Sonntag - Und unser Bad...

24. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
guest-12312.01.2012 22:50:16
Status:
Schüler
(205 Beiträge, 82x hilfreich)
Sonntag - Und unser Bad...

Hallo zusammen,

wir haben Sonntag und es kam wie es kommen musste:

1.) Am Nachmittag ging die Schiebetüre an unserer 19 Jahre alten Dusche kaputt (bei normaler Nutzung). So wie es aussieht ist die Plastikhalterung oben gebrochen (schaut nach Materialermüdung aus). Vermutlich durch den Kalk wurde das Plastik porös. Die Duschkabine wurde nun schon mindestens 3-4x repariert anstatt gleich eine neue einzubauen, das recht sich natürlich irgendwann. Natürlich haben unsere Nachbarn beim Einzug gleich eine neue Dusche bekommen, obwohl die alte noch einwandfrei war.

Die Schiebetür ist also kaputt und wir hatten vor den Schaden den Vermieter am morgigen Montag zu melden. Natürlich machten wir uns auch Gedanken wie wir uns morgen früh waschen sollten. Da kam meine Frau zu dem Entschluss einfach heute noch zu Baden. Gesagt, getan. Nach kurzer Zeit rief sie: "Hilfe, Hilfe das Wasser lässt sich nicht mehr abstellen" und tatsächlich, die vor ein paar Monaten neu eingebaute Mischbatterie war kaputt - Es ließ sich weder Warm/Kalt noch Ein/Aus regeln. Deshalb schnell zu den Haupthähnen und Wasser abgedreht. Auch die Waschmaschine lief, welche ich ebenfalls vorher stoppen musste.

Die Mischbatterie hat (wie soll es anders sein) ein Kumpel unseres Vermieters eingebaut. Schon eine Woche nach dem Einbau gab es Probleme damit, oft musste man zwischen warm und kaltwasser hin und her schalten, dass das Wasser stoppte. Jetzt aber zu den eigentlichen Fragen:

- 1.) Wer muss für die Reparatur der Duschkabine aufkommen ?
- 2.) Wer muss für die neue Mischbatterie aufkommen ?

Fällt sowas unter Schönheitsreparaturen ? - Wohl eher nicht !?

Hoffe auf viele Antworten!
Danke schon im Voraus, MrDick


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4 Antworten
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#1
 Von 
Merlion
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 7x hilfreich)

Ihr meint sich er Kleinreparaturen und nicht Schönheitsreparaturen.

Die Reparatur veranlassen muss der Vermieter.

Dusche: Wenn es Verschleiss ist, so wie es sich anhört, dann muss die Kosten der VM tragen.

Mischbatterie: Bei falschem Einbau muss der Vermieter die Kosten tragen, wenn ihr die Batterie kaputt gemacht habt dann ihr.

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#2
 Von 
guest-12312.01.2012 22:50:16
Status:
Schüler
(205 Beiträge, 82x hilfreich)

Hallo und Danke für die Antwort.

Was hätten wir für einen Vorteil eine neuwertige Mischbatterie selber kaputt zu machen - Wir hätten zu dem Zeitpunkt nur Nachteile gehabt: Hoher Wasserverbrauch, evtl. kaputte Waschmaschine beim Abdrehen des Hauptwasserhahns. Also so gewaltbereit und stark sind wir nicht so eine Mischbatterie kaputt zu kriegen.

Ich schätze, dass da kleine Steinchen íns Getriebe der Batterie sind und diese abgebrochen haben. Wir haben im Übrigen total viele kleine Steine und Sand in unseren Wasserhähnen (im Filter vorne). Dürfen jedes Monat die Teile säubern oder gar wechseln...

Gruß MrDick

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12312.01.2012 22:50:16
Status:
Schüler
(205 Beiträge, 82x hilfreich)

Hallo,

es war tatsächlich so, dass Sand aus der Leitung die Mischbatterie kaputt gemacht hat. Nun hat der VM gesamt, dass er diesmal noch zahlt, aber wenn es nochmal kaputt geht, dann müssen wir das bezahlen wegen der Kleinreparaturenklausel.

Ich bin anderer Meinung, da scheinbar die Wasserleitungen im Haus voller Schmutz sind (kleine Steinchen, Roststücke). Das ist doch nicht Sache des Mieters? Wenn diese Mischbatterie in ein paar Wochen wieder den Geist aufgibt, dann zahlen wir ja nur noch.

Wie ist das? Wenn der Schaden durch diese verschmutzen Leitungen entstanden ist ?? Wir haben in allen Filtern aller Wasserhähne beim Abschrauben immer diese Teilchen drin.

Bitte dringend um Antworten !!
Herzlichen Dank !!

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#4
 Von 
Merlion
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 7x hilfreich)

Kleinreparturen sind Aufwände für kleinere Reparaturen die im Jahr sowieit ich weiss in der Summe 150 Euro nicht übersteigen dürfen alles andere muss der Vermieter bezahlen

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