Guten Tag,
ich habe in einem von mir gemieteten Zimmer, den Stoffteil von einem Rollo (baumwollänlicher Stoff) zwecks Sonnenschutz auf ein Fenster gelegt ( Stoffteil hing an beiden Enden runter) und das Fenster geschlossen. Hat der Vermieter, das Recht mich dazu aufzufordern dies zu entfernen?
Mit freunlichen Grüßen
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Sonnenschutz/ Rollo zwischen Fenster gesteckt
11. Januar 2014
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Frage vom 11. Januar 2014 | 16:25
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Sonnenschutz/ Rollo zwischen Fenster gesteckt
#1
Antwort vom 11. Januar 2014 | 20:03
Von
Status: Senior-Partner (6798 Beiträge, 2378x hilfreich)
Du hat vergessen ?? mitzuteilen, wem was gehören soll ?
Was ist Mietsache und was ist Mietereigentum ?
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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."
#2
Antwort vom 11. Januar 2014 | 23:54
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Laut Vertrag hab ich das Zimmer gemietet, Rollo hab ich selber gekauft.
Meinst du das?
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#3
Antwort vom 12. Januar 2014 | 13:29
Von
Status: Senior-Partner (6798 Beiträge, 2378x hilfreich)
Wenn dein Rollo durch das geschlossenen Fenster beschädigt wird, ist das dein Bier und hat den Vermieter nicht zu interessieren.
Wen dein Rollo aber das Fenster beschädigten kann, ist es das Eigentum des Vermieters was beschädigt wird und der kann Einwände erheben.
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