Starker Wasserschaden im Keller

3. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
cube.star
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)
Starker Wasserschaden im Keller

Unser Keller steht unter Wasser. Grund hiefür ist eine defekte Wasserleitung gewesen. Alles was im Keller war ist unbrauchbar geworden da es aufgequollen ist. Es handelt sich auch um Kisten mit Kleidung vom Winter, Spiele, Möbel usw. Ich muß noch dazu sagen, dass uns keine Schuld trifft, da die Leitungen alle veraltet sind.
Unser Vermieter meint nun, dass wir alles entsorgen müssen und er dann eine Trocknungsfirma beauftragt. Wir haben leider keine Hausratversicherung mehr, da mein von mir getrennt lebender Mann alle Versicherungen aufgekündigt hat. hat jemand von Euch vielleicht eine Idee. Bin für alles dankbar.

Gruss Britta

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

So etwas regelt die Leitungswasserversicherung.
Die kann auch in der Gebäudeversicherung enthalten sein.

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#2
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
So etwas regelt die Leitungswasserversicherung.


Bist du dir da sicher? Meines Wissens reguliert die nur die Schäden am Gebäude, nicht am Eigentum des Mieters.

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#3
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

Stimmt, das macht die Gebäudehaftpflicht.
Das hatte ich allerdings als selbstverständlich vorausgesetzt.

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#4
 Von 
cube.star
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Unser Vermieter sagt aber, dass das seine Gebäudehaftpflicht nicht trägt.

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#5
 Von 
Dr.Watson
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 13x hilfreich)

quote:
Unser Vermieter sagt aber, dass das seine Gebäudehaftpflicht nicht trägt.



Dann hat er das Problem und muss für euren Schaden selber aus eigener Tasche aufkommen. Kaum zu Glauben, dass ein solcher Wasserschaden nicht in der Gebäudeversicherung enthalten ist.

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#6
 Von 
Dr.Watson
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 13x hilfreich)

Im Übrigen wäre ein solcher Schaden auch gar nicht durch eure Hausatversicherung gedeckt. Ich kann euch nur empfehlen möglichst viele Fotos von den Schaden zu machen. Führt außerdem am besten eine genaue Liste der beschädigten / zerstörten Dinge in eurem Keller. Je besser ihr den Schaden dokumentieren könnt, desto weniger Diskussionen gibt es später. Nichts auf den Müll werfen, was vorher nicht dokumentiert wurde. Keine mündlichen Vereinbarungen treffen, sondern alles auf dem Schriftwege machen...

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#7
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Am besten einfach selbst nachlesen und dann einschätzen, ob hier möglicherweise viel Unsinn geschrieben wurde:
die Gebäude-Leitungswasserversicherung des Vermieters zahlt den Schaden am Gebäude
die Gebäude-Haftpflichtversicherung des Vermieters würde Schäden am Mietereigentum ersetzen, wenn den Vermieter ein Verschulden trifft
die Hausratversicherung des Mieters ersetzt Schäden am Mietereigentum verschuldensunabhängig (und zwar sogar zum Neuwert und nicht nur den Zeitwert verschuldensabhängigen Schadensersatzhaftung)

http://www.mieterverein-hamburg.de/tl_files/dokumente/merkblaetter/merkblatt-44-versicherung-wasserschaeden-sturmschaden.pdf
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/w1/wasserschaden.htm
http://www.rechtsklarheit.de/mietrecht/anwalt-berlin-schadensersatz-brandschaden-wasserschaden-gebaeudeversicherung

"da die Leitungen alle veraltet sind."
Alte Leitungen führen nicht automatisch zu einem Verschulden des Vermieters
Derjenige der Schadensersatzansprüche geltend macht (hier: der Mieter) müsste ein tatsächliches Verschulden des Vermieters beweisen - das dürfte ziemlich schwierig - eher unmöglich sein.

Siehe Beispiel:
Schuldhaft heißt zum Beispiel: „Hat es im Haus in kurzer Zeit bereits mehrere Rohrbrüche gegeben und der Eigentümer prüft trotz des ihm dann bekannten maroden Zustands nicht die Leitungen, ist ein weiterer Rohrbruch erwartbar und der Vermieter für den Schaden verantwortlich", erklärt Michael Roggenbrodt.
http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm1109/hauptmm.htm?https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm1109/110922.htm


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""Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Diete"

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#8
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)

Der Keller ist nicht zum Lagern von Wertgegenstaenden da, sondern fuer Brennstoffe usw. , also von Gegenstaenden, die durch Wasser keinen besonderen Wertverfall erleiden.


Vielleicht verwechselt der Fragesteller KellerRaum mit Lagerraum ... ?

Wenn im Mietvertrag "Keller" steht ... ist vermutlich _kein_ Lagerraum gemeint.

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#9
 Von 
cube.star
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

sehr witzig!

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#10
 Von 
Felicia Absahn
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 318x hilfreich)

quote:
Der Keller ist nicht zum Lagern von Wertgegenstaenden da, sondern fuer Brennstoffe usw. , also von Gegenstaenden, die durch Wasser keinen besonderen Wertverfall erleiden.

Jetzt sind wir aber alle sehr gespannt auf die Quelle, aus der Du diese Weisheit geschöpft hast!

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""Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." Harold Pinter"

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#11
 Von 
vronik
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 167x hilfreich)

Moin,

quote:
Der Keller ist nicht zum Lagern von Wertgegenstaenden da, sondern fuer Brennstoffe usw.


Wer hat dir denn diesen Unsinn erzählt. Welche Brennstoffe, ausser Grillkohlen, stellt man in einen Keller?
Man sollte den Vermieter auf Nichtbekanntgabe des Tidenhubs verklagen.

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#12
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

"Man sollte den Vermieter auf Nichtbekanntgabe des Tidenhubs verklagen. "
das Wort zum Montag :cheers:


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""Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Diete"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
veta_65
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und habe auch schon einige (viele, mehr, noch mehr....) Beiträge, nicht nur in diesem Forum gelesen. Hätte ich wohl nicht machen sollen, denn jetzt bin ich total durcheinander. Und irgendwie habe ich immer noch keine richtige Antwort auf mein Problem gefunden.

Ich versuche mal mein Problem zu schildern.

Am Sa (31.03.) habe ich das erste mal den Wasserschaden im Keller bemerkt. An der Kellerdecke laufen Rohre entlang welche aus einem Schacht kommen der vom 5.Stock bis in den Keller geht, und aus diesem Schacht läuft das Wasser. Ich wohne in einem Neubaublock und der Vermieter ist eine große Baugesellschaft.

Da ich gerade am Malern war, habe ich Teile von der Anbauwand im Keller unter gestellt. Auch Säcke mit Klamotten und Gardinen, zwei Teppiche und Umzugskartons (leer) sind dabei. Ich dachte man macht das so, wenn man die Wohnung renoviert und keinen anderen Platz hat. Oder ist das falsch?
Das ich die Sachen nun nicht mehr gebrauchen kann, könnt Ihr Euch ja sicher denken.

Was mich an der ganzen Sache so fertig macht: Seit Sa renne ich alle paar Stunden in den Keller um den Boden zu wischen und die Eimer aus zu kippen. Und ich sehe kein Ende.

Die BGG (Rufbereitschaft) hat mir am Sa einen Techniker vom Heizkraftwerk geschickt - warum auch immer. Er konnte mir natürlich nicht helfen. Ca 2 Std. später kam dann ein Klempner der auch nichts machen konnte, da zwei Nachbarn nicht zu Hause sind - sind ja Osterferien. Angeblich weiß man jetzt wo die Ursache tropft aber man kann nichts tun.

Von anderen Mietern habe ich erfahren, dass es schon öfter ,,Rohrbrüche" gab. Meine direkte Nachbarwohnung stand ein dreiviertel Jahr leer. Jetzt weiß ich auch warum - sie stand fast komplett unter Wasser, auch die Wohnung darunter.

Ich bin EU-Rentner und lebe allein. Durch meine chronische Krankheit nimmt mich die ganze Sache sehr mit. Vor allem fühle ich mich total im Stich gelassen. Und die BGG will nicht mal für den Schaden aufkommen. Ich habe leider keine Versicherung mehr.
Sie wollen zwar irgendwann einen Versicherungsmenschen schicken aber eine Entschädigung bekomme ich nicht.

Ich hoffe, dass ich mein Problem verständlich gemacht habe. Und natürlich hoffe ich auch, dass mir jemand helfen bzw. einen Rat geben kann.

MfG ...

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#14
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von veta_65):
Und natürlich hoffe ich auch, dass mir jemand helfen bzw. einen Rat geben kann.

Dann solltest du einen eigenen Beitrag eröffnen und nicht als Trittbrettfahrer durchs Forum fahren.

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