Der Vermieter weist seine Mieter daraufhin, dass laut Hausordnung die Benutzung von Waschmaschinen und Spülmaschinen nach 22 Uhr nicht gesatttet sei.
Da die Mieter aus gegenseitiger Rücksicht Wasvhmaschine und Trockner nach dieser Zeit nicht anstellen bzw. dafür Sorge tragen, dass die Maschinen bis dahin fertig sind, bleibt nur noch die Spülmaschine.
Kann der Vermieter den Betrieb einer Spülmaschine innerhalb der Wohnung, dazu noch eine leise Spülmaschine, untersagen?
Spülmaschine nach 22 Uhr
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Wenn das Teil so leise ist, dass ws niemand hört? Dann gilt doch "wo kein Kläger, da kein Richter". Ich wüßte nicht, warum einen das Verbot des Vermieters dann interessieren sollte.
Ach, die Nachbarn hören die Maschine doch? Dann hatte der Vermieter wohl einen Grund dafür, die Benutzung einzuschränken.
O.k., zun juristischen: wenn das bereits bei Abschluss des Mietvertrages in den Vertrag aufgenommen wurde, halte ich es für zulässig. Baden und Duschen darf ma auch später, aber wenn so gar kein Geschirr mehr da ist, ist es meiner Ansicht nach zumutbar, die nachts dringend benötigten Teile von Hand zu spülen. Mag ein Richter anders sehen, glaube ich aber eher nicht.
Auch bei der Wäsche sehe ich nicht unbedingt den Vorteil davon, sie nachts zu waschen und dann vermutlich bis zum Morge in der Maschine knittern zu lassen. Eine Zeitschaltuhr könnte da effektive Dienste leisten.
Das ist hier ja ein Meinungsforum und von daher hier meine Meinung: Ich glaube nicht, dass ein pauschales Verbot zur Benutzung von Spühlmaschinen nach 22:00Uhr im Mietvertrag gültig ist.
Ich glaube dies deshalb, weil normale Wohngeräusche hinzunehmen sind und auch mietvertraglich in der Regel nicht verboten werden können. Nachts duschen ist z.B. immer erlaubt, sofern man da nicht stundenlang Wasser rauschen lässt. Die Verwendung einer Spühlmaschine ist ein normaler Mietgebrauch. Grenzen findet eine Benutzung von solchen Geräten dann, wenn die Emissionen (Schall, eventl. Erschütterungen) die anderen Bewohner in der Nachtruhe stören. Dazu müsste man aber konkret in dem Haus anschauen, welche Geräusche bei den anderen Bewohnern ankommen.
Ein pauschales Verbot nach 22 Uhr kann meiner Meinung nach nur dann zulässig sein, wenn es wirklich keine Möglichkeit gibt, eine Spühlmaschine ohne Störung der Nachruhe nachts zu betreiben. Und das dürfte wohl nur in Ausnahmefällen der Fall sein. Und darauf müsste dann meiner Meinung nach auch hingewiesen werden und das Verbot dürfte nicht irgendwo in der Hausordnung versteckt sein.
Dies ist aber nur meine Meinung. Man findet im Internet Aussagen, dass das gelegentliche nächtliche Benutzen einer Waschmaschine in der Mietwohnung erlaubt wäre. Ein Urteil dazu habe ich jedoch nicht gefunden. Und natürlich gibt es noch abseits vom Mietrecht das Recht des Nachbarn auf Nachtruhe. Ist die Spühlmaschine zu laut, dann kann allein aus diesem Grund eine nächtliche Benutzung verboten werden. Wenn die Emmissionen durch die Spühlmaschine jedoch unter den Grenzwerten liegen, dann glaube (!) ich eben nicht daran, dass ein Mietvertrag die Benutzung verbieten kann.
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Ich halte die Klausel auch nicht für gültig.
Das Geräusch bzw. die Ursache dafür ist ja auch nicht verboten, sondern nur zeitlich eingeschränkt.Zitat...weil normale Wohngeräusche hinzunehmen sind und auch mietvertraglich in der Regel nicht verboten werden können. Nachts duschen ist z.B. immer erlaubt, sofern man da nicht stundenlang Wasser rauschen lässt. ... :
Das ist das gleiche wie nächtlich stundenlang die Dusche laufen zu lassen, was, wie du richtigerweise bemerktest, auch verboten werden kann.
Der Mensch will sicherlich, wenn er sich aus irgendwelchen Gründen in der Dusche reinigen will, nicht bis zum Morgen warten. Welches Unbehagen löst aber eine geschlossene Spülmaschine aus, die man statt um 22h erst am nächsten Morgen anschaltet?
ZitatIch glaube nicht, dass ein pauschales Verbot zur Benutzung von Spühlmaschinen nach 22:00Uhr im Mietvertrag (123recht.net Tipp: Mietvertrag Vorlage Wohnung ) gültig ist. :
Auch ich denke nicht, dass solch ein pauschales Verbot gültig ist. Das Problem das ich sehe ist, dass diese Maschinen nur betrieben werden sollen wenn man dabei oder zumindest zu Hause ist. Was ist denn mit den Leuten die Tagsüber arbeiten? Ab wann darf ich diese Maschinen denn betreiben? Ab 0:00Uhr mitten in der Nacht? Ab 13:00Uhr Nachmittags? Muss ich mir jetzt jemanden bestellen der auf die Maschine aufpasst während ich am Tage arbeiten bin?
Mal abgesehen davon sind moderne Spülmaschinen sehr leise. Wir haben einen offenen Bereich mit Küche/WZ/EZ und die laufende Spülmaschine ist kaum zu hören. Wenn da nicht grade Papierwände zum Nachbarn verbaut wurden, dann bekommt der von der Spülmaschine nichts mit.
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