Staffelmietvertrag nach altem Recht/Kündigung nach neuem Recht??

26. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
Eva Bienemann
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Staffelmietvertrag nach altem Recht/Kündigung nach neuem Recht??


Ich bin Mieter und habe am 01.10.2000 einen 10-jährigen Staffelmietvertrag abgeschlossen, der erstmalig nach 4 Jahren gekündigt werden konnte.


Der Text im Mietvertrag lautet:
Der Mietvertrag wird auf die Dauer von 48 Monaten geschlossen und läuft bis zum 30.09.2004. Er verlängert sich jeweils um 12 Monate, falls er nicht gekündigt wird.
Weiter:
Für den Fall der ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist:
3 Kalendermonate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums weniger als 5 Jahre vergangen sind.

Ich würde gerne zum 31.01.2005 kündigen.
Wann muss die Kündigung beim Vermieter eintreffen??


Frage:
Hätte ich dann schon 3 Monate vor dem 30.09.2004 kündigen müssen, oder gilt die
3-monatige Kündigungsfrist zu jedem Zeitpunkt innerhalb des laufenden Mietjahres??


Eva Bienemann

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47585 Beiträge, 16824x hilfreich)

Du kannst nur zum 30.09. kündigen, jetzt also noch frühestens zum 30.09.2005.

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#2
 Von 
Eva Bienemann
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Gestern habe ich einen Anwalt für Mietrecht aufgesucht. Er sagte mir, dass jetzt auch bei einem alten Vertrag das neue Mietrecht relevant ist. Das heisst, dass ich mich nicht an den 30.09.2005 halten muss, sondern jederzeit mit 3 Monaten kündigen kann.

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#3
 Von 
Cindy Zimmer
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich habe Deinen Beitrag interessiert gelesen. Ich hab da mal ne Frage. Ich habe auch so einen Mietvertrag, mit Staffelmiete und darf erst ab dem 4 Jahr gekündigt werden. Mir wurde bereits von 2 Personen gesagt, dass es solche Mietveträge nicht mehr gibt und diese auch nicht rechtens sind. Hast Du die gleichen Informationen bekommen? Du warst doch beim Anwalt!
Wäre schön, wenn Du mir kurz mailen könntest.

MfG
Cindy

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#4
 Von 
Eva Bienemann
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Cindy.

ich habe das gleiche gehört: Staffelmietverträge nach dem alten Recht sind nicht mehr zulässig.
Ich weiss aber nicht, ob man innerhalb der ersten 4 Jahre einen alten Vertrag kündigen kann, da das für mich nicht mehr relevant war (bei mir sind die 4 Jahre sowieso um).
Aber ich kann Dir nur raten, Deinen Mietvertrag kurz von einem Fachanwalt für Mietrecht durchchecken zu lassen und Dir vorher alles aufzuschreiben, was Du fragen willst. Ich habe nur ein paar EUR für die Auskunft bezahlt.
Wenn ich auf die Auskunft weiter oben von hh etwas gegeben hätte, hätte ich noch einige Monate in meiner Wohnung wohnen müssen.

Eva

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#5
 Von 
Cindy Zimmer
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Eva,

danke für Deine Auskunft. Da werde ich mich schon mal bei einem Anwalt erkundigen. Ich hoffe für Dich, dass Du noch rechtzeitig und zu Deinem gewünschten Termin kündigen kannst. Viel Glück. Ich meld mich wieder, wenn ich vom Anwalt was weiß.

Cindy

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