Sonderkündigung bei Mieterhöhung

28. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
p_mueller
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Sonderkündigung bei Mieterhöhung

Hallo,

Herr M(ieter) wohnt zur Miete und ist bereits auf der Suche nach einer neuen Wohnung. Unabhängig davon hat Herr M jetzt für seine jetzige Wohnung eine Mieterhöhung der Kaltmiete bekommen mit Verweis auf den Mietspielgel. Die Erhöhung liegt bei etwa 8 Prozent. Die aktuelle und die neue Miete liegen unter dem Preis des Meitspiegels - laut Vermieter schreiben.
Der Vermieter, Herr V, hat bei seinem Schreiben keine Zustimmung zur Erhöhung verlangt, sondern nur einseitig die Miete erhöht - nach dem Motto ab 01/2008 zahlst du Herr M dann xxx Euro.

Meine Frage:

Kann Herr M jetzt nach § 561 BGB Das Sonderkündigungsrecht für eine Kündigung der Wohnung anwenden? Oder müssen da noch andere Bedingungen erfüllt sein?

Vielen Dank für Antworten.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Interessante Frage.

M.E. ja.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

M.E. ja.

Für was ja? Für Sonderkündigung oder andere Bedingungen?


Nachti





-----------------
"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Für Sonderkündigung.

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#4
 Von 
guest123-2085
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 335x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

:)

-- Editiert von cuno am 29.10.2007 08:24:33

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#6
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

...Verrat mir wie hoch ist dein IQ...

Was sollen diese Provokationen? :grins:

Zitat eines Richters:

Wenn Sie diese Geschichte glaubhaft vermitteln wollen, müssen sie sich einen Dümmeren suchen, als mich - und da werden sie lange suchen können.

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#7
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Tja, Katerchen,

wenn ich Dir die Wahrheit sagen sollte, müßte ich lügen.

:grins:

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#8
 Von 
p_mueller
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Nach dem die IQ Debatte nun beendet ist kann vieleicht mal jemand auf die Frage antworten. Wenn man eine Meinung hat kann amn die ja auch irgendwie begründen - Urteile oder ich kenn jemanden bei dem das so war... Ich denke, dass diese Frage auch für andere Leser in solch einer Situation spannend ist.

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#9
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Du willst ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen aufgrund einer Mieterhöhung.

Der VM verweigert dies, weil die Erhöhung unwirksam ist. Da er selbst aber diese Unwirksamkeit zu vertreten hat, kann er sich hierauf nicht berufen.

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#10
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Natuerlich kann er das. Dafuer ist der 561er ja schliesslich da. Kuendigung muss bis zum Ablauf des zweiten auf den Zugang der Mieterhoehungserklaerung folgenden Monats mit einer verkuerzten Frist zum Ultimo des (dann!) uebernaechsten Monats erfolgen. Kuendigungsfrist in diesem Fall also 2 Monate plus der Rest vom laufenden.

Die Mieterhoehung tritt dann auch nicht in Kraft.

Gruss
CAM

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#11
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

@CAM

Irgendwie erschließt sich mir die innere Aussage Deines Postings nicht.

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