Hallo,
es gab ja mal das Sonderkündigungsrecht einer Wohnung wenn man durch einen wechsel des Arbeitsplatzes einen unzumutbahren weg auf sich nehmen müsste. Gibt es dieses noch?
z.B. wenn man den Arbeitsplatz im Ausland antritt.
Sonderkündigung wegen Arbeit
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Die Geschichte mit dem angeblichen Sonderkündigungsrecht ist ein Gerücht. So etwas gab es auch früher nicht.
Weil heute der Mieter fast immer mit dreimonatiger Frist kündigen kann, sind auch die Fälle, wo jemand nach Treu und Glauben aus wichtigem Grunde bei Nachmieterstellung(!!) vorzeitig aus einem Mietvertrag ausscheiden kann, weniger zahlreich geworden. Die Einhaltung der gewöhnlichen dreimonatigen Kündigungsfrist wird als zumutbar betrachtet.
-----------------
"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."
Danke für deine Antwort.
Mir stellt sich im moment nur eine Frage, ich habe ein Buch über mietrecht und dort steht es drin das es so etwas gegeben hat.
-- Editiert von aandy_02 am 25.03.2006 11:45:39
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Es soll in grauer Vorzeit mal ein ähnliches Sonderkündigungsrecht (mit einer Frist von drei Monaten) gegeben haben, wenn Beamte, Soldaten oder Geistliche an einen anderen Dienstort versetzt wurden. Das ist jetzt aber längst vorbei. Für die Allgemeinheit bestand das niemals.
Da Mieter jetzt grundsätzlich mit dreimonatiger Frist kündigen können, sind diese Sachen eigentlich nur noch von Belang, wenn jemand durch eine mehrjährige Mindestmietdauer gebunden ist. Auch dann ist aber keine Kündigung möglich, sondern allenfalls unter bestimmten Umständen die Stellung von Nachmietern.
-----------------
"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."
-- Editiert von wald-hase am 25.03.2006 12:01:12
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
15 Antworten
-
20 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten