Hallo, ich hoffe Sie können mir helfen. Zum Fall: mein Vater hat eine Wohnung 3 mal zu je 3 Jahren gemietet (9 Jahre insgesamt). Jetzt, 1,5 Monate vor dem Ende des 3en Mietvertrags meldet sich der Vermieter und meint, dass das Geschäft unten im Haus Probleme mit der Behörde haben und müssen Zimmer für Mitarbeiter nachweisen. Zu diesem Zweck will sie unsere Wohnung nehmen was richtig frech ist. Darf sie das? Im Vertrag steht dreimonatige Kündigungsfrist. Danke
Späte Kündigung des Mietvertrags
10. April 2015
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Frage vom 10. April 2015 | 15:11
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
Späte Kündigung des Mietvertrags
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#1
Antwort vom 10. April 2015 | 15:27
Von
Status: Bachelor (3218 Beiträge, 1003x hilfreich)
Mietverträge über Wohnraum, die über 3x3 Jahre gehen, dürften mit fast 100prozentiger Wahrscheinlichkeit unwirksam sein.
D.h. der Mietvertrag wäre unbefristet und die Kündigungsfrist für den Vermieter sind ganze 9 Monate.
Vorausgesetzt er hat einen gesetzlich zulässigen Kündigungsgrund, den ich hier auch nicht erkennen kann.
#2
Antwort vom 10. April 2015 | 16:17
Von
Status: Unparteiischer (9914 Beiträge, 4489x hilfreich)
Zur Sicherheit nochmal die Nachfrage: Spielt das ganze in Deutschland?
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#3
Antwort vom 10. April 2015 | 16:20
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
ZitatZur Sicherheit nochmal die Nachfrage: Spielt das ganze in Deutschland? :
in Österreich
die Sache ist, der Vermieter wollte schon einen neuen Vertrag ausstellen und ich habe ihm die ganzen Daten geschickt. Und jetzt im letzten Moment will er meine Wohnung dem Geschäft übergeben, damit es weitere Räume nachweisen kann und somit auch die Bewilligung bekommt. Der Vermieter hat mir sogar angeboten, in die WG 2 Stöcke rauf zu ziehen aber das ist nichts für mich...
Zum Vertrag: mein Vater wollte den 4en Vertrag für 3 Jahre abschließen, das wollte der Vermieter nicht tun, weiß nicht warum. Und jetzt haben wir uns verstanden, den neuen Vertrag für mich zu machen und dann das hier...
-- Editiert von miv am 10.04.2015 16:24
-- Editiert von miv am 10.04.2015 16:24
#4
Antwort vom 10. April 2015 | 17:07
Von
Status: Unparteiischer (9914 Beiträge, 4489x hilfreich)
Zitat:in Österreich
Die Antwort von kathi bezog sich auf deutsches Mietrecht, wie im übrigen das ganze Forum.
In Österreich sind im Gegensatz zu Deutschland befristete Mietverträge über Wohnraum zulässig. Je nachdem ob die Wohnung unter das Mietrechtsgesetz fällt, gibt es unterschiedliche Regeln. Ein Forum für österreichisches Recht ist z.B. http://www.jusline.at/forum_recht.html. Soweit ich weiß, müsste eine Vermieterkündigung mindestens schriftlich wenn nicht sogar gerichtlich erfolgen. Der Vermieter kann jedoch meines Wissens nach einen befristeten Mietvertrag einfach nicht verlängern, sodass dieser dann ausläuft und der Mieter ausziehen muss. Das österr. Mietrecht ist jedoch mindestens genauso kompliziert wie das deutsche, sodass ich keinen sinnvollen Rat geben kann. Die Arbeiterkammern bieten jedoch glaube ich auch in Mietsachen Hilfe an.
#5
Antwort vom 10. April 2015 | 17:14
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
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