Sonderkündigungsrecht bei Tod? Übergabeprotokoll und Kaution

21. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
Tommy57
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 35x hilfreich)
Sonderkündigungsrecht bei Tod? Übergabeprotokoll und Kaution

Hallo,
letztes Jahr habe ich mitte Juni die Wohnung meiner kurz zuvor verstorbenen Mutter zum frühsmöglichen Zeitpunkt gekündigt.
Der Hausmeister nahm sich die Schlüssel am 01.08. und auf die Bitte, einen Schrank noch für zwei Tage in der Wohnung zu lassen, ist er nicht eingegangen. So räumten wir die Wohnung also bis zum 31.07. leer. Nun, ein halbes Jahr später, schickt der Vermieter mir die Kautionsabrechnung, wo er die Miete bis Ende August berechnet plus einigen Reparaturkosten, obwohl beim Übernahmeprotokoll nix bemängelt wurde. Wir reden hier von rund 700,- Euro. Was soll ich tun?
Gruß

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-- Editiert Tommy57 am 21.03.2012 19:20

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6 Antworten
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#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6436 Beiträge, 2318x hilfreich)

Eine Kündigung wäre nur bei überlebenden Mietern gem. § 563a BGB erforderlich gewesen, wenn die Mutter nicht alleinige Mieterin war.

quote:<hr size=1 noshade>)2. Die überlebenden Mieter können das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen. <hr size=1 noshade>


Dabei war da allerdings die gesetzliche 3 Monatsfrist zu beachten. Wenn also eine Kündigung erforderlich war, dann endete das Mitverhältnis bei einer Kündigung im Juni erst zum 30.9.

Wenn die Mutter alleinige Mieterin war, kommt § 563 BGB zur Anwendung und die Erben mußten nicht kündigen, sondern erklären, dass sie das Mietverhältnis nicht fortsetzen wollen. Lies den § mal nach.

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#3
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Lies den § mal nach. <hr size=1 noshade>



Wenn schon § 564 BGB :

Treten beim Tod des Mieters keine Personen im Sinne des § 563 in das Mietverhältnis ein oder wird es nicht mit ihnen nach § 563a fortgesetzt, so wird es mit dem Erben fortgesetzt. In diesem Fall ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen , ...

Die Kü. war schon richtig und wichtig.

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#4
 Von 
Tommy57
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo,

danke erst ein mal für die schnellen Antworten. Also beträgt im Falle eines Todes die Kündigungsfrist 3 Monate. Der Hausmeister hat uns aber die Wohnung schon zum 01.08. bzw. 31.07. abgenommen. Gut, das heißt, ich werde über den Hausmeister gehen müssen, weil durch den Tod frühstens 30.09. die Kündigungsfrist wäre.
Das Übernahmeprotokoll ist größtenteils ohne Mängel. Ein halbes Jahr später habe ich höhere Rechnungen für Reparaturen bekommen, die aber im Übernahmeprotokoll als okay gekennzeichnet wurden. Das Geld kann ich doch sicherlich einfordern.
Desweiteren wollte er die Nebenkostenabrechnung einbehalten, weil da nix bei rum kommen würde. Da musste ich ihn auch mehrfach bitten, diese rauszurücken.
Wie kann ich da am besten gegen so einen Vermieter vorgehen?
Gruß

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Eine frühzeitige Rückgabe befreit Dich nicht von der Zahlung der Miete bis zum Ablauf der Kündigungfrist. Der Vermieter hat daher auf eine Monatsmiete Dir gegenüber verzichtet. Hinsichtlich der Miete kannst Du also gar nicht gegen den Vermieter vorgehen.

Hinsichtlich der Reparaturen sieht es aber anders aus. Dinge, die im Übergabeprotokoll als ok bezeichnet wurden, muss Du nicht bezahlen.

Hinsichtlich der Nebenkostenabrechnung kann ich Deinen Ärger nicht nachvollziehen. Der Vermieter hätte wahrscheinlich bis zum 31.12.2012 Zeit für die Nebenkostenabrechnung 2011 gehabt. Dass Du sie bereits jetzt, d.h. im März erhalten hast, ist doch superschnell.

Konzentriere Dich also auf die Kautionsrückzahlung bzw. die Reparaturkosten. Deine übrigen Vorwürfe gegen den Vermieter sind unberechtigt.

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#6
 Von 
Tommy57
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 35x hilfreich)

Okay, vielen Dank.

Aber eine Sache versteh ich noch nicht ganz: Wir mussten die Wohnung bis zum 01.08. für die Übergabe leer geräumt haben. Der Nachmieter sollte an jenem Tag die Schlüssel kriegen. Was da letztendlich passiert ist, weiß ich nicht, nur dass ich ein halbes Jahr später in der Kautionsabrechnung sehe, dass der Nachmieter angeblich erst 01.09. eingezogen sein soll und ich jetzt den August mit zahlen soll.
Die Nebenkostenabrechnung habe ich noch nicht, aber gut, wenn er da noch bis Ende des Jahres Zeit hat, das wusste ich nicht.

Gruß

EDIT: Wir hatten den Hausmeister gebeten, die Wohnzimmeranbauwand noch ein paar Tage in der Wohnung zu lassen. Er sagte, wenn wir den Schrank nicht sofort aus der Wohnung schaffen, müssten wir die Miete bis zum 15. August zahlen. Weswegen wir überhaupt so kurzfristig die Übergabe gemacht haben.

-- Editiert Tommy57 am 21.03.2012 23:15

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