Starke Feuchtigkeit in der Wohnung

1. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
gmx21
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Starke Feuchtigkeit in der Wohnung

Hallo ich habe da mal folgende Frage und zwar:

Meine Eltern wohnen in einer 75 m² großen Wohnung wo an sämtlichen Wänden Feuchtigkeit durchzudringen scheint und das obwohl SEHR regelmässig gelüftet und geheitzt wird.

Es sind aber nicht nur Aussenwände betroffen sondern auch Zwischenwände, in jeden Raum also Wohnzimmer, Schlafzimmer, (Kinderzimmer), Bad, Küche und Korridor gibt es Stellen die sehr Feucht sind.
Selbst draussen im Flur gibt es mittlerweile feuchte Stellen und der Vermieter weiß bescheid aber tut nix dagegen. Der Vermieter ist im übrigen meine Tante aber ads Verhälltnis ist nich unbedingt das beste.

Das Problem ist jetzt folgendes, meine Eltern haben keine Rechtschutzversicherung und sind auch nich im Mieterschutzbund und sind 3 Monate im Zahlungsrückstand, können Sie trotzdem die Miete kürzen oder sogar ganz einbehalten bis der Schaden endlich mal behoben ist.

Vielen Danke im vorraus

wäre schön wenn mir jemand weiter helfen könnte.

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
sind 3 Monate im Zahlungsrückstand, können Sie trotzdem die Miete kürzen oder sogar ganz einbehalten

Von 0,00 € Miete auch noch kürzen ?
Wo ist es denn noch trocken in der WHG ?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Erstmal müssten Ihre Eltern nachweisbar schriftlich den Mangel dem Vermieter melden und ihn auffordern, diesen zu beseitigen.
Da Ihre Eltern aber drei Monate im Zahlungsrückstand sind, kann der Vermieter ihnen jederzeit aus wichtigem Grund fristlos kündigen.
BGB § 543
Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund


(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
....
oder
3. der Mieter
a) für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist oder
b) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort



#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119438 Beiträge, 39725x hilfreich)

quote:
wo an sämtlichen Wänden Feuchtigkeit durchzudringen scheint und das obwohl SEHR regelmässig gelüftet und geheitzt wird.

Nun entweder ist dort eine Frischwasserleitung defekt, das Dach undicht, oder man sollte dringend nicht nur die Dauer sondern auch die Art des lüftens und heizens überdenken.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.640 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen