Sondervereinbarung zum Mietvertrag

27. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
go513996-66
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Sondervereinbarung zum Mietvertrag

Guten Tag,

ich und meine Freundin haben vor dem Einzug in die aktuelle Wohnung eine Sondervereinbarung mit unserem Vermieter schriftlich getroffen. Es ging darum, dass ich ihm 3 Warmmieten im vorraus gegeben habe, die er verwahrt, sollte es zu Mietrückständen kommen, da ich eine schlechte Schufa habe.

Die Rückzahlung der Summe sollte mit den Monatsmieten 34,35 und 36 verrechnet werden. Jetzt nach 12 Monaten werde ich berufsbedingt umziehen und mein Vermieter weigert sich vorzeitig auf Kulanzbasis die Summe aus zu zahlen. Kann ich meine Wohnung jetzt einfach fristgerecht kündigen und keine Miete mehr überweisen, da in der Vereinbarung klipp und klar steht, dass es eine Absicherung für Mietausfall ist? Oder kann mein Vermieter mir trotzdem konsequenzen anhängen, wie Eintragung von Mietschulden, da wir technisch ja keine Miete mehr zahlen?

Mit freundlichen Grüßen

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Was wurde bezgl. der Kündigung denn vertraglich vereinbart?

Zitat (von go513996-66):
Sondervereinbarung mit unserem Vermieter schriftlich getroffen. Es ging darum, dass ich ihm 3 Warmmieten im vorraus gegeben habe, die er verwahrt, sollte es zu Mietrückständen kommen, da ich eine schlechte Schufa habe.


... wie sieht die denn genau aus sie wurde ja schriftlich fixiert oder nicht?

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#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Die Rückzahlung der Summe sollte mit den Monatsmieten 34,35 und 36 verrechnet werden.

Das klingt danach als ob es einen Mietvertrag über 3 Jahre gäbe, der Mietvertrag also n icht vorzeitig beendet werden kann.
Wurde neben diesen Mietzahlungen auch noch eine Mietkaution bezahlt ?
Wenn dies nicht so ist, ist die Zahlung wohl als Mietkaution zu betrachten und kann keineswegs vorher zur Aufrechnung gestellt werden.
Für eine richtige Beurteilung sind die Angaben aber nicht ausreichend und die genauen Text der Vereinbarungen nötig.

-- Editiert von Spezi-2 am 27.04.2019 11:57

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#3
 Von 
go513996-66
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Was wurde bezgl. der Kündigung denn vertraglich vereinbart?

Gar nichts weiteres. Die Kündigung des Mietvertrages hat die selbe Dauer wie jeder andere.

Zitat (von go513996-66):
Sondervereinbarung mit unserem Vermieter schriftlich getroffen. Es ging darum, dass ich ihm 3 Warmmieten im vorraus gegeben habe, die er verwahrt, sollte es zu Mietrückständen kommen, da ich eine schlechte Schufa habe.


... wie sieht die denn genau aus sie wurde ja schriftlich fixiert oder nicht?


Ja ein von ihm angefertigtes Schriftstück. Es ist kurz gehalten und besagt, das bei Mietausfall die im voraus gezahlte Summe dem Vermieter zusteht, als Ausgleich dafür und das ab einem 3 jährigen Mietverhältnis die ich für die Monate 34,35 und 36 keine Miete zahlen muss, da sich so die Vereinbarung von selber auflösen sollte. Über eine vorzeitig beendetes Mietverhältniss wurde geschrieben, dass die Summe an den Vermieter geht.

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#4
 Von 
go513996-66
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Zitat:
Die Rückzahlung der Summe sollte mit den Monatsmieten 34,35 und 36 verrechnet werden.

Das klingt danach als ob es einen Mietvertrag über 3 Jahre gäbe, der Mietvertrag also n icht vorzeitig beendet werden kann.
Wurde neben diesen Mietzahlungen auch noch eine Mietkaution bezahlt ?
Wenn dies nicht so ist, ist die Zahlung wohl als Mietkaution zu betrachten und kann keineswegs vorher zur Aufrechnung gestellt werden.
Für eine richtige Beurteilung sind die Angaben aber nicht ausreichend und die genauen Text der Vereinbarungen nötig.

-- Editiert von Spezi-2 am 27.04.2019 11:57


Nein der Mietvertrag hat keine derartige Klausel, er ist jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten kündbar.

Und ja neben dieser Zahlung wurde auch eine reguläre Kaution von 2 Kaltmieten hinterlegt.

Zu den genaueren Formulierungen der Zusatzvereinbarung habe ich eine Antwort vorher Stellung genommen.


-- Editiert von go513996-66 am 27.04.2019 12:16

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Mietvertrag ordentlich kündigen. Nach Auszug (nicht vorher) den VM nachweislich schriftlich auffordern (echter Brief mit Papier, Zugangsnachweis nicht vergessen) die Zusatzzahlung innerhalb von 14 Tagen auf Ihr Konto zu überweisen. Die Kaution lassen Sie erst mal in Ruhe, da warten Sie 6 Monate und fordern sie dann auch zurück, und NEIN man kann keinen der Beträge Abwohnen, das würde dicke Backen geben.

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#6
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von go513996-66):
Über eine vorzeitig beendetes Mietverhältniss wurde geschrieben, dass die Summe an den Vermieter geht.
? :???: Sozusagen als Strafzahlung?

Stellen Sie doch mal bitte den kompletten Vertrag ein.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Über eine vorzeitig beendetes Mietverhältniss wurde geschrieben, dass die Summe an den Vermieter geht.


Das würde ich mal als sittenwidrig bezeichnen ... aber egal, kündigen Sie ordentlich und machen Sie erst Theater, wenn Sie draußen sind. nix mehr unterschreiben

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Ich hab das nicht geschrieben, sondern nur den TE zitiert :) . Wenn das da so steht, würde ich Ihnen jedenfalls zustimmen - aber es wäre sicherlich interessant, den Mietvertrag zu sehen, falls der TE da irgendwas falsch verstanden hat.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#9
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Es ist kurz gehalten und besagt, das bei Mietausfall die im voraus gezahlte Summe dem Vermieter zusteht, als Ausgleich dafür und das ab einem 3 jährigen Mietverhältnis die ich für die Monate 34,35 und 36 keine Miete zahlen muss, da sich so die Vereinbarung von selber auflösen sollte. Über eine vorzeitig beendetes Mietverhältniss wurde geschrieben, dass die Summe an den Vermieter geht.


Dies ist nicht der genaue vereinbarte Wortlaut sondern nur ein Text wie der Fragesteller die Vereinbarung versteht. Der letzte Satz paßt aber nicht zu der Aussage in #4:
Zitat:
der Mietvertrag ..........ist jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten kündbar.

Was soll dann "vorzeitig beendigtes Mietverhältnis" bedeuten ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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