Sozi Mieterin zahlt nicht und hat freund einziehen lassen... :-/ HILFE

11. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
djtoms
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 9x hilfreich)
Sozi Mieterin zahlt nicht und hat freund einziehen lassen... :-/ HILFE

Hallo

bislang sind alle zahlungen meiner mieterin eingegangen.
die wohnung befindet sich in einem sehr guten zustand, da wir bei möngel direkt alles repariert haben.

seit ein paar wochen ist da ein type wohl mit eingezogen.
vorigen monat kam nur 50% der miete... diesen monat gar nichts. erzaehlt mir aber seit einer wochen, dass alles ueberwiesen ist.
(wers glaubt...)

1. was kann ich gegen diese wohngemeinschaft machen?
im mietvertrag stehen 4 personen (sie und die 3 kinder)

2. hat der type wohl vor 2 wochen die wohnungstuere beschaedigt. die sagte, dass alles ueber die versicherung laeuft.
glaub ich auch nicht... soll ich anzeige erstatten???
(mit kanonen auf spatzen ballern..? ) hm

3. muss ich wirklich noch bis zum 3.8 warten bis sie wirklich im mietverzug von 2 monaten befindet... oder kann eine fristlose kuendigung schon jetzt ausgestellt werden???
(also die 50%) kam am 25.5 für mai
für juni kamen 100%
für juli 0%

d.h. 1,5 monate mietrueckstand...


bitte um hilfe...
gruss thomas





-- Editiert von djtoms am 11.07.2005 20:34:03

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Eine außerordentliche fristlose Kündigung wegen Zahlungsrückstandes ist nur möglich, wenn (§§ 543 , 569 BGB ) entweder

(a) für zwei aufeinanderfolgende Monate nicht vollständig gezahlt wurde und der Rückstand mehr als eine Monatsmiete beträgt, oder

(b) während eines längeren Zeitraumes nicht vollständig gezahlt wurde und der Rückstand mindestens zwei Monatsmieten beträgt.

So wie das hier geschildert wurde, liegen diese Voraussetzungen (derzeit noch) nicht vor.

Wenn der Mieter für Schäden verantwortlich ist, muß er sie ersetzen, ganz einfach. Wie er das mit seiner Versicherung abrechnet, ist seine Sache. Was soll da eine Strafanzeige bringen?

-- Editiert von fix am 12.07.2005 10:05:46

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Was soll eine Anzeige bringen?

Fremdes Eigentum zu beschädigen ist nunmal strafbar. Und wenn vom Verursacher nichts gezahlt wird, bleibt nur dieser Weg.

-----------------
"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Warum es nichts bringt?

Weil man selbst nach einer unterstellten Verurteilung wegen Sachbeschädigung den Schadensersatz immer noch nicht hat. Er müßte vielmehr separat geltend gemacht werden.

Außerdem setzt das den Nachweis voraus, daß die Sachbeschädigung vorsätzlich begangen wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Eine unterstellte Verurteilung hilft trotzdem weiter.
Forderungen aus unerlaubter Handlung fallen z.B. nicht in die Insolvenzmasse.

-----------------
"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."

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