Sparbuch/Mietkaution

20. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
Krauthexe
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Sparbuch/Mietkaution

Ich habe ein Sparbuch für die
Mietkaution angelegt auf meinen Namen
Nach Kündigung kam es zu Differenzen
mit der Ex-Vermieterin.

Es kam zu Gerichtsverhandlung,die keinUrteil erbrachte, wir legten Widerspruch ein. Am nächsten
Tag ging Ex-Vermieterin auf die Bank und Kündigte mein Sparbuch
das auf meinen Namen lief.

Bei Abschluß des Sparbuches wurde mir von Seiten der Bank bestätigt, dass nur mit
meiner Unerschrift,das Sparbuch aufgelöst werden kann.

Ich habe meine Unterschrift bis
zur klärung des Angelegenheit gegenüber der Ex-Vermieterin verweigert.

Wie ist das möglich?

Vielen dank im Voraus für Antworten
Gruß
Krauthexe

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"Gegen jede Krankheit ist ein Kraut gewachsen , nur gegen Dummheit nicht."

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2105 Beiträge, 626x hilfreich)

Ja klar, ist das möglich, wenn ich recht verstanden habe läuft da doch noch ein Verfahren. Erst wenn das abgeschlossen und rechtskräftig ist, würd ich das Geld freigeben.

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"Chylla"

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#2
 Von 
Krauthexe
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Chylla,

Danke für die Antwort aber du hast mich mißverstanden.
Meine Ex-Vermieterin ging
auf die Bank und kündigte mein Sparbuch und hat die Kaution erhalten.
(Während des noch immer laufenden Verfahrens).
Die bank hat ihr OHNE meine
Unterschrift das Geld gegeben, MEIN Kautionssparbuch
wurde von der Ex-Vermieterin aufgelöst.

Wie kann eine Bank so etwas zulassen? Mit welchem
Trick hat sie das gemacht? Urkundenfälschung?

Gruß


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"Gegen jede Krankheit ist ein Kraut gewachsen , nur gegen Dummheit nicht."

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#3
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2105 Beiträge, 626x hilfreich)

Aber DA würd ich mal auf die Bank gehen und die fragen, aus welchen Gründen das gemacht wurde !! Wenn das Sparbuch auf Deinen Namen lief kann doch die Bank nicht anderen das Geld auszahlen ! :bang:
Sie haftet dafür, dass sie sich von der Identität des Empfängers überzeugt. Einfach Schadensersatz androhen, mach das am Besten gleich morgen, denn manchmal gelten kurze Widerspruchsklauseln. Wie hast Du es dann mitbekommen, sie war ja bestimmt nicht mir Dir zusammen auf der Bank ?


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"Chylla"

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#4
 Von 
Krauthexe
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Chylla,

Tja hat die Bank aber, auf meine Anfragen, auch schriftlich bekomme ich nur
ausweichende Antworten. Es wäre ja schießlich für den
Vermieter.
Tja und ich habe davon erfahren, als mir die Bank einen Kontoauszug schickte mit dem Vermerk "Das Sparkonto wurde aufgelöst"
Ach übrigens die Zinsen hat meine Ex-Vermietrin auch grad noch kassiert.
Gruß

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"Gegen jede Krankheit ist ein Kraut gewachsen , nur gegen Dummheit nicht."

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#5
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4092 Beiträge, 628x hilfreich)

bei dieser Sparbuchaktion hast du doch bestimmt so etwas Kleingedrucktes bekommen. Vielleicht findest du dort noch etwas. Aber trotzdem, persönlich zur Bank und um Aufklärung bitten ggf. Schadenersatz fordern.

-- Editiert von Eirene113 am 27.12.2006 09:54:19

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#6
 Von 
peter98
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Sollte das Sparbuch als Mietkaution verpfändet worden sein, kann es gut sein, dass die Vermieterin ohne Probleme ein Zugriffsrecht durch die Verpfändung eingeräumt bekommen hat. Wenn dazu noch in der Verpfändungserklärung steht, dass dies auf erstes Verlangen zu geschehen hat, kann deine Bank die Auszahlung nicht zurückhalten.
Am besten noch einmal die Schriftstücke der Bank dazu in Augenschein nehmen.

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#7
 Von 
dreisst
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 33x hilfreich)

Ich würde der Bank mit einer Klage drohen, da schon das Auszahlen der zinsen grundsätzlich gegen geltendes recht verstößt!!
:zoff:

Banken sind doch wirklich das Letzte!

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"Datenschutz ist Täterschutz!"

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#8
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Hallo dreisst. Auch hier gilt: Erst nachdenken, dann posten.

Die Sache ist hier nicht so einfach, da wir nicht wissen, welche Verträge hinsichtlich der Mietkaution abgeschlossen wurden. Wenn der VM berechtigt ist, die Kaution zu erhalten, dann stehen ihm auch die Zinsen hieraus zu.

gruß
avalon 2006

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"Das Leben ist eines der Härtesten."

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#9
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2105 Beiträge, 626x hilfreich)

Also schreib dann doch Deiner Bank einen kurzen Brief und bitte sie, zu begründen aufgrund welcher Vertragsbestimmung die Auszahlung erfolgte. Die Bank ist verpflichtet, die Gründe, auch schriflich, darzulegen. Normal ist das nicht, bei meinen Kautionen habe ich zwar die Möglichkeit die Auszahlung zu blockieren, aber nicht gegen den Willen des Mieters abzuheben. So oder so muss der Anspruch des Vermieters bewiesen werden, und so lange ein Gerichtsverfahren läuft ist das nicht unbedingt der Fall.

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"Chylla"

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#10
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 562x hilfreich)

Die Bank darf Auszahlungen von unverpfändeten/ungesperrten Sparkonten ohne weiteres ohne Legitimationsprüfung vornehmen. Sie KANN eine Prüfung vornehmen und auch eine Auszahlung verweigern, MUSS es aber NICHT.
Im Falle einer Verpfändung des Sparbuchs an den Vermieter (wäre üblich bei Mietkaution) muss die Legitimation bei Auszahlung geprüft werden, aber nicht die Rechtmäßigkeit der Verfügung - siehe Verpfändungserklärung (falls vorhanden). Insofern hat peter98 vollkommen Recht.

Was die Bank aber auf gar keinen Fall zulassen darf, ist die Löschung des Sparkontos, das schließlich auf den Namen des Mieters lautet!!! Schriftliche Beschwerde an die Hauptstelle, Beschwerdeabteilung, dieser Bank einreichen und eine Erklärung für die Löschung fordern - falls dann keine befriedigende Antwort kommt, Beschwerde bei der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) einreichen.


@ chylla

quote:
bei meinen Kautionen habe ich zwar die Möglichkeit die Auszahlung zu blockieren, aber nicht gegen den Willen des Mieters abzuheben.


Handelt es sich da auch um verpfändete Sparkonten? Solch eine Regelung würde mich schwer wundern, da schon die Mietkautions-Verpfändungserklärungen zu meiner Ausbildungszeit bei den Banken eine Auszahlung auf einfaches Anfordern zuließen ... und das ist immerhin schon 20 Jahre her. ;)


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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"

-- Editiert von schnuckelchen am 31.12.2006 18:56:42

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#11
 Von 
Krauthexe
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Erst mal Danke für die Antworten.
Ich muß dazu sagen.
Meine Mieterin hat davor schon versucht, die Kaution zu bekommen, bei derBank, die Bank verweigerte die Auszahlung, da ich meine Unterschrift verweigerte. Dann versuchte es Ihre Anwältin, auch da weigerte sich die Bank
weil ich nicht unterschrieb.

Und nun plötzlich geht es doch ohne meine Unterschrift?

Es ist im Vertrag klar geregelt, dass nur mit meiner Unterschrift die Kaution ausbezahlt werdenn kann.

Gruß
Krauthexe

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#12
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 562x hilfreich)

quote:
Und nun plötzlich geht es doch ohne meine Unterschrift?


Anderer Sachbearbeiter am Schalter ... Stoßzeit mit viel Kundenandrang ... die von dir erwähnte gefälschte Unterschrift ... das kann mehrere Ursachen haben und solange keine Belege vorliegen, kann man nur spekulieren.

quote:
Es ist im Vertrag klar geregelt, dass nur mit meiner Unterschrift die Kaution ausbezahlt werdenn kann.


In welchem Vertrag? Der Verpfändungserklärung? Dann wirds für die Bank nämlich richtig heiß ...
Wenn dem so ist, dann ist die Bank nämlich schadenersatzpflichtig!
Hast du die Bank nochmal angeschrieben?
Das würde ich jetzt tun: Sämtliche Belege zum Auszahlungs- und Löschvorgang anfordern, eine umgehende Sicherung evtl. vorhandener dazugehöriger Video-Aufzeichnungen verlangen (jeder Kassenschalter wird überwacht, aber die Aufnahmen nicht ewig gespeichert) zwecks Identifikation desjenigen, der das Geld bekommen hat ... und mit der Schadenersatzforderung und Weitergabe des Vorfalls an die BaFin drohen - das Ganze gerichtet an die höchste Instanz dieser Bank mit Frist Erledigung + Antwort binnen 1 Woche. Dann sollte eigentlich keine ausweichende Antwort mehr kommen.

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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"

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