Sonderkündigung durch Vermieter in 2-Fam.-Haus

8. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
Asphaltblume
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Sonderkündigung durch Vermieter in 2-Fam.-Haus

Hallo,
Ich hoffe, Sie/ ihr könnt mir weiterhelfen.
Welche Rechte hat man als Mieter, wenn der Vermieter von seinem Sonderkündigungsrecht ohne Angabe von Gründen Gebrauch macht und man selbst in der Wohnung noch kein Jahr wohnt?
Kann man Schadensersatz für die Maklercourtage und die vom Vormieter abgekaufte Küche machen fordern? Muss renoviert werden, wenn es kaum Gebrauchsspuren gibt? Oder sind wir komplett rechtlos und der Willkür ausgesetzt, da es nur ein 2-Parteienhaus ist, in dem er auch wohnt.
Vielen Dank im Voraus!


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12310.11.2010 10:45:45
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 5x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12306.12.2010 16:26:20
Status:
Schüler
(290 Beiträge, 179x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
HeavenlyHigh
Status:
Schüler
(478 Beiträge, 135x hilfreich)

Ausziehen müssen steht ausser Frage, das habt ihr ja auch verstanden.
Die Küche gehört euch, habt ihr ja gekauft, wie eure anderen Möbel auch, damit hat der Vermieter nichts zu tun, also könnt ihr die natürlich auch mitnehmen.

In Bezug auf Renovierungen am besten mit dem Vermieter absprechen.

quote:
Oder sind wir komplett rechtlos und der Willkür ausgesetzt, da es nur ein 2-Parteienhaus ist,


Wieso sollt ihr da rechtlos sein? Ihr wusstet doch vorher, dass ihr in ein Zweifamilienhaus mit eurem Vermieter einziehen würdet.

Und hiermit dieses Sonderkündigungsrecht natürlich besteht, ohne jegliche Begründung.

quote:
Ziehe niemals in ein Haus, dass vom VM bewohnt wird!!!


Das gilt genauso im umgekehrten Sinn. Ich habe hier eine Einliegerwohnung bei uns, die praktisch leer steht, hatte sie mal kurzfristig vermietet.
Nein, das ist nicht dasselbe wie wenn man allein in seinem Haus wohnt.
Dann lieber leerstehen lassen aber Herr zumindest im eigenen Haus bleiben.







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#4
 Von 
Asphaltblume
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Eure Antworten.

Als Willkür bezeichne ich es deshalb, weil ich mir keinen pflegeleichteren Mieter als meinen Mann vorstellen kann. Ich bin nur alle 1-2 Monate mal übers Wochenende dort, da wir unseren Hauptwohnsitz woanders haben.

Er zahlt regelmäßig die Miete, ist nur über Nacht zu Hause, wir haben noch nie gefeiert oder Besuch gehabt, da wir in der Stadt niemanden kennen und am Wochenende ist er - abgesehen von den Wochenenden, die ich ihn besuche nie dort. Im Gegenzug musizieren sie,toben und springen ihre Kinder den ganzen Tag durch die Wohnung und kam von uns noch nicht ein Wort, dass es uns stört. Tut es auch nicht.

Die Vermieter versuchen seit Wochen triviale Dinge zu finden und haben eine absolute Einbrecher-Paranoia. Als meinem Freund einmal die Tür aufgrund von Durchzug zuknallte, klebte gleich ein Zettel an der Tür. Nachdem wir wußten, dass die Vermieter in der Wohnung waren (sie hatten die heizung abgestellt), haben wir das Schloß ausgetauscht. Darauf wurde sogleich Bezug genommen, dass wir es nicht dürften, was ja bekanntlich nicht stimmt. Im Mietvertrag ist verankert, dass die Fenster geschlossen sein sollen, wenn er die Wohnung verlässt. Er hat 2x vergessen und bekam gleich "böse" Mails. Zum Garten raus ist das Haus besser verriegelt als jeder Knast. Die Fenster seines Wintergartens sind alle mit einem Schloß verriegelt. Zwischen Wintergarten und Wohnzimmer gibt es eine weitere Tür. An dieser ist ein Einsengitter mit vier Schlössern angebracht. Hier wurde er aufgefordert, stets mit Verlassen der Wohnung das Gitter zu schließen. Da man sich ind er Wohnung ja bewegen und leben möchte, haben wir gesagt, er schließe das Gitter bei längerer Abwesenheit übers Wochenende oder länger. Zum Eklat geführt hat eigentlich, dass er mit einem Telekomtechniker wegen des Telefonanschlusses in den Keller gegangen ist. Der Keller ist nicht im Mietvertrag enthalten,aber ihm wurden Nutzungsrechte gegeben. Unter anderem haben sie uns noch geholfen, die Winterreifen dort hinzutragen.... Es hieß, er hätte ohne Erlaubnis Fremde in den Keller gelassen.

Nie beim Vermieter. hier bewahrheitet es sich ohne Ende - mal wieder!

Scheinbar bleibt uns wirklich nichts anderes übrig, als zu hoffen, dass uns bei einer Trennung der Nachmieter die Küche abnimmt. Courtage und in die Wohnung investiertes Geld sind weg. Und dann kommen da noch die Renovierungen, wegen aufghängter Bilder etc. :-( Gibt es hier Möglichkeit, wenn es im Vertrag heiß "die Wohnung ist im fachmännisch renovierten Zustand zu übergeben" und nicht auf die (Ab-)Nutzung Bezug genommen wird?

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