Hallo,
folgender Fall:
ich habe einen Bekannten, Sozialhilfeempfänger,
dem entsprechend arbeitslos, verschuldet der eine neue Wohnung sucht.Er hat eine Wohnung gefunden, jedoch ist diese Single-Wohnung um 2m² zu groß und mein Bekannter behauptet das Sozialamt würde die Kaution, die aus zwei Monatsmieten besteht, nicht zahlen, und wenn das Sozialamt zahlt, dann nur wenn er es dem Sozialamt wieder zurückzahlt. Stimmt das? Mein Bekannter bewohnt eine Wohung in einem sehr schlechten Zustand, wird die Kaution in dem Fall nicht gestellt, obwohl die Wohung etwas zu groß ist? er müsste normalerweise 45m² haben.bitte um Hilfe und möglichst schnelle Antwort.Danke schonmal im Vorraus!
Sozialamt Kaution
6. Februar 2006
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Frage vom 6. Februar 2006 | 00:12
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sozialamt Kaution
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#1
Antwort vom 6. Februar 2006 | 00:47
Von
Status: Student (2412 Beiträge, 277x hilfreich)
Hallo,
ich vermute mal, Dein Bekannter bekommt keine Sozialhilfe, sondern ALG2, richtig?
Demanch ist es wirklich so, das das Amt keine Kosten übernehmen muß, wenn die Wohnung unangemessen ist.
Unangemessen muß nicht zwangsläufig heißen, 2 qm zu groß, kann auch heißen, zu teuer, oder Umzug ist nicht notwendig, wenn der Bekannte in einer angemessenen Wohnung lebt.
Als Darlehn kann es bewilligt werden, da hat Dein Bekannter schon recht.
Jedoch entscheidet da auch immer wieder der Einzelfall, und nachfrage bei dem Sachbearbeiter wäre sinnvoll.
Und jetzt?
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