Staffelmieterhöhung vergessen

5. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)
Staffelmieterhöhung vergessen

Staffelmieterhöhungen wurden vergessen.
Müssen Mieter alles rückwirkend nachzahlen ?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Gewerbliche oder private Mieter?
Wie lange vergessen?
Hat der Vermieter schon gemahnt?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Ja, muß der Mieter. Der Vermieter ist nicht verpflichtet an die Staffel zu erinnern. Der Zeitpunkt und die Höhe der neuen Miete ergeben sich aus dem Mietvertrag.

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#3
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

quote:
Der Zeitpunkt und die Höhe der neuen Miete ergeben sich aus dem Mietvertrag.


Auch die mehr als 3 Jahre zurück liegende Staffelerhöhungen
nachfordebar ?

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Mehr als drei Jahre könnten problematisch werden. Ich denke, hier greift auch die 3-jährige Verjährungsfrist.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Problematisch könnte auch ein längerer Verzicht der Forderung unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung werden.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Nicht unbedingt:

quote:<hr size=1 noshade>Keine Verwirkung bei jahrelang unverändert gezahlter Staffelmiete
Urteil zu: Staffelmiete Nachforderung Verwirkung

Über Jahre hinweg zahlte der Mieter eines Staffelmietvertrages die geringe Anfangsmiete, ohne die automatisch eintretende jährliche Erhöhung zu beachten. Der Vermieter nahm dies die ganze Zeit kommentarlos hin.

Das Kammergericht Berlin sprach dem Vermieter trotzdem das Recht zu, die Erhöhungsbeträge nachzufordern. Auch wenn eine Mietanpassung jahrelang nicht praktiziert wurde, führt dies nicht automatisch zur Verwirkung der Vermieteransprüche. Vielmehr müssen stets noch besondere Umstände hinzukommen, die den Mieter darauf vertrauen lassen, dass der Vermieter keine Nachforderungen mehr erheben wird. Insbesondere steht einer Nachforderung nicht entgegen, dass der Mieter keine entsprechenden Rücklagen gebildet hat.

Urteil des KG Berlin vom 02.06.2003
12 U 320/01
MDR 2005, 28
KGR Berlin 2004, 484
<hr size=1 noshade>


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#7
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

Danke Anjuli123. Daume hoch.

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