Hallo.
Ich wohne zur Miete. Über mir wohnt seit etwa 3 Monaten der Sohn meines Vermieters. Dieser räumt wohl um oder mistest aus, denn seit 2 oder 3 Wochen liegen Sperrmüll-Berge und Teile von Schränken in unserem Garten.
Es gibt doch sicher ein Gesetz, das mir erlaubt, im Notfall die Miete wegen "Häßlichkeit im Garten" zu kürzen, oder nicht? (Natürlich erst, nachdem ich einen Fixtermin für die Beseitigung gesetzt habe.)
Danke für Hinweise.
Bis dann.
Sperrmüll im Garten
...Es gibt doch sicher ein Gesetz, das mir erlaubt, im Notfall die Miete wegen Häßlichkeit im Garten zu kürzen, oder nicht?...
nö
Notfall ? Was für ein Notfall ?
Was ist das denn für ein Haus und was für ein Garten ?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Es wäre schön, wenn es ein Gesetz gegen Häßlichkeit im Garten gäbe.
Ich denke da an meine Nachbarin.......
-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
Es wäre etwas anderes, wenn du alleine den Garten nutzen dürftest und da legt jemand anderes seinen Müll ab. Also bei 2-3 Wochen finde ich die Aufregung etwas zu früh. Ich würde eher ans Ausziehen denken, der Sohn des Vermieters über dir riecht nach Ärger.
der Sohn des Vermieters über dir riecht nach Ärger.
Wo ist denn hier auf der Tastatur die Taste für Geruchs-Internet ?
Wenn der fleissig am schaffen ist, hätte ich eher 'Schweiß' erwartet.
Müssen Söhne von Vermietern und womöglich sogar die Vermieter selbst in den Wald oder auf einsame Inseln ziehen ?
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
29 Antworten
-
13 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
10 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten