Guten Tag,
ich und meine Freundin haben vor dem Einzug in die aktuelle Wohnung eine Sondervereinbarung mit unserem Vermieter
schriftlich getroffen. Es ging darum, dass ich ihm 3 Warmmieten im vorraus gegeben habe, die er verwahrt, sollte es zu Mietrückständen kommen, da ich eine schlechte Schufa habe.
Die Rückzahlung der Summe sollte mit den Monatsmieten 34,35 und 36 verrechnet werden. Jetzt nach 12 Monaten werde ich berufsbedingt umziehen und mein Vermieter weigert sich vorzeitig auf Kulanzbasis die Summe aus zu zahlen. Kann ich meine Wohnung jetzt einfach fristgerecht kündigen und keine Miete mehr überweisen, da in der Vereinbarung klipp und klar steht, dass es eine Absicherung für Mietausfall ist? Oder kann mein Vermieter mir trotzdem konsequenzen anhängen, wie Eintragung von Mietschulden, da wir technisch ja keine Miete mehr zahlen?
Mit freundlichen Grüßen
Sondervereinbarung zum Mietvertrag
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Was wurde bezgl. der Kündigung denn vertraglich vereinbart?
ZitatSondervereinbarung mit unserem Vermieter schriftlich getroffen. Es ging darum, dass ich ihm 3 Warmmieten im vorraus gegeben habe, die er verwahrt, sollte es zu Mietrückständen kommen, da ich eine schlechte Schufa habe. :
... wie sieht die denn genau aus sie wurde ja schriftlich fixiert oder nicht?
Zitat:Die Rückzahlung der Summe sollte mit den Monatsmieten 34,35 und 36 verrechnet werden.
Das klingt danach als ob es einen Mietvertrag über 3 Jahre gäbe, der Mietvertrag also n icht vorzeitig beendet werden kann.
Wurde neben diesen Mietzahlungen auch noch eine Mietkaution bezahlt ?
Wenn dies nicht so ist, ist die Zahlung wohl als Mietkaution zu betrachten und kann keineswegs vorher zur Aufrechnung gestellt werden.
Für eine richtige Beurteilung sind die Angaben aber nicht ausreichend und die genauen Text der Vereinbarungen nötig.
-- Editiert von Spezi-2 am 27.04.2019 11:57
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ZitatWas wurde bezgl. der Kündigung denn vertraglich vereinbart? :
Gar nichts weiteres. Die Kündigung des Mietvertrages hat die selbe Dauer wie jeder andere.
ZitatSondervereinbarung mit unserem Vermieter schriftlich getroffen. Es ging darum, dass ich ihm 3 Warmmieten im vorraus gegeben habe, die er verwahrt, sollte es zu Mietrückständen kommen, da ich eine schlechte Schufa habe. :
... wie sieht die denn genau aus sie wurde ja schriftlich fixiert oder nicht?
Ja ein von ihm angefertigtes Schriftstück. Es ist kurz gehalten und besagt, das bei Mietausfall die im voraus gezahlte Summe dem Vermieter zusteht, als Ausgleich dafür und das ab einem 3 jährigen Mietverhältnis die ich für die Monate 34,35 und 36 keine Miete zahlen muss, da sich so die Vereinbarung von selber auflösen sollte. Über eine vorzeitig beendetes Mietverhältniss wurde geschrieben, dass die Summe an den Vermieter geht.
Zitat:Zitat:Die Rückzahlung der Summe sollte mit den Monatsmieten 34,35 und 36 verrechnet werden.
Das klingt danach als ob es einen Mietvertrag über 3 Jahre gäbe, der Mietvertrag also n icht vorzeitig beendet werden kann.
Wurde neben diesen Mietzahlungen auch noch eine Mietkaution bezahlt ?
Wenn dies nicht so ist, ist die Zahlung wohl als Mietkaution zu betrachten und kann keineswegs vorher zur Aufrechnung gestellt werden.
Für eine richtige Beurteilung sind die Angaben aber nicht ausreichend und die genauen Text der Vereinbarungen nötig.
-- Editiert von Spezi-2 am 27.04.2019 11:57
Nein der Mietvertrag hat keine derartige Klausel, er ist jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten kündbar.
Und ja neben dieser Zahlung wurde auch eine reguläre Kaution von 2 Kaltmieten hinterlegt.
Zu den genaueren Formulierungen der Zusatzvereinbarung habe ich eine Antwort vorher Stellung genommen.
-- Editiert von go513996-66 am 27.04.2019 12:16
Mietvertrag ordentlich kündigen. Nach Auszug (nicht vorher) den VM nachweislich schriftlich auffordern (echter Brief mit Papier, Zugangsnachweis nicht vergessen) die Zusatzzahlung innerhalb von 14 Tagen auf Ihr Konto zu überweisen. Die Kaution lassen Sie erst mal in Ruhe, da warten Sie 6 Monate und fordern sie dann auch zurück, und NEIN man kann keinen der Beträge Abwohnen, das würde dicke Backen geben.
? Sozusagen als Strafzahlung?ZitatÜber eine vorzeitig beendetes Mietverhältniss wurde geschrieben, dass die Summe an den Vermieter geht. :
Stellen Sie doch mal bitte den kompletten Vertrag ein.
ZitatÜber eine vorzeitig beendetes Mietverhältniss wurde geschrieben, dass die Summe an den Vermieter geht. :
Das würde ich mal als sittenwidrig bezeichnen ... aber egal, kündigen Sie ordentlich und machen Sie erst Theater, wenn Sie draußen sind. nix mehr unterschreiben
Ich hab das nicht geschrieben, sondern nur den TE zitiert . Wenn das da so steht, würde ich Ihnen jedenfalls zustimmen - aber es wäre sicherlich interessant, den Mietvertrag zu sehen, falls der TE da irgendwas falsch verstanden hat.
Zitat:Es ist kurz gehalten und besagt, das bei Mietausfall die im voraus gezahlte Summe dem Vermieter zusteht, als Ausgleich dafür und das ab einem 3 jährigen Mietverhältnis die ich für die Monate 34,35 und 36 keine Miete zahlen muss, da sich so die Vereinbarung von selber auflösen sollte. Über eine vorzeitig beendetes Mietverhältniss wurde geschrieben, dass die Summe an den Vermieter geht.
Dies ist nicht der genaue vereinbarte Wortlaut sondern nur ein Text wie der Fragesteller die Vereinbarung versteht. Der letzte Satz paßt aber nicht zu der Aussage in #4:
Zitat:der Mietvertrag ..........ist jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten kündbar.
Was soll dann "vorzeitig beendigtes Mietverhältnis" bedeuten ?
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