Hallo zusammen!
Wir wohnen seit über 3 Jahren in einem Zwei-Familien-Haus (eigentlich 3 Wohnungen, die oberste wird aber nicht genutzt) und sind von unserem Vermietern, die mit im Haus wohnen, "bzgl. des Sonderkündigungsrechts für 2-Familienhäuser" mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten ohne Angabe von Gründen gekündigt worden.
Jetzt meine Fragen:
1.) Gibt es dieses "Sonderkündigungsrecht" wirklich? Lässt es sich einfach so ohne weiteres anwenden? Oder können wir da prinzipiell widersprechen?
2.) Wenn wir jetzt eine andere Wohnung zu einem früheren Zeitpunkt finden würden, müssen wir dann selber auch noch "odentlich" mit der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen, oder können wir schon früher ausziehen?
Vielen Dank für Euer Mitdenken! Freu´ mich von Euren Erfahrungen und über neue Informationen zu hören!
So long,
Marius Mats
Sonderkündigung bei 2-Familien-Häusern
5. September 2007
Thema abonnieren
Frage vom 5. September 2007 | 10:40
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sonderkündigung bei 2-Familien-Häusern
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 5. September 2007 | 12:22
Von
Status: Bachelor (3905 Beiträge, 1298x hilfreich)
Bei einem Gebäude mit nur zwei Wohnungen in denen in einer der Vermieter wohnt existiert tatsächlich ein Kündigungsrecht des Vermieters (Frist sechs Monate) ohne Begründungspflicht.
Sollte es tatsächlich drei Wohnungen geben sehe ich hier aber keine Anwendung des Kündigungsrechts.
-- Editiert von stefan 5 am 05.09.2007 12:27:46
#2
Antwort vom 5. September 2007 | 12:26
Von
Status: Bachelor (3905 Beiträge, 1298x hilfreich)
editiert
-- Editiert von stefan 5 am 05.09.2007 12:28:10
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 5. September 2007 | 12:31
Von
Status: Unbeschreiblich (47616 Beiträge, 16830x hilfreich)
zu 1) Siehe Antwort von Stefan 5.
zu 2) Wenn ihr vorher ausziehen wollt, müsst Ihr selbst mit gesetzlicher Kündigungsfrist (3 Moante) kündigen. Alles andere wäre verhandlungssache mit dem Vermieter.
Und jetzt?
Schon
267.909
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten