Sonderkündigungsrecht wegen Baustelle

5. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
kendyshop
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Sonderkündigungsrecht wegen Baustelle

Hallo,

es gibt bei uns eine Baustelle. Folgendes passiert jetzt:
- die Fassade wird renoviert,
- der Wasserfilter wird ausgetauscht,
- Wasserzähler wird im Haus eingebaut,
- Wasserdaurchlauferhitzer wird demontiert und zentralisiert,
- ...

Alles würde dazu führen,

- das Bad und die Küche wären 3 Wochen lang nur stundenweise nutzbar,
- Waschmaschine sollte auch 3 Wochen lang abgeschaltet werden,
- Balkon nicht nutzbar mehr als einem Monat,
- Keller sollte nicht genutzt werden,
- ...


Alles wurde vor Vermieter angekündigt und ich habe die Duldungserklärung unterschrieben.

Es gibt jetzt die Möglichkeit eine andere Wohnung zu mieten.
Muss ich an die 3 Monaten Kündigungsfrist halten? Besteht ein Recht an Sonderkündigungsrecht. Wenn ja bitte nach welchem Gesetz.


Beste Grüße

-- Editiert von kendyshop am 05.04.2018 14:11

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6 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von kendyshop):
Wenn ja bitte nach welchem Gesetz.

Für solch einen Fall gibt es kein Gesetz.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
kendyshop
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie ist est mit § 555e BGB https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__555e.html?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47590 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat:
Wie ist es mit § 555e BGB


Dafür dürfte es zu spät sein, denn eine Modernisierungsmaßnahme muss ja 3 Monate vorher angekündigt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

An den hatte ich auch gedacht. Allerdings wissen wir nicht, wann die Ankündigung der Modernisierung erfolgte.
Wenn der Mieter die Duldung bereits unterschreiben hat, ist auch eine fristlose Kündigung vom Tisch.
Es bleibt: Verhandeln. Die Miete kann ja vermutlich während der Modernisierung kräftig gekürzt werden und danach nur begrenzt erhöht.
Vielleicht wäre der Vermieter ja ganz froh, im Anschluss die Wohnung neu und teuer vermieten zu können? Alles Verhandlungssache.

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#6
 Von 
kendyshop
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Miete wird definitiv nach Modernisierung erhöht. 120€ mehr aber während der Modernisierung 10% weniger.

0x Hilfreiche Antwort

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