Staffelmietvertrag - Kündigung - Vermieter hat noch meine Sachen

17. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
Lumena
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Staffelmietvertrag - Kündigung - Vermieter hat noch meine Sachen

Grüße an alle die das lesen :)

ich hab ziemlichen Ärger mit meinem Ex vermieter.
Ich hab im Mai letzten jahres bei ihm einen Staffelmietvertrag unterschrieben und wollte aber bereits im November wieder raus da die Wohnung an einer sehr stark befahrenen Strasse liegt und ich deswegen einige schlaflose Nächte verbracht habe.

Am Telefon war mein Vermieter auch noch recht nett und meinte das dass kein problem sei wenn ich jetzt schon aus wolle.

Aber an allen Terminen die ich mit ausgemacht habe ist er nicht erschienen oder er hat abgesagt. Ausser an einem Termin da hab ich Arbeitsbedingt absagen müssen.
Ich hatte zum 1.11.2006 eine neue Wohnung und hab weiterhin meine sachen gepackt und war der meinung das die Wohungsauflösung kein Problem dar stelle.
Meine letzten Sachen wollte ich dann am 1.11 aus der Wohung holen da war dann das schloß ausgetauscht. ich hab dann unter zeugen den Schlüssel in den briefkasten geworfen. (es gibt dort einen briefkasten in den mieter briefe etc. rein werfen können.)

Daraufhin hab ich immer wieder versucht ihn zu erreichn allerdings ohne erfolg. ich hab bisher nichts von meiner kaution, geschweige denn von meinen sachen gesehen die noch in der wohnung waren.

habt ihr eine idee was ich noch machen kann und vielleicht eineahnung wie das rechtlich aussieht?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5923 Beiträge, 1375x hilfreich)

Seltsames Vorgehen hier. Der normale Weg wäre, ganz normal zu kündigen. Das ist scheinbar nicht wirklich erfolgt. Telefonate sind zudem nicht nachweisbar.

Wenn Sie die Mietzahlungen einstellen, wird sich ihr Vermieter ggf. dann schon melden und die Mietzahlungen einfordern. Dann wird notfalls gerichtlich überprüft werden, ob und wie hier gekündigt wurde.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
Lumena
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

erst mal danke für die schnelle antwort...er hat von mir eine schriftliche kündigung bekommen und darauf hin folgten erst die telefonate

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49441 Beiträge, 17380x hilfreich)

Du hättest am 31.10. die Wohnung komplett räumen müssen. Der 01.11. war eigentlich schon zu spät.

Andererseits hätte der Vermieter dennoch nicht einfach das Schloss austauschen dürfen. Das erfüllt mindestens den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs. Deine Eigentum darf er auch nicht behalten.

Nun ist das Ganze schon mehr als 9 Monate her, so dass Anzeigen jetzt nichts mehr bringen.

Je nachdem, ob Du noch wert auf Deine restlichen Sachen legst und wie gut Du beweisen kannst, was sich denn überhaupt noch in der Wohnung befunden hat, können natürlich rechtliche Schritte eingeleitet werden, um diese Sachen zurückzuerhalten.

Da der Vermieter diese Sachen aber wahrscheinlich in der Zwischenzeit vernichtet hat geht es hier nur um Schadenersatz. Da gibt es nur den Zeitwert. Das Ganze lohnt sich jetzt also nur noch, wenn es sich um werthaltige Dinge gehandelt hat. Die Beweislage ist dabei auch zu beachten.

Die Kaution muss er natürlich zurückzahlen. Du solltest ihn per Einschreiben mit Rückschein und unter Fristsetzung (14 Tage) zur Kautionsrückzahlung auffordern. Du kannst natürlich gerne die Rückforderung Deiner Sachen mitaufnehmen. Sollte er darauf nicht reagieren, dann kammt als nächster Schritt die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheides. Spätestens zu diesem Zeitpunkt solltest Du über die Einschaltung eines Rechtsanwaltes nachdenken.

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