Sonderkündigung bei 2-Familien-Häusern

5. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
Marius Mats
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sonderkündigung bei 2-Familien-Häusern

Hallo zusammen!
Wir wohnen seit über 3 Jahren in einem Zwei-Familien-Haus (eigentlich 3 Wohnungen, die oberste wird aber nicht genutzt) und sind von unserem Vermietern, die mit im Haus wohnen, "bzgl. des Sonderkündigungsrechts für 2-Familienhäuser" mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten ohne Angabe von Gründen gekündigt worden. :(

Jetzt meine Fragen:

1.) Gibt es dieses "Sonderkündigungsrecht" wirklich? Lässt es sich einfach so ohne weiteres anwenden? Oder können wir da prinzipiell widersprechen?

2.) Wenn wir jetzt eine andere Wohnung zu einem früheren Zeitpunkt finden würden, müssen wir dann selber auch noch "odentlich" mit der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen, oder können wir schon früher ausziehen? :grins:

Vielen Dank für Euer Mitdenken! Freu´ mich von Euren Erfahrungen und über neue Informationen zu hören!

So long,

Marius Mats

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Bei einem Gebäude mit nur zwei Wohnungen in denen in einer der Vermieter wohnt existiert tatsächlich ein Kündigungsrecht des Vermieters (Frist sechs Monate) ohne Begründungspflicht.

Sollte es tatsächlich drei Wohnungen geben sehe ich hier aber keine Anwendung des Kündigungsrechts.



-- Editiert von stefan 5 am 05.09.2007 12:27:46

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#2
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

editiert

-- Editiert von stefan 5 am 05.09.2007 12:28:10

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16830x hilfreich)

zu 1) Siehe Antwort von Stefan 5.

zu 2) Wenn ihr vorher ausziehen wollt, müsst Ihr selbst mit gesetzlicher Kündigungsfrist (3 Moante) kündigen. Alles andere wäre verhandlungssache mit dem Vermieter.

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