Stadtwerke vergessen Nebenkosten abzubuchen

23. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
derBasti1896
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Stadtwerke vergessen Nebenkosten abzubuchen

Hallo,
ich bin neu hier im Forum und dies ist meine Einstandsfrage;)

Es geht um folgendes:

Ich bin Student und wohne mit 4 weiteren Studenten in einem Haus.
Dieses Haus habe ich gemietet. Die anderen 4 haben Untermietverträge bei mir.
Die Miete für das Haus und die Nebenkosten, welche direkt von den Stadtwerken eingezogen werden (der Vermieter hat damit nichts zu tun), laufen über ein extra dafür eingerichtetes Konto.

Dieser Zustand ist nun seit dem 01.07.2008 so und läuft zu meiner Zufriedenheit.
Die Stadtwerke haben jedoch für den Juli und für den November keine Abbuchung durchgeführt.

Auf unserem WG-Konto ist also ein dickes PLUS!

Nun zieht eine meiner Mitbewohnerinen aus und hätte gerne die Nebenkosten wieder, die sie bezahlt hat aber von den Stadtwerken nicht abgebucht wurden.

Das Geld steht den Stadtwerken zu. Mir stellt sich die Frage und ich stelle sie nun euch, wie lange noch?

Können die Stadtwerke nun in einem Jahr daher kommen und mir die längst überfällige Rechnung schicken? Oder haben sie nach einer gewissen Frist einfach Pech?

Vielen lieben Dank für eure Hilfe...

LG

-- Editiert von derBasti1896 am 23.01.2009 00:54

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1424x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Wer ist denn Vertragspartner der Stadtwerke? Am Ende muss er für die Zeche gerade stehen. Dem Ratschlag von Scalar ist nix hinzuzufügen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eric61
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 134x hilfreich)

Eine - vielleicht versehentlich - nicht benutzte Einzugsermächtigung befreit nicht von der Zahlungsverpflichtung. Die Verjährung solcher Forderungen tritt erst nach 3 Jahren ein (gerechnet vom letzten Tag des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist).In der Tat wäre ein klärendes Gespräch mit den Stadtwerken sinnvoll.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
derBasti1896
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Das "klärende Gespräch" ist mir natürlich auch als erstes in den Sinn gekommen. Wenn man aber auf der anderen Seite die Möglichkeit 650€ geschenkt zu bekommen sieht, kommt man doch schon in Versuchung dieses Missgeschick auszunutzen.
Eine Verjährungsfrist von 3 Jahren ist sehr lang. So lange wollte ich nichtmal mehr studieren/in der WG wohnnen.
Dann wird es also darauf hinauslaufen, dass ich mich mit den Stadtwerken in Verbindung setze.

Vielen Dank für die Hilfe!!!

Liebe Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Die Mitbewohnerin hat keinen Anspruch auf das Guthaben, das auf dem Konto liegt. Sie hat jedoch einen Anspruch auf eine ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung. Die kannst Du aus meiner Sicht aber sowieso frühestens dann durchführen, wenn die Jahresendabrechnung vorliegt.

Schließlich ist zu erwarten, dass mit der Jahresrechnung nicht nur die fehelnden Vorauszahlungen abgebucht werden. Darüber hinaus kann man auch nicht ausschließen, dass noch eine Nachzahlung fällig wird.

Im übrigen ist es richtig, dass die Forderungen der Stadtwerke erst in 3 Jahren verjähren. Bis dahin bist jedenfalls gegenüber den Stadtwerken Du für solche Nachzahlungen verantwortlich.

Für den Anteil, der auf 2008 entfällt, ist eine Abrechnung, die den gesetzlichen Erfordernissen entspricht, derzeit noch gar nicht möglich.

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