Hallo,
meine Schwester (Musikstudentin)hat zum 1.12.2003 einen Staffelmietvertrag für 4 Jahre unterschrieben. Vor Zeugen hat der Vermieter versichert, dass es keinerlei Probleme mit den Übungsstunden gibt, und es in dem Haus (1-Zimmer Appartements) auch keine zeitlichen Beschränkungen zum Üben gäbe. Natürlich stellten sich innerhalb kurzer Zeit die ersten Probleme mit dn Nachbarn ein, zumal dort auch kleine Kinder und ältere Herrschaften wohnen. Meine Schwester musste also täglich zum Üben entweder in die Uni oder zu unseren Eltern, hat die Wohnung also tatsächlich wenig genutzt und hat sie nach einem Jahr endgültig geräumt (Möbel raus) Dämlicherweise hat sie sich Zeit gelassen und erst vor 3 Monaten gekündigt. Der Vermieter wollte erst auf Weiterführung des Mietverhältnisses pochen, hat jetzt aber doch einen Nachmieter gefunden und will die Wohnung zum 1.9. frei haben. Soweit kein Problem, aber er versucht auf Kosten meiner Schwester nochmals alles zu renovieren. (Dazu meine andere Anfrage). Jetzt sind wir natürlich in Sorge, dass er, falls meine Schwester das verlangte Geld für die "Sanierung" nicht zahlt, dem neuen Mieter absagt und weiterhin auf Bestehen des Mietvertrages pocht - evtl. noch bis 2007. Ist das zulässig oder hat meine Schwester doch die Möglichkeit, aus dem Vertrag rauszukommen, den sie nur aufgrund der nicht zutreffenden Angaben des Vermieters geschlossen hat?
Die hellhörigen Zimmer sind für Musikstudenten definitiv ungeeignet, obwohl sie wie gesagt extra vor Zeugen den Vermieter darauf hinwies, dass sie nun mal lauter sei als die anderen Mieter.
Staffelmietvertrag mit Kündigungsausschluss - nicht zutreffende Angaben des Vermieters?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Was heißt denn Staffelmietvertrag? Für mich ist das ein Vertrag mit von vornherein festgelegten regelmäßigen Mieterhöhungen. Mit einer zeitlichen Mindestdauer des Mietvertrages oder einem Kündigungsausschluss hat das eigentlich nicht zu tun.
Wenn ein zeitlich befristeter Mietvertrag gemeint ist, so ist der nur gültig, wenn im Vertrag ein Grund für die Berfristung genannt wird. Ist dieses nicht der Fall, handelt es sich - per Gesetz - um einen unbefristeten Mietvertrag, der unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten - jederzeit gekündigt werden kann.
Gruß,
Axel
Ohje, damit kenne ich mich gar nicht aus. Ich gehe mal von einem (unbefristeten???) Staffelvertrag aus.
§2:
1.Der Mietvertrag beginnt mit dem 1.12.2003
2. Bei Staffelmietverträgen ist das gesetzliche Kündigungsrecht für die Dauer von 4 Jahren ausgeschlossen, zum Ablauf dieser Frist kann der Mieter mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen, unabhängig von der Mietzeit. Der Vermieter hat die gesetzlichen Kündigungsfristen (3,6,9 Monate)
§4: Mietzins, Staffelmietvereinbarung, ...
Jeweils zum 1.12. eines Jahres erhöht sich die Miete um 6,50€
Einen Grund für eine Befristung habe ich nirgends gefunden, es gibt aber folgenden Punkt:
Eine Vertragsverlängerung gemäß §545 BGB
bei Fortsetzung des Mietgebrauchs nach Beendigung des Mietverhältnisses durch den Mieter wird ausgeschlossen.
Ich hoffe, hier kann mir jetzt jemand weiterhelfen, ich bin die Doofe in der Familie die Zugang zum Internet hat und eigentlich gerne aushilft, aber mir platzt bald der Schädel. Kann mir jemand Hoffnung machen, dass meine Schwester in absehbarer Zeit aus dem Vertrag kommt, bevor sie mich weiter nervt??
Danke, AxelK, für die prompte Antwort, vielleicht helfen die Auszüge aus dem Mietvertrag jetzt besser bei der Beurteilung der Sachlage...
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo,
wir haben das gleiche Problem. Haben auch zum 01.12.03 so einen Vertrag mit jährlicher Erhöhung und mind. Mietzeit von 4 Jahren abgeschlossen. Wir wollen auch früher raus hier. Da würde mich auch mal interessieren, ob man da eine Chance hat.
Vielleicht kann uns ja jemand helfen!!
Das ist ein Mietvertrag mit Kündigungsausschluss. So ein Kündigungsausschluss ist nach aktueller Rechtsprechung des BGH bis max. 4 Jahre zulässig. Eine vorherige Kündigung ist dann nicht möglich.
Wenn die Wohnung vom Vermieter jedoch neu vermietet wurde, dann endet das Mietverhältnis. Zur Sicherheit kann man auch noch einen Auflösungsvertrag unterschreiben.
Bezüglich der Renovierung kommt es ebenfalls darauf an, was zum Thema Schönheitsreparaturen im Mietvertrag vereinbart wurde.
Wichtige Vereinbarungen (z.B. Übungsstunden) sollten übrigens schriftlich im Mietvertrag fixiert werden. Das sollte Deine Schwester beim nächsten Mietvertrag beachten.
Danke, hh, auch wenn ich natürlich lieber eine andere Antwort bevorzugt hätte. Und natürlich habe ich meiner Schwester immer gesagt: Alles schriftlich festhalten!!! Aber diese Künstler! Meine Eltern waren bei der Vertragsunterzeichnung auch dabei und haben dem netten Vermieter doch tatsächlich auch geglaubt, als dieser u.A. auf Nachfrage sagte, die 4 Jahre Kündigungsausschluss seien nur pro Forma, mann könne sich sich bei evtl. früherem Auszugswunsch einigen ... Na ja, es war halt der erste Mietvertrag. Ich sehe bei der Kündigung selber jetzt auch nicht das große Problem, da definitiv ein Nachmieter existiert - zwar nur mündliche Auskunft des Vermieters, aber er will ja die Wohnung schnellstmöglich frei haben. Das Problem liegt eher bei den Forderungen zur Renovierung, die der Vermieter evtl. als Druckmittel dagegensetzen kann. Dazu hatte ich kurz vorher eine Anfrage eingestellt(Thema: Renovierung), kannst du mir vielleicht auch da weiterhelfen??? Oder sonst jemand? HILFE, es eilt!
Heute hatten wir ein Gespräch mit dem Eigentümer. Er hat uns tatsächlich gedroht, auf die 4 Jahre Kündigungssperrfrist zu bestehen (obwohl er schon einen Nachmieter hat), falls wir nicht die geforderte Summe anteilig an den Sanierungskosten bezahlen. Er verlangt dafür ca. 50% des Kostenvoranschlages, und das bei 1,5 Jahren Mietdauer, wobei die Wohnung sogar nach einem Jahr leerstand. Ausserdem war sie beim Einzug auch nicht "frisch" renoviert, die Tapeten und der Anstrich waren schon älter, was auch im Übernahmeprotokoll so steht. Auf meine Aussage, dass wir durch die starren Renovierungsfristen im Mietvertrag gar keine Renovierungspflicht hätten (siehe Anfrage "Renovierung") hat er mich gleich angefaucht und gesagt, das wüsste er besser, er sei immerhin schon länger Vermieter, das Urteil von 2003 kenne er und es interessiere ihn nicht und er liesse sich nichts von jemandem sagen, der glaube, ihn mit irgendeiner unqualifizierten Aussage aus dem Internet beeindrucken zu können.
Ich würde den Kerl wirklich gerne verklagen, wir sind aber nicht Mietrechtschutzversichert und im Zweifel kann ich ihm den Nachmieter nicht nachweisen. Er hat es zwar meiner Mutter am Telefon erzählt (mein Vater war Zeuge), aber wir haben halt keinen Namen/Adresse. Müssen wir jetzt wirklich in den sauren Apfel beissen und 50% Renovierungskosten übernehmen oder hat jemand eine Idee, wie man den Vermieter "runterhandeln" kann ??? Wir wollen uns ja wirklich nicht drücken, aber ich denke, dass er mit 30% zufrieden sein müsstenach der kurzen Mietzeit ...
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
8 Antworten
-
2 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten