Staffelmiete berechtigt ???

1. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
angie69
Status:
Praktikant
(606 Beiträge, 96x hilfreich)
Staffelmiete berechtigt ???

Hallo und guten Abend,

Wie sieht es aus:
Wenn man zu DM-Zeiten eine Wohnung mit Staffelmiete (aller 2 Jahre 29 DM) bezogen und den Mietvertrag unterschrieben hat, muss man dann diese auch bis lt. Mietvertrag zahlen?
Hintergrund der Frage ist, die Wohnung liegt bereits jetzt schon bei einem sehr hohen qm Mietpreis gegenüber sehr gut Sanierten Häusern mit Fahrstuhl oder so.
Es gibt keinen Fahrstuhl, die Zimmertüren sind schon seit Hausbau 1931 drin und 100x gestrichen. Der gelegte Teppich ist nicht mal hochwertig und müsste auc mal erneuert werden...

Deshalb stellt sich die Frage:
Wofür bezahlt man die Staffelmiete? Der Wohnwert wird ja nicht besser.Das Haus wurde zwar mal saniert, aber vor 10 Jahren und auch nur ganz einfach und billig! Der damilige Mietpreis passte auch zu der Wohnung, aber der heutige Mietpreis und auf den man mal kommt, dafür ist die Wohnung eben zu lasch saniert.
Muss man nun die Mieterhöhung aller 2 Jahre immer akzeptieren, auch wenn man der Meinung ist, dass der Vermieter erst mal wieder was tun muss (Belag erneuern, Wände weißen ;) ) , damit die Mieterhöhung auch irgendwo berechtigt ist ?
Neuerdings ist ja der Vermieter für das weißen der Wände veranwortlich,wenn er die Wohnung "malermäßig" vermietet hat, wie ich hier im Forum laß...
Nur wenn man alles selber machen muss , der Vermieter erst wieder kommt, wenn man auszieht und dann auch noch alles top für den neuen Vermieter vorfinden will, versteh ich nicht, wofür man bei einer ganz einfach sanierten Wohnung Staffelmiete zahlen muss?
Mal neue Zimmertüren, wäre möglich, würden aber dann auf die Miete drauf geschlagen !!!!!
Belag würde auch erneuert werden, aber dazu müsste ich die Wohnung komplett leer räumen lassen !!!! Wohin bitte alles räumen ??? Also lebt man Jahre mit uralten Türen und Teppichlaufspuren und bezahlt Staffelmiete ???

Danke für Euren Tip meiner Rechte und Pflichten des Vermieters.

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 276x hilfreich)

Ja, wenn man einen VERTRAG unterschreibt muss man sich auch dran halten.
Das war bereits zu DM-Zeiten so.

Dafür gibts auch keine Erhöhungen zwischendrin.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

"Belag würde auch erneuert werden, aber dazu müsste ich die Wohnung komplett leer räumen lassen !!!! Wohin bitte alles räumen ???"

Dieses Problem würde auch ohne Staffelmiete bestehen, und auch, wenn Du den Bodenlag von Dir aus selber erneuerst*lächel*.....

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
feuerelfe
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 59x hilfreich)

Nur wenn man alles selber machen muss , der Vermieter erst wieder kommt, wenn man auszieht und dann auch noch alles top für den neuen Vermieter vorfinden will, versteh ich nicht, wofür man bei einer ganz einfach sanierten Wohnung Staffelmiete zahlen muss?

Ich verstehe da nicht ganz, warum sich erst jetzt diese Frage stellt und nicht schon damals bei Unterzeichnung des Mietvertrages! Damals war die Wohnung gut genug, jetzt sind deine Ansprüche anscheinend gestiegen. Bist du in eine neurenovierte Wohnung eingezogen? Dann versteht sich das ja wohl von selbst, das wieder alles top ist, nachdem man auszieht.
Einfache Empfehlung: Wohnung wechseln, damit die Ansprüchen wieder erfüllt sind ?!;)

Mal neue Zimmertüren, wäre möglich, würden aber dann auf die Miete drauf geschlagen !!!!!

Sicher? Vermieter gefragt?

Belag würde auch erneuert werden, aber dazu müsste ich die Wohnung komplett leer räumen lassen !!!! Wohin bitte alles räumen ???

Also diese Äusserung finde ich persönlich ganz schön frech.
Wie Merline schon kommentierte:"Dieses Problem würde auch ohne Staffelmiete bestehen, und auch, wenn Du den Bodenlag von Dir aus selber erneuerst."
Was willst du? - neuen Bodenbelag, am besten das teurerste vom teuersten, in deiner Wunschfarbe, passend zur deiner Einrichtung,... inklusive Möbelpacker, damit keine Ausräumarbeiten und Schlepparbeiten für dich anfallen,... und noch Blumen dazu, oder wie?
Das ist für mich also überhaupt nachvollziehbar.

-- Editiert von feuerelfe am 02.02.2006 14:10:33

-- Editiert von feuerelfe am 02.02.2006 14:13:47

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
angie69
Status:
Praktikant
(606 Beiträge, 96x hilfreich)

Hallo ...

es geht mir nicht um den Belag !!!! Kam falsch rüber . Ich wollte nur mit den Beispiel der alten Türen und einfachen Teppich deutlich werden lassen, dass diese Wohnung eben kein Laminat oder strapazierfähigen Teppich oder gar ordentliche Türen hat, was heutzutage Grundausstattung ist - also kein Luxus.

Ich spiele mit dem Gedanken umzuziehen, weil man für weniger als 5,10€ Kaltmiete wirklich top sauber sanierte Wohnungen in der Gegend bekommen kann.

Bevor ich aber den Umzugsstress ind Auge nehme, wollte ich halt hier noch mal fragen, ob man den Vermieter vielleicht bitten kann die Staffelmiete zu beenden, weil eben seine Wohnungen in dem Mietobjekt teurer und in einem schlechteren Komfort sind, als die die er für 4,80€ ohne Staffelmiete vermietet bzw. MUSS, weil sonst keiner einzieht!!!!
Wenn alles okay ist, zahlt man doch auch gern mehr. Aber wenn einem ordentliche Türen auf die Miete gelegt werden, die seit 1931 drin sind und egentlich Instandsetzung wäre um eben so eine Miete noch verlangen zu können ...
weil sie in anderen Wohnungen ja automatisch eingebaut werden...
Also ich wollt kein Luxuswohnung umsonst haben. Ich war der Meinung das wenn man mehr als der Mietspiegel aussagt als Vermieter Miete verlangt, man dann wenigsten eine Grundausstattung verlangen darf - und die Staffelmiete nicht akzeptieren muss.
Vor 15 Jahren war man hier im Osten Deutschlands froh nicht mehr heizen zu müssen und ne sanierte Wohnung zu finden !!!
Meine Frage war doch eher , ob der Vermieter nicht aufgrund der einfachen Sanierung vor 15 Jahren höhere Mieten als bei sein top sanierten Wohnungen nehmen darf, nur weil es damals in war Staffelmietenverträge zu machen ??? !!!!
...wollt halt erst mal das Umziehen vermeiden,indem ich hier anfrage, weil eben die Wohngegend sehr schön ist ;) aber ....

>Mal neue Zimmertüren, wäre möglich, würden aber dann auf die Miete drauf geschlagen !!!!!

Sicher? Vermieter gefragt? < Ja!!! 11€ auf Kaltmiete, wenn ich es gern machen lassen will!!! Muss dazu sagen die Mieten leigen hier bei 4,50 - 4,80 € und da ist eben auch alles top. Deshalt halt e ich 5,10€ und eben noch weiter Staffelmiete mit den Jahren als etwas unfair. Somal, wenn ich ausziehen würde - kann er diese Wohnung nur für 4,80 vermieten - aber mit alten Türen und billligbelag sicher auch nicht ! und Staffelmiete unterschreibt auch keiner mehr, weil genug Wohnungen leer stehen!

Alles klar jetzt was der Sinn meiner Frage war? Nicht der Teppich ;)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Hallo Angie,

also dann sehe ich Dein Problem nicht.
Wenn es so viele Wohnungen gibt, die einiges günstiger sind, die aber keiner haben will(warum nicht????) dann ziehe um?

Bevor ich mir den Stress einer Sanierung(neue Türen, neuen Bodenbelag etc. ) antun würde, dann einmal Kisten packen, und in eine moderne Wohnung.

Wenn ich hier vergleichbare Wohnung finden würde, günstiger, bessere Ausstattung, dann würde ich nicht lange fackeln....andersrum hatte ich mal eine sehr günstige Wohnung, wo der Vermieter gar nichts dran machte, wir dann aber in Eigenleistung einiges machten(Bad neue Fliesen etc.)....weil wir da auf dem Standpunkt waren.....günstigere Wohnung bekommen wir nicht, und wir wollen gemütlich leben.

Andersrum.....ist die Miete vergleichsweise zu teuer, und ich könnte besseres für das Geld bekommen.........wäre es doch keine Frage.

Ein Umzug samt Planung und Renovierung dauert maximal 2 Wochen.....Dein Ärger, solange Du dort lebst ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 655x hilfreich)

Wen die Staffelmiete vertraglich vereinbart ist, können Sie nichts machen. Den Vermieter bitten können Sie schon, nur darauf eingehen wird er wohl kaum.

Die einzige Möglichkeit, wäre kündigen und umziehen.

Ich weiß nicht, in welcher S´tadt Sie wohnen, aber 5,10 Euro/qm ist nicht gerade "high level".

-----------------
"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Wenn du im Mieterverein bist, kannst du dir dort die örtlichen Vergleichsmieten nennen lassen. Falls die Wohnung tatsächlich deutlich über dem ortsüblichen Mietspiegel liegt, würde ich das sachliche Gespräch mit dem Vermieter suchen und einen konkreten Vorschlag unterbreiten. Der sollte aber dann auch für den Vermieter akzeptabel und sachlich fundiert sein. Du kannst ja anführen, dass du gern dort wohnst und eigentlich nicht umziehen möchtest, aber eben auch auf den Preis schauen musst, und ob sich da nicht ein Kompromiss finden ließe, denn eine Neuvermietung sei ja auch mit Kosten für den Vermieter verbunden. Der Vermieter kann sich darauf einlassen, muss es aber nicht. Falls er es nicht tut, solltest du dann wirklich umziehen.

Im Moment habe ich aus deinen Postings den Eindruck, dass du vor lauter Ärger sehr emotional reagierst und es dir schwer fällt, sachlich zu bleiben. Für ein erfolgreiches Gespräch mit dem Vermieter wäre das aber eine wichtige Voraussetzung. So ganz unwillig ist der Vermieter ja offensichtlich nicht, wenn er schon Bereitschaft signalisiert, den Boden auszutauschen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48389 Beiträge, 17071x hilfreich)

Es kann nicht schaden, den Vermieter vor die Alternative zu stellen, die Miete zu senken oder auszuziehen.

Der Vermieter ist zwar nicht verpflichtet, darauf einzugehen, dann bleibt Dir aber nur der Auszug.

Wie der vermieter darauf reagieren wird, kann ich natürlich nicht vorhersagen. Ich würde mich an seiner Stelle aber auf eine Miete von 4,80€/qm einlassen.

Die Drohung mit der Kündigung sollte allerdings auch ernst gemeint sein und auch so rüberkommen. Dann hast Du gute Chancen.

Und mit etwas Verhandlungsgeschick bekommst Du auch noch neue Türen und einen neuen Bodenbelag.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 276x hilfreich)

...Und mit etwas Verhandlungsgeschick bekommst Du auch noch neue Türen und einen neuen Bodenbelag....

gegen eine entsprechende Mieterhöhung immer :)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
angie69
Status:
Praktikant
(606 Beiträge, 96x hilfreich)

Hallo alle zusammen und vielen Dank für Eure offen und ehrlichen Ratschläge zu meiner kleinen Staffelmietwut ;)
Zum Glück wurde ich jetzt doch noch richtig verstanden.

Kannte es ja auch: Unterschrieben ist unterschrieben- und wenn einem die Miete plötzlich nicht mehr passt: umziehen! Dachte das sich mit den Jahren was geändert hat, z.B. das man sich nach dem Mietspiegel richten muss, sonst Staffelmiete ungültig... oder so was.

Nun gut, werde mal einn nettes Schreiben verfassen und die Anfrage nach Herausnahme der Staffelmiete starten.

Wohne übrigens in Leipzig. Vermieter gehört zur Stadt.Und da ich eben erfahren habe, dass wenn jemand im Nachbarhaus auszog (wegen der blö...Staffelmiete!!), haben die dort neue Türen eingebaut, sogar den Flur gefließt und guten Belag neu gelegt und die neuen Mieter bezahlen viel weniger als ich und haben keine Staffelmiete!!!!!

Wäre das vielleicht auch ein Agument ,was ich anbringen könnte? Weil ich bezahle ja "nachweislich" für die gleiche Mietsache (auch die gleichen qm) beim gleichen Vermieter viel mehr , als Neumieter mit neue Türen und guten Teppichboden ;)
Ja genau - das war auch der Auslöser mir mal Gedanken über diese Staffelmiete zu machen und hier zu Fragen.
Wer will denn schon die melkende Kuh spilene, bloss weil man vor Jahren dort eingezogen ist ... Da habt Ihr schon Recht, da zieh ich lieber um und hab dann vielleicht für 4,80/qm schöne Zimmertüren, viel mehr Tageslicht, Laminat und vielleicht noch einen Fahrstuhl ;) .. und mein alter Vermieter steckt dann erst mal viel Arbeit und Geld in die alte Wohnung. Bekommt dann nur 4,80 ... ha, dafür wär ich ja auch wohnen geblieben.... Da gings nicht ???!!! ;)

Schönen Abend noch allen zusammen und nochmal Danke für Eure Tips.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48389 Beiträge, 17071x hilfreich)

Vertrag ist Vertrag. Das gilt auch für Dich und in diesem Fall.

Das Ganze solltest Du dem Vermieter also so darstellen, dass dieser einen Vorteil davon hat. Sein Vorteil ist, dass Du nicht kündigst.

Ich meinte das durchaus ernst, dass Du bei entsprechendem Verhandlungsgeschick so wie ein Neumieter behandelt wirst (4,80€ + neue Türen + neuer Bodenbelag)

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
angie69
Status:
Praktikant
(606 Beiträge, 96x hilfreich)

@tao - ja habe Dich doch auch ernst genommen und Danke Dir persönlich für Deine Zeilen.

Hab schon ein paar Zeilen aufgesetzt - ganz höflich sachlich! ;) . Schick es diese Woche ab und mals sehen was kommt.
Nächste Ehöhung kommt im Aprildiesen Jahres und bis dahin habe ich mich entschieden.Räume schon einiges aus, falls es doch zum Umzug kommt.
Aber es ist auch noch Hochpatere, also mehr Heizkosten und die Zimmer kein Tageslicht, da Bäume vor Fenstern - auch da kann man sich durch Umzug in 1. Etage verbessern.
Normaler Weise sind obere Wohnungen und Dachgeschoss ja immer teurer, als unten oder EG, wenn ich so die Wohnungsanzeigen lese. Auch das spielt in unserem Haus (nur 6 Mieter- 2 pro Etage) keine Rolle.Ich heize für oben mit, denn die brauchen kaum aufdrehen, wie sie mir sagten, wenn ich da bin und heize...
Auch das finde ich unfair mit der Miete bzw. NK geregelt - ich muss ja automatisch Heizung aufdrehn im EG . Doch das die Mieter über mir kaum die Heizung aufdrehen müssen, wenn ich zu hause bin...
Nee also, als ich das hörte, sah ich auch rot.
Tendiere doch schon langsam zum Umzug in eine 1. Etage...ich glaube ich kann mich wirklich nur verbessern und ohne mehr MIETE ZAHLEN ZU MÜSSEN ;)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 276.315 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
111.622 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen