Sonderkündigungsrecht Mieter wegen Täuschung

18. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
Annkar
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Sonderkündigungsrecht Mieter wegen Täuschung

Hallo zusammen,

wir haben aktuell ein großes Problem bezüglich unserer vor 2 Monaten bezogenen Altbauwohnung. Wir haben erhebliche Mängel festgestellt. Unter dem Waschbecken in der Küche stinkt es stark nach Schimmel. Aus dem Wasserhahn im Bad kommt morgens oft erst einmal gelbes Wasser. Das Wasser in der gesamten Wohnung wird erst nach ca. 30 Sekunden warm. Diese Dinge hatten wir bei der Besichtigung nicht explizit angefragt, sondern erst jetzt festgestellt.

Bei den nun folgenden Punkten wurden wir direkt von Makler und aktueller Mieterin angelogen:

Heizung
Die Wohnung hat für 88qm nur in zwei Zimmern jeweils einen Gaseinzelofen ( drittes Zimmer, Küche, Bad, Gang, Toilette haben keine Heizung). Bei der Wohnungsbesichtigung haben wir explizit nachgefragt, ob die beiden Heizungen ausreichen um die ganze Wohnung warm zu halten. Diese Frage wurde vom Makler und der derzeitigen Mieterin bejaht. Wir haben festgestellt, dass es schon bei einer moderat kalten Außentemparatur nicht mehr möglich ist, die Wohnung warm zu halten. Die Vormieterin teilte uns nun zudem (Telefonisch!) mit, dass sie uns rät noch vor dem Winter auszuziehen, da es in einem Zimmer im Winter höchstens 15 Grad gibt. Die Veranda, die uns bei der Besichtigung als toller Wintergarten angekündigt wurde, sei im Winter auf Grund der Kälte nicht nutzbar.

Parkplatzsituation
Auf die Frage, wie die Parkplatzsituation (Großstadt) ist, wurde uns gesagt, dass es nie ein Problem wäre einen Parkplatz in direkter Nähe der Wohnung zu finden.Auch das stimmt nicht, da die Situation katastrophal ist - auch hier teilte und die Vormieterin telefonisch mit, dass sie dazu angehalten wurde und nicht über die reale Situation aufzuklären.

Lärm
Da es ein Altbau ist haben wir auch gefragt, ob man viel von den Nachbarn hört. Die aktuelle Mieterin sagte, dass es sehr ruhig sei. Der Makler bestätigte das. Unter uns wohnt die Tochter der Vermieterin mit Lebensgefährten. Dieser ist leider ein starker Alkoholiker, der seine Stimme nicht unter Kontrolle hat. Er schreit von Vormittags (ist arbeitslos) bis spät Abends (manchmal auch bis 1:00 Uhr nachts) herum. Vor allem, wenn er mit seiner Frau streitet. Das ist in unserer Wohnung so laut, dass wir unseren eigenen Fernseher nicht mehr in normaler Lautstärke ungestört hören können. Ein Gespräch mit ihm ist leider nicht möglich - das haben wir versucht - auch mit der Vermieterin, die ja die Schwiegermutter ist. Sie sagte dazu nur zu uns, dass wir die falsche Einstellung hätten.
Hier hatte ich der Vormieterin anfangs eine Whatsapp Nachricht geschrieben, ob die Lautstärke normal sei. Diese schrieb mir, dass das leider immer so ist und dass sie uns das gerne gesagt hätte. Der Makler und die Vermieterin hätten ihr das allerdings untersagt. (Telefonisch erzählte sie mir dann noch, dass sie sonst nicht früher aus der Wohnung gekommen wäre und doppelt Miete hätte zahlen müssen)

Auf meine Frage, ob sie mir all diese Lügengeschichten, die uns erzählt wurden,schriftlich geben könnte, meinte sie, dass ihr Rechtsschutz ihr davon abgeraten hatte ein solches Schreiben aufzusetzen und sie das nicht tun wird. Wir haben also nur diese Whatsapp Nachricht zur Lautstärke.

Wir müssen asap aus dieser Wohnung, da wir oft bis ca. 00:30 Uhr (wegen des Lärms) nicht mehr schlafen können und auch sonst keinen ruhigen Abend verbringen können. Das zehrt mittlerweile schon an der Gesundheit.

Was evtl. noch gesagt werden muss. Die Wohnung ist relativ teuer und die Gegend ist ordentlich. Wären die beiden unter uns nicht verwandschaftlich mit der Vermieterin verbunden, könnten sie sich diese Wohnung niemals leisten - damit konnte also nicht gerechnet werden. Alle Wohnungsangebote sind ab sofort oder in einem Monat. Die Kündigungsfrist beträgt allerdings 3 Monate. Sind die aufgezählten Faktoren Grund genug, ein Sonderkündigungsrecht zu erwirken? Was können wir jetzt machen? Wir hätten eine Wohnung ab 1.8. gefunden...

Vielen Dank vorab & viele Grüße!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

Zitat:
Sind die aufgezählten Faktoren Grund genug, ein Sonderkündigungsrecht zu erwirken? Was können wir jetzt machen? Wir hätten eine Wohnung ab 1.8. gefunden...

Das ist mit Sicherheit kein Grund für ein Sonderkündigungsrecht. Dieses Recht gibt es nur bei einem Mieterhöhungsbegehren und bei Modernisierungen mit Mieterhöhung. Auch für eine fristlose Kündigung reichen die Mängel auch nicht aus, da müsste die Wohnung schon total unbewohnbar sein.

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat:
Sind die aufgezählten Faktoren Grund genug, ein Sonderkündigungsrecht zu erwirken?

Kurze Antwort lautet meiner Meinung nach nein. Grob gesagt dürfen ehemalige Mieter und Makler so gut wie alles sagen. Solange der Vermieter nicht nachweisbar falsche Zusicherungen macht, wird man das Mietverhältnis nicht anfechten können. Und für eine fristlose Kündigung nach § 543 BGB muss einiges passieren.

Möglicherwiese könnte die Wasserqualität bzw. die Schimmelproblematik zu einer fristlosen Kündigung reichen. Der Weg dazu ist jedoch lang. Ihr müsstet nachweisen, dass es unzumutbar ist, in dieser Wohnung zu wohnen. Das wird wohl nur durch Gutachten gehen, die ihr erstmal selber bezahlen müsst. Zudem müsstet ihr dann sofort ausziehen. Was macht ihr dann bis August? Meiner Meinung nach lohnt sich der Aufwand nicht. Kündigt, zahlt Augut und September doppelt Miete und verbucht es unter Lehrgeld. Beim nächsten Mietvertrag lasst euch alles, was euch wichtig ist, vom Vermieter bestätigen bzw. mit in den Mietvertrag aufnehmen.

Ich kann übrigens verstehen, dass die ehemalige Mieterin nichts offiziell bestätigen will. Sie könnte euch nämlich durchaus betrogen haben. Um selber einen Vorteil zu bekommen (keine doppelte Mietzahlung), hat sie euch angelogen und ihr habt dadurch Nachteile. Wenn das beweisbar wäre, so kann dann im Extremfall sogar strafbar gewesen sein und würde dann auch Schadensersatzforderungen gegen die ehemalige Mieterin auslösen. Nur wird es vermutlich nicht beweisbar sein.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Annkar):
Wir hätten eine Wohnung ab 1.8. gefunden...


Angebot annehmen und 2 Monate für 2 Wohnungen Miete zahlen.
Achso, Kündigung zum 31.09. nicht vergessen. Die muß spätestens am 3. Werktag im Juli beim Vermieter sein.

Für eine außerordentliche Kündigung reichen die angeführten Gründe nicht.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Annkar):
Das Wasser in der gesamten Wohnung wird erst nach ca. 30 Sekunden warm. Diese Dinge hatten wir bei der Besichtigung nicht explizit angefragt, sondern erst jetzt festgestellt.

Bestimmt kein Mangel, es ist ein Altbau und damals hatte man auch keine Zirkulationspumpe verbaut, ist auch heute nicht Vorschrift.
Zitat (von Annkar):
Unter dem Waschbecken in der Küche stinkt es stark nach Schimmel.

Kann auch von mangelder Reinigung so riechen.
Zitat (von Annkar):

Die Wohnung hat für 88qm nur in zwei Zimmern jeweils einen Gaseinzelofen ( drittes Zimmer, Küche, Bad, Gang, Toilette haben keine Heizung). Bei der Wohnungsbesichtigung haben wir explizit nachgefragt, ob die beiden Heizungen ausreichen um die ganze Wohnung warm zu halten.

88 m² sind nicht allzu viel, je nach Dämmung reichen hier locker 8 kW aus, Was hat so ein Gasofen, schätze mal so grob zwischen 5 und 7 kW.
Zitat (von Annkar):
Die Vormieterin teilte uns nun zudem (Telefonisch!) mit, dass sie uns rät noch vor dem Winter auszuziehen, da es in einem Zimmer im Winter höchstens 15 Grad gibt. Die Veranda, die uns bei der Besichtigung als toller Wintergarten angekündigt wurde, sei im Winter auf Grund der Kälte nicht nutzbar.

Na schon eine seltsame Vormieterin, wie lange war sie denn in der Wohnung?
Irgendwie hört sich alles sehr verwaschen an.
Zitat (von Annkar):

Auf meine Frage, ob sie mir all diese Lügengeschichten, die uns erzählt wurden,schriftlich geben könnte, meinte sie, dass ihr Rechtsschutz ihr davon abgeraten hatte ein solches Schreiben aufzusetzen und sie das nicht tun wird. Wir haben also nur diese Whatsapp Nachricht zur Lautstärke.

Tja warum wohl?
Zitat (von Annkar):
Die Kündigungsfrist beträgt allerdings 3 Monate. Sind die aufgezählten Faktoren Grund genug, ein Sonderkündigungsrecht zu erwirken? Was können wir jetzt machen? Wir hätten eine Wohnung ab 1.8. gefunden...

Na dann sollte man die Wohnung fristgerecht zum 30.09 kündigen, sind eh nur zwei Monate an Überschneidung, ein Monat ist schon für einen gemütlichen Umzug verbraucht, dann ist der Überhang eh nicht so groß.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39732x hilfreich)

Zitat:
Bei der Wohnungsbesichtigung haben wir explizit nachgefragt, ob die beiden Heizungen ausreichen um die ganze Wohnung warm zu halten. Diese Frage wurde vom Makler und der derzeitigen Mieterin bejaht.

Das "warm" wurde von euch mit welcher Temperatur genau definiert?



Zitat:
Wir haben festgestellt, dass es schon bei einer moderat kalten Außentemparatur nicht mehr möglich ist, die Wohnung warm zu halten.

Und da waren alle Ventile offen und der Nachbrenner auch gezündet?
Auch hier: das "warm" wurde von euch mit welcher Temperatur genau gemessen?



Zitat:
Auf die Frage, wie die Parkplatzsituation (Großstadt) ist, wurde uns gesagt, dass es nie ein Problem wäre einen Parkplatz in direkter Nähe der Wohnung zu finden.

Das "in direkter Nähe" wurd mit welchem Umkreis genau definiert?
Und in dem Umkreis gibt ein keine freie Mietgarage/Mietparkplatz?



Zitat:
Wir haben also nur diese Whatsapp Nachricht zur Lautstärke.

Nun, damit könnte man die Vermieterin eventuell zu einem Aufhebungsvertrag motovieren.
Dann da steht dann tatsächlich der Verdacht des Betruges / der arglistigen Täuschung im Raume. Das könnte teuer werden für die Vermieterin, fraglich ob sie das vor Gericht ausdiskutieren möchte ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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