Staffelmiete - muss man jede Erhöhung immer schriftlich anfordern oder ankündigen?

4. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
angie69
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Praktikant
(606 Beiträge, 95x hilfreich)
Staffelmiete - muss man jede Erhöhung immer schriftlich anfordern oder ankündigen?

Hallo,

vor einiger Zeit wurde hier schon mal angefragt, ob man Staffelmiete aussetzen kann, wenn man über Ortsübliche Miete oder mehr bezahlt als Nachbarin, die eine besser ausgestattet Wohnung hat und gerade eingezogen ist und biller wohnt als Altmieter.
Man sagt damals sinngemäß:
Vertrag ist Vertrag. Man kann ja umziehen ....

Letztens war ich mit meiner Nichte mit bei einem Verein, wo sie hat ihre BK prüfen lassen wollen. Dort stellte ich nochmals die Frage, weil die Dame auf Mietrecht spezialisiert schien, ob die Staffelmiete bei mir noch rechtnes sei - weil
a) seit letzten Jahren kein Mieterhöhungsschreiben mehr kam, wenn sich Miete im Folgemonat erhöhen sollte
b)ich es mal total vergessen hatte und sofort Mietschuldenmitteilung bekam über den Erhhöhungsbetrag von 15Euro zzgl. Zinsen (!!)
Ich rief damals zurück wegen den Zinsen, die ich unverschämt fand und fragte warum sie mich eigentlich nicht mehr anschreiben, dass sich Miete wieder um xx Euro ab nächsten Monat erhöht.So hätte man auch gleich aktuellen Mietzins, weil in Mietvertrag noch alles in DM steht

Antwort Vermieter Gesellschaft: Das müssen wir nicht!!! Sie sind verpflichtet in ihren Mietvertrag zu schauen und bei Fälligkeit aller 2 Jahre von sich aus mehr Miete zu zahlen. Wi r sind nicht dazu verpflichtet sie darauf hinzuweisen!

Logisch wenn dann so ne Mahnung kommt, dass man 15 Euro Mietschulden hat, fällt einem sofort ein das 2 Jahre rum waren und gleicht das sofort aus .....

....aber das genau wäre falsch von mir gewesen!

Die Dame von dem Verein fragt spontan: SEIT 2002 BEKOMMEM SIE KEINE MITTEILUNG MEHR - RICHTIG ???
Ich sagte völlig erschrocken JA genau !

Da meinte sie folgendes:
2002 hätten sich die Gesetze geändert.Sie durften keine Staffelmiete mehr verlangen! Das wäre auch der Grund gewesen. weshalb sie mich nicht zur Erhöhung erinnert oder aufgefordert hätten.
Sie haben einfach das Geld von denen genommen, die daran dachten und Mahnungen wegen Minus auf Mietkonto vergeschick, die es eben auch vergessen haben .....oder nicht zahlen wollten.

Ich hätte die Mahnung ignorieren können, weil keine Mieterhöhung angekündigt wurde !!!
Da ich es aber nur vergessen hatte mehr zu überweisen und weil es ja auch im Mietvertrag steht - das aller 2 Jahre 29,50 DM mehr Miete zu zahlen sind - habe ich die Mahnung für rechtens gehalten und sofort (mit Zinsen !!) überwiesen.

Hat die Dame da nun recht in dem Verein ?
Hat die Wohngenossenschaft mich da wirklich gelinkt?
Hätten die tatsächlich jede Erhöhung immer schriftlich anfordern/ankündigen müssen, auch wenn es Mietvertrag gibt ? Wenn ja war ja die Mahnung link ! Da konnten sie Staffelmiete also nicht mehr fordern, aber haben drauf bestanden und letztlich bekommen, indem sie Mahnungen verschickten.

Wer sich auskannte, hat Mahnung ignoriert und wer nicht, hat bezahlt....Bezahlt heißt dann ja freiwillig Mieterhöhung gezahlt ....toll!

Im April 2008 wäre es nun wieder mal so weit, 15 Euro mehr bezahlen zu müssen. Wenn Vermieter jedes Mieteröhungsverlangen ankündigen muss oder in meiner Fall vielleicht gar nicht mehr kassieren darf (weil es ja einen Grund haben muss, da man Mieter nicht mehr anschreibt seit 2002 wo sich auch Gesetze geändert haben), würde ich gern davon gebrauch und nicht zahlen, was ich nicht muss.

Vielen Dank an alle die es genau wissen, ob Vermiete hier auf Dummfang ging und weiter geht.Sich also auf Mietvetrag bezieht, der aber vielleicht in Wohngenossenschaften nicht mehr rechtens sind seit 2002 .....nur welcher Mieter weiß so was schon...






-- Editiert von angie69 am 04.02.2008 22:00:59

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47450 Beiträge, 16800x hilfreich)

Seit wann wohnst Du denn dort?

Die Staffelmiete durfte vor dem 01.09.2001 maximal für einen Zeitraum von 10 Jahren abgeschlossen werden (§ 10 MHG ).

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#2
 Von 
angie69
Status:
Praktikant
(606 Beiträge, 95x hilfreich)

Hallo hh,

10 Jahre? Dann wäre Staffelmiete im Vertrag also rechtens:
Mietbeginn 1998.
Ende Staffelmiete 2008.
Aller 2 Jahre 30 DM/ 15Euro.

Und in wie fern stimmt denn die Aussage der Dame richtig, das man als Mieter Anspruch auf einen Nachweis über den aktuellen Mietzins hat?

Wir haben ja seit 2001 den Euro.Die Staffelmiete im Vertrag ist in DM ausgewiesen und 2002 - 2008 läßt sich Miethöhe nur anhand der Mietzahlungsquittungen erkennen, die der Mieter selbst errechnet hat.

Müsste da nicht eine Änderung zum Mietvertrag bzgl. des Euros seitens des Vermieters existieren ?

Die Dame meinte eben, das eben nirgendwo die Miete in Euro steht und daher auch ab 2002 ein Mieterhöhungsverlangen erst recht hätte jedes Mal schriftlich erfolgen müssen = nämlich in EURO!

Daher ging die Dame davon aus, dass wenn Vermieter keine Mieterhöhung von 15Euro schriftlich fordert, dass ich die dann hätte auch nicht zahlen brauchen.Es gebe ja über den jeweils neuen Betrag gar kein Schriftstück, so das es gut möglich wäre, dass die Staffelmiete gar nicht mehr verlangt werden durft ab 2002.

Könnte das in dem Fall und aufgrund des nicht Vorliegen eines aktuellen Mietbetrages seitens des Vermieters so sein ? Er erwartet/verlangt ja einen Betrag der in Euro der aber nirgendwo schriftlich festgelegt ist.

?????????????????????

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47450 Beiträge, 16800x hilfreich)

Auf welcher Rechtsgrundlage die Aussage der Dame sich beziehen soll, kann ich im Moment nicht so ganz nachvollziehen.

Mit der Mietrechtsreform zum 01.09.2001 sind die Anforderungen an eine Staffelmiete geändert worden. Nach meiner Einschätzung gilt aber für Deinen Vertrag von das MHG in der Fassung von 1998.

Auf der anderen Seite kannst Du natürlich auch Pokern und dem Vermieter mit Kündigung drohen, sollte er auf der Erhöhung bestehen. Wenn die Miete schon jetzt über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, kann ich mir gut vorstellen, dass er freiwillig auf eine Mieterhöhung verzichtet. Wenn Du diesen Weg gehen möchtest, dann solltest Du das kurzfristig machen, d.h. bevor die nächste Stufe in Kraft tritt.

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#4
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Wozu schließt man eigentlich noch Verträge ab ?

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#5
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2040x hilfreich)

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#6
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

wenn ich micht recht erinnere, sind in den heutigen Formular-Mietverträgen auch die Staffelmieten vorgesehen.
Mit der Staffelmiete umgeht der VM die leidigen Mieterhöhungen, die der Mieter zustimmen muß.

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#7
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 838x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Im Bereich von Teilinclusivmieten gibt es so etwas für die wirksame Umlage von Spitzenbeträgen.

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#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47450 Beiträge, 16800x hilfreich)

Im § 10 des MHG wird gefordert, dass die Erhöhungen der Staffelmiete 'betragsmäßig' angegeben werden müssen.

Im § 557a BGB , der die Vorschrift im MHG ab dem 01.09.2001 abgelöst hat, wird gefordert, dass die Erhöhungen in einem 'Geldbetrag' angegeben werden müssen.

Ich kann daher nicht erkennen, wie die Dame darauf kommt, dass die Staffelmietvereinbarung aus 1998 mit DM-Beträgen unwirksam sein könnte, wenn der Vermieter nach 2002 nicht schriftlich in Euro-Beträge umgerechnet hat.

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#10
 Von 
angie69
Status:
Praktikant
(606 Beiträge, 95x hilfreich)

Danke für Ihre Beiträge.

Auch ich bin bis heute der Auffassung gewesen,den Mietvertrag einhalten zu müssen und ob es dort in DM oder Euro steht, spielt da keine Rolle. Ich warmit Staffelmiete einverstanden und muss sie nun auch zur Fälligkeit bezahlen.


Nur die Dame vom Mieterberatungsverein fragte ja sofort danach, dass ich schon seit 2002 keine Aufforderung mehr bekommen hätte. Und das war so, ohne das ich es ihr sagte.

Sie wußte offenbar aus täglichen Erfahrung , dass viele Vermieter seit 2002 diese Art Mieterhöhung nicht mehr schriftlich fordern,sondern nur Mahnungen schickten. Weil zeitgleich auch das neue Gesetz erschienen war, wo so mancher Staffelmietvertrag nichtig wurde und keine Staffelmiete mehr verlangt werden durfte.

Und das vermutete sie dann auch in meinem Fall, dass der Grund für das ausbleiben der schriftlichen Mitteilung wie vor 2002 darauf beruhen könnte, dass es der Vermieter ab 2002 nicht mehr verlangen durfte.

Wer sich dann von so einer Mahnung einschüchtern ließ und bezahlt hat, wär selber schuld.
Der Vermieter wäre immer fein raus, weil der Mieter im Streitfall kein schriftliches Mieterhöhungsverlangen vom Vermieter vorlegen/nachweisen könnte.Demnach hat sich Vermieter an Gesetz gehalten. Der Mieter hat dann freiwillig mehr bezahlt...

Ist man tatsächlich als Mieter verpflichtet
a)DM Beträge in Euro umzurechnen ODER
b) müsste der Vermieter den aktuellen Betrag den er vom Mieter immer haben möchte, auch irgendwo schriftlich und aktuell in Euro/cent dem Mieter mitzuteilen?

Wenn also die Wohnbaugesellschaft seit 2002 nicht mehr berechtigt gewesen war Staffelmiete aller 2 Jahre zu verlangen, hat sie das zwar nicht verlangt - weder schriftlich noch mündlich - aber erwartet das ich diese weiterhin freiwillig zahle und haben sie dann auch einbehaltet.
Das wäre ja ungerechtfertigte Bereicherung, indem sie Unwissenheit des Mieters im Mietrecht gezielt ausgenutz haben.

Die sagen nur wenn man Zweifel hat, so wie ich : Wir müssen sie nicht anschreiben. Schauen sie in Ihren Mietvertag, sie haben doch Staffelmiete unterschrieben und Sie sind verpflichtet selber dort rein zu schauen und aller 2 Jahre mehr zu bezahlen!

Ob der Mietvertrag aber in punkto Staffelmiete keine Güligkeit hat, auf den sich der Vermieter >telefonisch< stützte, um weiterhin Staffelmiete zu bekommen, weiß der Mieter nicht. Die Forderung erfolgt telefonisch und der Vertrag weißt Staffelmiete auf und schon ist Vermieter an seinem Ziel...

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#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47450 Beiträge, 16800x hilfreich)

Ich habe weder ein Urteil gefunden, das die Auffassung der Dame bestätigt, noch kann ich das dem Gesetzestext entnehmen.

Mich würde daher schon interessieren, wie die Dame vom Mieterberatungsverein auf diese Rechtsauffassung kommt.

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#12
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 838x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
angie69
Status:
Praktikant
(606 Beiträge, 95x hilfreich)

die Dame war zuvor bei einem Anwalt der auf Mietrecht spezialisiert war viele Jahre beschäftigt.
Als sie arbeitslos wurde, hat sie das Arbeitsamt dann in diesen Beratungsverein als ABM Kraft eingesetzt, wo ALG2 Empfänger zwecks zu hohen BK oder sonstigen Fragen kostenlos beraten werden können.

In meinem Fall wäre eigendlich nur die Frage zu klären, warum man bis zum Jahr 2000 fristgerecht wo Erhöhung lt. Vertrag fällig wurde, dem Mieter eine schriftliche Mitteilung über Mieterhöhungsverlangen mit genauen Betrag zugeschickt wurde und plötzlich wurde es zur Mieterpflicht , dass sich der Mieter lt. Mietvertrag die Miete selber ausrechnen bzw. anpassen muss und selbständig (freiwillig) an die Staffelmiete halten soll/muss.

Die Einführung des Euros 2001 hätte m.E. schon ein Anlaß seitens des Vermieters sein müssen, die DM Beträge in den Verträgen schriftlich dem Mieter in Euro Beträge mitzuteilen.Mieter hat ja ein Recht seine Miethöhe aktuell schwarz auf weiß vor sich liegen zu haben - oder nicht?
Das weiß ich aber eben nicht, ob dass so gehandhabt werden muss.

Und wenn der Vermieter tatsächlich nach 2002 noch berechtigt war die Staffelmiete zu fordern, hätte er sie wie die ganzen Jahre zuvor doch schriftlich fordern können.

Wenn das der Vermieter aber nicht mehr schriftlich ankündigt, kann Mieter auch nicht in Widerspruch gegen Erhöhung gehen, die evtl. nicht mehr rechtens ist.
Nur gegen die schriftliche Mahnung bzw. Behauptung des Vermieters, dass sein Mieterkonto 15 Euro minus aufweisen würde!

Das klärt man dann ja häufig gleich telefonisch und da sagt eine Sachbearbeierin eben, dass Staffelmiete fällig war und dies schriftlich anzukündigen wäre nicht ihre Pflicht und der Mieter muss in Mietvertrag schauen....

Und dann kommt viell. noch der tolle Satz >Vertrag ist Vertrag< und dann glaubt man automatisch der Vermieter sei voll im Recht mit der Forderung, auch wenn er es nicht mehr schriftlich angekündigt hat :

Aber nur WEIL ES SO IM Mietvertrag steht, muss dieser in dem Punkt nicht mehr gültig sein seit 2002!
Wie bekommt man das nun raus ?
Es spricht m.E. zu viel dafür, das der Vermieter dies nicht mehr verlangen darf, sonst würde er es ja schriftlich verlangen!






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#14
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Es spricht m.E. zu viel dafür, das der Vermieter dies nicht mehr verlangen darf, sonst würde er es ja schriftlich verlangen!

Tolle Logik.

Einfach mal abwarten, dann wird es schon schriftlich kommen (allerdings wird es dann teurer).

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#15
 Von 
angie69
Status:
Praktikant
(606 Beiträge, 95x hilfreich)

Mir liegt weder von 2002, 2004 noch 2006 eine Schreiben vom Vermieters vor, wo Mietzins ersichtlich ist, was ich aber seither als Staffelung immer überwiesen habe.

2008 wäre eben wieder eine Erhöhung >lt. Mietvertrag von 29,xx DM < fällig ;)
Ich fühle mich wieder verpflichtet 15 Euro mehr zu bezahlen (letztmalig - die 10 Jahre sind ja 2008 um!)

Aber mein Vermieter (Wohnungsbaugesellschaft!)hat mich seit 2000 nie zu einer Mieterhöhung aufgefordert.
Ich habe es von selber bezahlt.
Und vielleicht habe ich die letzten 3 x gar nicht zahlen müssen und jetzt 2008 erst recht nicht !?
Es steht ja auch nirgendwo, welchen Betrag er monatlich oder aller 2 Jahre als Mietzins von mir erwartet!
Er müsste doch auch Interesse haben genauen Mietzins stehts mitzuteilen, damit er sich im Streitfall auf den Betrag x beziehen kann. Und da müsste ja auch der Mieter Kenntnis haben, was er hätte zahlen müssen.
Diese Info hat der Mieter aber schon seit 2000 nicht!

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#16
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47450 Beiträge, 16800x hilfreich)

Meine Frage ist immer noch nicht beantwortet.

Es fehlt mir ein Urteil mit Aktenzeichen oder eine Herleitung aus dem Gesetzestext.

Behaupten kann die Dame viel, wenn der Tag lang ist, ausbaden musst Du es im Zweifel. 'Hätte', 'wäre', 'wenn' und 'müsste', hilft da auch nicht weiter.

Ich will dabei nicht einmal 100%-ig ausschließen, dass die Dame Recht hat. Nur habe ich nach meinen Recherchen keinerlei Anhaltspunkt dafür gefunden, dass sie Recht haben könnte.

Dass viele Vermieter in den letzten Jahren freiwillig auf die Einhaltung solcher Staffelmietvereinbarungen verzichtet haben, um ihre Mieter halten zu können, steht dabei auf einem ganz anderen Blatt.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

2008 wäre eben wieder eine Erhöhung >lt. Mietvertrag von 29,xx DM < fällig

Damit ist Dir der Erhöhungsbetrag doch bekannt.

Mit Deiner Logik müßte der VM Dich jeden Monat, rechtzeitig vor dem dritten Werktag, erneut zur Mietzahlung auffordern.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 838x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Na hör mal, Hanni,

...Die Einführung des Euros 2001 hätte m.E. schon ein Anlaß seitens des Vermieters sein müssen, die DM Beträge in den Verträgen schriftlich dem Mieter in Euro Beträge mitzuteilen...

Weshalb?


Das ist doch das Einzige, was wirklich klar ist.

Weil überall sonst der Euro erst 2002 eingeführt wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
angie69
Status:
Praktikant
(606 Beiträge, 95x hilfreich)


Ich selber habe damit kein großes Prolem.Weiß ja seit 1998, dass sich Miete hier aller 2 Jahre erhöht. Hatte es ja im Jahr 2004 nur vergessen, weil ich Dauerauftrag habe und durch die Mitteilung das Mieterkonto 15 Euro minus aufweisen würde erinnert, dass es wieder mal so weit war , mehr zu bezahlen.
Vergessen hatte ich es, weil eben diesmal kein Schreiben vom Vermieter kam!

Egel - habe mich dazu auch selber noch mal belesen.Es ist überall erwähnt, dass Staffelmiete wirksam sind, außer wenn keine 12 Monate dazwischen liegen.
Das trifft bei mir nicht zu - demnach ist wohl meine vereinbarte Staffelmiete über die 10 Jahre doch wirksam....

Wo man in meinem Fall viell. noch ansetzen kann, wäre evtl. der Vorwurf eines > Schriftformfehler< der das Mieterhöhungsverlangen aussetzt.

Indem der Vermieter verpasst hat, die aktuelle Miete (inkl. Staffelung) dem Euro anzupassen und den aktuellen Euro-Mietbetrag dem Mieter mitzuteilen.
Und gerade weil Staffelmiete ansteht.

Es muss doch irgendwo für den Mieter die aktuelle Miethöhe in Euro ersichtlich sein.Ich habe nichts.Ich rechne die vereinbarte DM Stafelmiete aller zwei Jahre von DM in Euro selber um und überweise dann den Betrag.
Das kann doch aber so nicht richtig sein.

Habe ich nicht ein Recht darauf, das der Betrag den der Vermieter von mir Monat für Monat und aller zwei Jahre erhöht überwiesen haben will, mir auch als Mieter schriftlich als aktueller Mietzins vorliegt.
Ich muss ja wissen was ich überweisen muss als Mieter.
Ich habe aber nur DM Beträge vorliegen.

Ich vermissen ein Schriftstück wo aktuelle Mietbeträge seit und in Euro sowie die damit verbundenen Staffelmietbeträge in Euro ausgewiesen sind.

Lt. Vertrag muss ich derzeit in DM Miete zahlen.Ein aktueller Mietbetrag in Euro liegt nicht vor.
War nur Spaß - aber ist das okay so oder hätte längst eine Mitteilung über Miete in Euro schriftlich vom Vermieter erstellt werden müssen, damit ich weiß was ich zahlen muss ?















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#21
 Von 
guest123-1593
Status:
Praktikant
(990 Beiträge, 83x hilfreich)

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#22
 Von 
angie69
Status:
Praktikant
(606 Beiträge, 95x hilfreich)

Sorry, das ich hier Hilfe gesucht habe..

Ich habe mich doch die ganzen Jahre an den Staffelmietvertrag gehalten und den verträglichen Mietberag ordnungsgemäß bezahlt! Weil ich wußte Vertrag ist Vertrag!

Jetzt ist die letzte Staffelung fällig und die werde ich auch noch überleben.

Warum also so böse ???

Es hätte doch durchaus sein können, dass ich was bezahlt habe, was ich hätte schon Jahre nicht mehr hätte zahlen brauchen.
Da wär ich sicher auch kein Einzellfall, wo Unwissenheit ausgenutzt wurde.
Im Bekanntenkreis haben alle zur Euroumstellung ihre Miete in Euro schriftlich erhalten, also darf ich mich schon mal wundern, wieso das bei nicht Fall war - auch nach 3 Erhöhungen lag keine Zahl schwar auf weiß vor!

Um aber zu erfahren, ob das alles so okay ist oder der Vermieter viell. Jahre im Unrech ist,dazu habe ich das Forum genutzt. Sorry!!

Es gibt Fälle da wurde erst 2006 festgestellt, das der Staffelmietvertrag aus 1996 nichtig ist.Zwischen Einzug und der ersten Erhöhung lagen nämlich keine 12 Monate.Nur in den Folgejahre dann.Damit war die ganze Staffelmiete nichtig und die Vermieterin musste die überzahlten Beträge alle zurück zahlen!
Quelle: Mieterinfo.de

Und es steht fasst überall in Beirägen zu Miete aus 2001 wo Währungsumstellung war, dass Beträge in DM und Euro angegeben werden müssen, jedoch keine Verträgsänderung notwendig ist. Aber eben die Beträge nachweislich in Euro ersichtlich sein.
Und wenn es 90% der Vermieter so machen, weil es auch für sie wichtig ist das der Miete genau weiß was er zahlen muss, find ich das super, als mein Fall, wo Mieter mich mit DM Zahlen zurück läßt, weil ich ja rechnen kann.
Für die Unterlagen wäre es doch für beide Seite okay gewesen, zu wissen wie hoch aktuelle Miete jeweils ist...

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