Sperrung des Treppenhauses

3. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
katjah
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Sperrung des Treppenhauses

Hallo zusammen,

gestern bekamen mein Mann und ich einen Brief unseres Vermieters, dass er nächste Woche in unserem Treppenhaus Arbeiten an der Treppe vornehmen lässt (also abschleifen, versiegeln etc).
Wir wurden aufgefordert, am kommenden Freitag zwischen 18 Uhr und dem folgenden Samstag 7.00 Uhr das Treppenhaus nicht zu betreten und eventuellen Besuch auf ein anderes Datum zu verschieben. Da die Stufen irgendwie über Nacht trocknen müssen (was genau da gemacht wird weiß ich nicht), würde er bei einer Mißachtung Regressansprüche geltend machen.
Ich war ziemlich erstaunt, denn wir wohnen im zweiten Stock und da ist auch nix mit aus dem Fenster klettern oder so möglich.
Darf unser Vermieter das?
Ich habe das Problem, dass ich an diesem Abend einen geschäftlichen Termin habe und deshalb unmöglich vor 22 Uhr zuhause sein kann.
Und nun? Ich möchte keinen unnötigen Ärger mit meinem Vermieter aber in Ordnung finde ich es nicht. Muss er mir eine Aufwandsentschädigung zahlen (ich müsste ja dann theoretisch im Hotel übernachten, da ich zuhause nicht durchs Treppenhaus darf...)
Weiß jemand Rat?

Schon einmal vielen Dank im Voraus!

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1188x hilfreich)

Das ist schon recht ungewöhnlich, zumal man im Notfall das Haus nicht verlassen kann... :crazy: Ausgerechnet in dieser Nacht ein Brand, und dann???

An Deiner Stelle würde ich ihn mal anrufen und genau nachfragen, warum man in dieser Zeit die Treppen nicht betreten darf und wie er sich das vorstellt, wenn es einen Notfall geben sollte... Zudem halte ich persönlich einen Freitagabend für sehr unangebracht, weil gerade an so einem Abend viele Menschen ausgehen, erst später nach Hause kommen, etc. Man kann meiner Meinung nach nicht erwarten, dass die Hausbewohner alles auf den Kopf stellen, weil jemand nicht richtig planen kann.

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#2
 Von 
guest123-2162
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 25x hilfreich)

#Darf unser Vermieter das?#

Natürlich nicht!
Ignorieren Sie einfach diesen Unsinn.

A. Meyer

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#3
 Von 
guest123-2147
Status:
Schüler
(270 Beiträge, 288x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
katjah
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

"++Muss er mir eine Aufwandsentschädigung zahlen++

Hat er denn keine Leiter?"

Naja, wahrscheinlich hat er schon eine Leiter, aber ob die bis zu mir in den zweiten Stock reicht? Und ich habe auch keine Lust irgendwann Abends (es ist dunkel...) über eine Leiter in meine Wohnung zu gelangen. Das, finde ich, übersteigt das Maß der Zumutbarkeit etwas...

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#5
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1188x hilfreich)

Die Mieter über Nacht im Haus "einzusperren" ist lachhaft. Dann muss der VM dafür Sorge tragen, dass die Treppen entsprechend abgedeckt/gesichert sind.

Und für wen soll das teuer werden? Wenn ein Mieter in der Nacht das Treppenhaus trotz "Verbots" benutzt und etwas dabei beschädigt... Welcher Mieter soll das dann gewesen sein? Der VM wird sich wohl kaum auf die Lauer legen oder das Treppenhaus bewachen lassen :grins:

-- Editiert von Dinsche am 03.12.2008 15:21

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#6
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1585 Beiträge, 796x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
guest123-2134
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 39x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1188x hilfreich)

Kannst Deine Beleidigungen getrost für Dich behalten. Die Frage ist durchaus legitim, wenn man die Ironie versteht. Wirst es nicht erleben, dass wir für so ne Aktion unser Treppenhaus komplett sperren, weil Stufen erneuert werden müssen.

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#9
 Von 
Arnold Michel
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

wie Halbgott das schon sagt normal jede 2 Stufe und es nächste mal die anderen Stufen!Is ja en Witz was dein VM da vorhat!

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-2147
Status:
Schüler
(270 Beiträge, 288x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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