Sorgfaltspflicht des Mieters / Wasserschaden

4. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12329.11.2022 00:29:27
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 35x hilfreich)
Sorgfaltspflicht des Mieters / Wasserschaden

Hallo,

es kam in unserer Wohnung zu einem Wasserschaden durch eine undichte Fuge in der Duschwanne. Beim Belasten der Duschwanne ist diese Fuge immer meiner eingerissen laut Gutachter, wodurch wohl über längere Zeit sich Wasser unter der Duschwanne und auch der Badewanne gesammelt hat.

Feuchtigkeit ist auch sichtbar in der Wohnung darunter sowie in direkt angrenzenden Räumen.

Wir als Vermieter wussten bis zu dieser Meldung des Wasserschadens nichts davon. Daher fragen wir uns, da es wohl schon länger Bestand, ob hier ggf der Mieter seine Sorgfaltspflicht verletzt hat? Ich behaupte mal in meiner eigenen Mietwohnung wäre mir so etwas aufgefallen...

DANKE!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120036 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von moskito2803):
Feuchtigkeit ist auch sichtbar in der Wohnung darunter sowie in direkt angrenzenden Räumen.

In welcher Form genau? Das sie jetzt sichtbar ist, ist nicht relevant ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von moskito2803):
Ich behaupte mal in meiner eigenen Mietwohnung wäre mir so etwas aufgefallen...


Nö, nicht unbedingt. Was für eine Fuge war es denn? Wenn es den Defekt schon länger gegeben hat, wieso ist der Ihnen denn nicht aufgefallen?

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12329.11.2022 00:29:27
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 35x hilfreich)

Der Mieter wohnt in der Wohnung, nicht ich ;) Woher soll ich wissen wenn eine Fuge reisst? Fuge war an der Duschwanne, jedes Mal beim Belasten beim Duschen/drauf Stehen hat sich diese leicht nach unten bewegt und die Fuge war offen. Das wissen wir jetzt. Dem Mieter war das wohl egal über Wochen oder Monate. Die eigene vermietete Wohnung sieht man ja vll einmal im Jahr oder seltener.

Sorry für die unklare Formulierung. Ich wohne selber zur Miete und meinte in der von mir bewohnten Mietwohnung waere mir sowas aufgefallen und ich hätte meinen Vermieter informiert.

In unserer vermieteten Wohnung beläuft sich der Schaden nun auf ca 2500-5000 Eur. Daher die Frage.

-- Editiert von moskito2803 am 04.04.2019 19:34

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von moskito2803):
Der Mieter wohnt in der Wohnung, nicht ich ;)


Is mir klar, aber sie haben die Wohnung doch vermietet, das ist die Silikonfuge im Übergang zwischen Duschwanne und Fliesen?

Grundsätzlich lassen wir diese Fugen bei Neuvermietung erneuern und alle 2-3 Jahre kontrollieren.

... und wie hätte der Mieter das erkennen müssen, wenn der Riss nur bei Belastung sichtbar ist, ist er ein Kopfstandduscher?

-- Editiert von AltesHaus am 04.04.2019 20:05

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12329.11.2022 00:29:27
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 35x hilfreich)

Danke für die Antwort. Das gute ist erstmal, dass bis auf die Reparaturen der Fuge selber bzw. der Dusche, wohl alles die Gebäudeversicherung übernimmt (vor allem Trockung in unserer Wohnung und Nachbarn sowie Reparatur beim Nachbar). Für den Schaden selber an Fuge und "lockerer" Duschwanne kann der Mieter sowieso nichts, denn das geschieht ja eh durch die normale Benutzung der Wohnung. Also ist der "übrig gebiiebene" Schaden entweder nur Abnutzung oder ein Mängel des Bauträgers. Für beides kann der Mieter nichts :-)

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