Staffelmietvertrag mit Kündigungsausschluss - wird die Zeit ab Vereinbarung hinzugezählt ?

9. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
Ariella1979
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 2x hilfreich)
Staffelmietvertrag mit Kündigungsausschluss - wird die Zeit ab Vereinbarung hinzugezählt ?

Hallo,

hier mal meine Frage: Jemand hat am 29.04.08 einen Mietvertrag unterschrieben mit Mietbeginn am 1.8.08 ! Der beinhaltet eine Staffelmiete und die Klausel (Formularvertrag), dass ein Kündigungsverzicht seitens des Mieters für 4 Jahre gilt bis zum 31.07.2012.

Im Mietvertrag sind das 4 Jahre und es ist auch rechtens so. Laut Gesetzt aber gilt der Staffelmietvertrag ab Vereinbarung, also ab dem 29.4.08. Das hiesse aber, das die 4 Jahre überschritten werden und somit der Vertrag unwirksam wäre.

Kommt es jetzt darauf an was im Mietvertrag steht oder wird die Zeit ab Vereinbarung hinzugezählt ? Ist der Staffelmietvertrag nur zum Teil unwirksam und man könnte zum 30.04.2012 kündigen oder ist er gar ganz unwirksam, dadurch das die Zeit zwischen Vereinbarung (so laut Gesetzt) und Mietbeginn die 4 Jahre überschreitet ?

Wer weiss da Rat ?

Ariella

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Soweit mir bekannt ist ein Kündigungsausschluss nur wirksam,wenn er für beide Seiten gilt !

Ich meine, da gibt es ein BGH Urteil !

Insofern ist er unwirksam und es gelten gesetzliche Kündigungsfristen (3 Monate).
Davon unberührt ist die Staffelmietvereinbarung.

MFG

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#2
 Von 
Ariella1979
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 2x hilfreich)

Das ist nur teilweise richtig. Jedenfals nach meinen Informationen aus dem Internet und den Gesetzestexten.

Ist es ein Mietvertrag nur mit Kündigungsverzicht und OHNE Staffelmiete vereinbart worden, dann muss der der Kündigungsverzicht für beide Seiten gelten, damit er wirksam ist !

Ist aber zusätzlich eine Staffelmiete vereinbart, dann ist der Mietvertrag auch wirksam wenn der Kündigungsverzicht nur für den Mieter gilt.

Ariella

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#3
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Ist aber zusätzlich eine Staffelmiete vereinbart, dann ist der Mietvertrag auch wirksam wenn der Kündigungsverzicht nur für den Mieter gilt.
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ist ein ziemlicher Spezialfall, Kündigungsverzicht in Kombination mit einer Staffel kenne ich nicht in der Praxis.

Das kann ein Anwalt wohl besser beurteilen !

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