Sonderkündigung nach Mieterhöhung

19. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
kobold16
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Sonderkündigung nach Mieterhöhung

Hallo Leute,

ich brauch dringend Hilfe!

mein Vermieter hat mir eine Mieterhöhung unter Berufung des lokalen Mietspiegels erhoben. Die Erhöhung ist soweit ich das sehe rechtens.
Nun meine Frage wie sieht meine Kündigungsfrist aus laut BGH § 561 und MHG §9 heißt es ja wenn ich im Dez 2005 die Erhöhung bekomme kann ich bis zum 31.januar 2006 kündigen und zwar zum 31.märz 2006, oder hab ich was falsch gelesen?????

Mein Vermieter kommt mir dann wie folgt; wenn ich jetzt kündige zählt irgend wie der 3. Februar und dann kann ich erst zum 30.April 2006 (übernächster Monat) kündigen.
Wer hat recht ist das mit dem dritten nicht nur ne Regelung das diese Kündigung bis zum 3. Februar noch für Januar gilt ????

Bitte brauch dringend Hilfe bevor ich kündige!!!
Will mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen !!!

Danke im voraus!!
MFG
Kobold16

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48400 Beiträge, 17074x hilfreich)

Wann ist denn das Schreiben mit der Mieterhöhung gekommen?

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#2
 Von 
kobold16
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Schreiben kam am 09.12.2005 bei mir an

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#3
 Von 
guest123-1707
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
kobold16
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

@HerrRoemer
Das streitet mein Vermieter auch nicht ab.

Jedoch will er unbedingt den 3. des monats geltend machen und dann diesen Monat nicht mit in die Frist mit einrechnen so das ich wieder 3 monate kündigungsfrist habe.

-- Editiert von kobold16 am 19.01.2006 09:38:20

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#5
 Von 
guest123-1108
Status:
Schüler
(375 Beiträge, 168x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48400 Beiträge, 17074x hilfreich)

@privatim
Ich habe da doch Zweifel.

Ich war ursprünglich auch Deiner Meinung, habe mich dann aber in diesem Forum belehren lassen, dass es folgendermaßen aussieht:

Kobold16 hat nach § 561 BGB 2 Monate Zeit, seinen Mietvertrag zukündigen. Spätestens am 28.02.2006 muss die Kündigung beim Vermieter sein. Die Kündigungsfrist von 2 Monaten schließt sich an diesen Zeitraum an, so dass er frühestens zum 30.04.2006 kündigen kann.

Die Begründung des Vermieters ist allerdings nicht richtig.

Siehe auch:
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=41539

und

http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?https://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Kuendigung/ka4-1-07.htm

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#7
 Von 
kobold16
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Mist scheint ja wirklich so zu sein wie hh sagt

naja muss ich wohl akzeptieren :(

was soll ich sagen muss dann wohl doch nen monat länger warten

danke nochmal an alle !!

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#8
 Von 
guest123-1108
Status:
Schüler
(375 Beiträge, 168x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Zur Ergänzung sollte man noch sagen: bei einer Sonderkündigung des Mieters wegen eines Mieterhöhungsverlangens bleibt es für den Rest der Laufzeit bei der alten Miete.

Von daher braucht die längere Kündigungsfrist nicht unbedingt ein Nachteil zu sein.

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