Hallo,
es gibt bei uns eine Baustelle. Folgendes passiert jetzt:
- die Fassade wird renoviert,
- der Wasserfilter wird ausgetauscht,
- Wasserzähler wird im Haus eingebaut,
- Wasserdaurchlauferhitzer wird demontiert und zentralisiert,
- ...
Alles würde dazu führen,
- das Bad und die Küche wären 3 Wochen lang nur stundenweise nutzbar,
- Waschmaschine sollte auch 3 Wochen lang abgeschaltet werden,
- Balkon nicht nutzbar mehr als einem Monat,
- Keller sollte nicht genutzt werden,
- ...
Alles wurde vor Vermieter angekündigt und ich habe die Duldungserklärung unterschrieben.
Es gibt jetzt die Möglichkeit eine andere Wohnung zu mieten.
Muss ich an die 3 Monaten Kündigungsfrist halten? Besteht ein Recht an Sonderkündigungsrecht. Wenn ja bitte nach welchem Gesetz.
Beste Grüße
-- Editiert von kendyshop am 05.04.2018 14:11
Sonderkündigungsrecht wegen Baustelle
5. April 2018
Thema abonnieren
Frage vom 5. April 2018 | 14:00
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Sonderkündigungsrecht wegen Baustelle
Fragen zur Miete?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 5. April 2018 | 14:25
Von
Status: Student (2979 Beiträge, 1379x hilfreich)
ZitatWenn ja bitte nach welchem Gesetz. :
Für solch einen Fall gibt es kein Gesetz.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 5. April 2018 | 14:36
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie ist est mit § 555e BGB https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__555e.html?
#4
Antwort vom 5. April 2018 | 14:49
Von
Status: Unbeschreiblich (47590 Beiträge, 16825x hilfreich)
Zitat:Wie ist es mit § 555e BGB
Dafür dürfte es zu spät sein, denn eine Modernisierungsmaßnahme muss ja 3 Monate vorher angekündigt werden.
#5
Antwort vom 5. April 2018 | 14:49
Von
Status: Master (4244 Beiträge, 2421x hilfreich)
An den hatte ich auch gedacht. Allerdings wissen wir nicht, wann die Ankündigung der Modernisierung erfolgte.
Wenn der Mieter die Duldung bereits unterschreiben hat, ist auch eine fristlose Kündigung vom Tisch.
Es bleibt: Verhandeln. Die Miete kann ja vermutlich während der Modernisierung kräftig gekürzt werden und danach nur begrenzt erhöht.
Vielleicht wäre der Vermieter ja ganz froh, im Anschluss die Wohnung neu und teuer vermieten zu können? Alles Verhandlungssache.
#6
Antwort vom 5. April 2018 | 14:57
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Die Miete wird definitiv nach Modernisierung erhöht. 120€ mehr aber während der Modernisierung 10% weniger.
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