Sonderkündigungsrecht nach Heirat und Familiengründung?

16. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
ronnysan
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Sonderkündigungsrecht nach Heirat und Familiengründung?

Hallo,
habe folgendes Problem: Wohne seit 15J zur Miete,in meinem Mietvertrag steht das die gesetzliche Kündigungsfrist gilt,jedoch mit Angabe der Fristen.Bedeutetet das ich keine Fristen nach neuen Mietrecht geltend machen kann?

Jedoch habe ich anscheinend auch die Möglichkeit meinen Mietvertrag durch ein Sonderkündigungsrecht kündigen zu können da ich geheiratet habe und der Wohnraum für eine Familiengründung nicht ausreichent ist da es sich um ein Appartment mit 40m² handelt,ist das richtig?

Vielen Dank

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Was sagt denn ihr Vermieter? Stellt er Durchzug?

Ich würde auch sagen, dass aufgrund des kleinen Wohnraumes ein fortbestehen des Mietverhältnisses nicht zumutbar ist.
Andererseits geht man ja nicht mal eben ins Standesamt und heiratet. Zumindest ist es absehbar....

Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

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#2
 Von 
ronnysan
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Heirat ist meistens absehbar,sicher.aber nach den alten mietrecht beträgt die Kündigungsfrist 12monate,wer plant denn seine Heirat danach?
Das mit der heirat ist übrigens in meinen Fall geschehen. Ich war der meinung das ich nach dem neuen mietrecht rauskomme,aber dem ist nicht wohl so.

-- Editiert von Ronnysan am 16.04.2004 19:18:40

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Wahrscheinlich keiner - aber Sie hätten den Vermieter vielleicht vorher schonmal darauf ansprechen sollen.

Mal ne gegenfrage: Wer zieht heute erst nach der Hochzeit zusammen?

Gruss
MichiM

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sehe ich noch lange nicht aus ;) "

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