Sonderkündigung wegen Arbeit

25. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
aandy_02
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Sonderkündigung wegen Arbeit

Hallo,
es gab ja mal das Sonderkündigungsrecht einer Wohnung wenn man durch einen wechsel des Arbeitsplatzes einen unzumutbahren weg auf sich nehmen müsste. Gibt es dieses noch?
z.B. wenn man den Arbeitsplatz im Ausland antritt.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 74x hilfreich)

Die Geschichte mit dem angeblichen Sonderkündigungsrecht ist ein Gerücht. So etwas gab es auch früher nicht.

Weil heute der Mieter fast immer mit dreimonatiger Frist kündigen kann, sind auch die Fälle, wo jemand nach Treu und Glauben aus wichtigem Grunde bei Nachmieterstellung(!!) vorzeitig aus einem Mietvertrag ausscheiden kann, weniger zahlreich geworden. Die Einhaltung der gewöhnlichen dreimonatigen Kündigungsfrist wird als zumutbar betrachtet.

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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

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#2
 Von 
aandy_02
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort.

Mir stellt sich im moment nur eine Frage, ich habe ein Buch über mietrecht und dort steht es drin das es so etwas gegeben hat.

:(

-- Editiert von aandy_02 am 25.03.2006 11:45:39

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#3
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 74x hilfreich)

Es soll in grauer Vorzeit mal ein ähnliches Sonderkündigungsrecht (mit einer Frist von drei Monaten) gegeben haben, wenn Beamte, Soldaten oder Geistliche an einen anderen Dienstort versetzt wurden. Das ist jetzt aber längst vorbei. Für die Allgemeinheit bestand das niemals.

Da Mieter jetzt grundsätzlich mit dreimonatiger Frist kündigen können, sind diese Sachen eigentlich nur noch von Belang, wenn jemand durch eine mehrjährige Mindestmietdauer gebunden ist. Auch dann ist aber keine Kündigung möglich, sondern allenfalls unter bestimmten Umständen die Stellung von Nachmietern.

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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

-- Editiert von wald-hase am 25.03.2006 12:01:12

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