Starre oder weiche Klausel...

23. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
Lagerbaer
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)
Starre oder weiche Klausel...

Hallo,

in meinem Mietvertrag findet sich folgendes Klausel:

quote:
Es gelten die üblichen Renovierungsintervalle. Während des Mietverhältnisses hat der Mieter daher Renovierungen in den von der Rechtsprechung anerkannten Zeitfolgen durchzuführen:
Nassräume: Küche, Bad/WC und Dusche alle 3 Jahre
Wohnräume: Ess-, Wohnzimmer und Diele alle 5 Jahre
Nebenräume: Abstellraum und Fenster alle 7 Jahre


Die angegebenen Zeiten sind zwar starr ("alle x Jahre") aber eingangs wird von "üblichen Intervallen" gesprochen. Ist diese Klausel nun also gültig oder nicht?

Vielen Dank,
Lagerbär




19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3167 Beiträge, 1443x hilfreich)

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#2
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4091 Beiträge, 630x hilfreich)

Ich würde sagen, es handelt sich hier um starre Fristen.


...die üblichen Renovierungsintervalle (3 Jahre, 5 Jahre etc.)
Der Mieter wird daher verpflichtet......alle 3 Jahre etc.




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" Jeder neue Tag ist ein neuer Anfang"

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50272 Beiträge, 17592x hilfreich)

Ich schließe mich der Auffassung an, dass es sich um starre Fristen handelt. Die Klausel ist daher unwirksam.

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" "

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#4
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3167 Beiträge, 1443x hilfreich)

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#5
 Von 
Lagerbaer
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo, und danke für die Antworten.

Das ist im Paragraph 14 - "Klein- und Schönheitsreparaturen" tatsächlich alles, allerdings wird noch auf Paragraph 13 - "Beendigung des Mietverhältnisses" hingewiesen. Dort ist aber nur erklärt, dass man z.B. wenn man nach 3 Jahren auszieht dem Vermieter 3/5 der Kosten für z.B. eine Heizkörperlackierung abdrücken muss.

Bei Übergabe steht nur, dass die Wohnung "in sauberen Zustand mit allen Schlüssel zurückzugeben" ist, "besenrein und geräumt", es ist der "ursprüngliche Zustand" wieder herzustellen.

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#6
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3167 Beiträge, 1443x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
Lagerbaer
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)

Naja laut einem Artikel hier auf 123recht.net ist normale Abnutzung bei "ursprünglicher Zustand" noch okay, und mehr als normale Abnutzung liegt nicht vor.

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#8
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3167 Beiträge, 1443x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
Lagerbaer
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)

Aber es kann doch sein - und so steht es ja im Vertrag - dass der Vermieter trotzdem erwartet, dass ich alle 3 Jahre das Bad "renoviere".

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#10
 Von 
guest-12307.10.2009 10:52:51
Status:
Lehrling
(1004 Beiträge, 104x hilfreich)

Und das macht Dir Angst ?



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#11
 Von 
Lagerbaer
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)

Wo hab ich was von Angst geschrieben bzw. den Eindruck erweckt? Es geht mir nur darum dass ich als Mieter mich korrekt verhalte und daher umgekehrt auch erwarte, dass ich nicht mit unwirksamen Klauseln verschaukelt werde. Ich habe als Student auch nichts zu verschenken. Und wenn daher eine Klausel unwirksam ist und ich daher bestimmte Dinge nicht bezahlen muss, dann hat das doch mit Angst nichts zu tun sondern mit ökonomischer Vernunft.

Danke euch allen für die Antwort.
Gruß,
Lagerbär

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#12
 Von 
guest-12302.10.2009 14:33:40
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 55x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
guest-12307.10.2009 10:52:51
Status:
Lehrling
(1004 Beiträge, 104x hilfreich)

quote:
Ich habe als Student auch nichts zu verschenken. Und wenn daher eine Klausel unwirksam ist und ich daher bestimmte Dinge nicht bezahlen muss


Warum hast Du den Vertrag denn in der Form überhaupt unterschrieben ?

Das der BGH starre Fristen mittlerweile als unwirksam "erkannt" hat, ist doch rein zufällig.



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#14
 Von 
Lagerbaer
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)

Weil es ja nicht so ist dass ich das unter gar keinen Umständen könnte (mal eben die Heizung lackieren oder so, kann ja so schlimm nicht sein).

Aber ich kann doch trotzdem nachträglich erfahren, dass ich nicht einmal das muss, und mich dann darüber freuen.

PS: Ich weiß jetzt wie sich alte Leute die mich um Computer-Rat fragen fühlen...

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#15
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3726 Beiträge, 1171x hilfreich)

@Lagerbaer,
bitte lassen Sie sich nicht verrückt machen - im Mietrechtsforum geht es halt etwas ruppiger zu, was daran liegt, dass hier von einem Teil der Vermieter-User, mit allen möglichen unsachlichen Argumenten versucht wird, Mieter falsch zu informieren oder von der Ausübung ihrer Rechte abzuhalten.

Solange Ihnen nicht unterstellt wird, dass Sie gelogen oder alles völlig falsch verstanden haben, gehören Sie zu derjenigen Hälfte der Vermieter, mit denen man wohlwollend umgegangen ist.

Rechtlich ist alles gesagt: es handelt sich um eine unzulässige starre Fristenregelung. Bei der Auslegung der Klausel ist § 305c Abs. 2 BGB zu beachten. Daher ist bei „übliche Intervalle“ davon auszugehen, dass der VM zu diesem Zeitpunk vom M eine Renovierung erwartet und keine Diskussion ob nicht ausnahmsweise ein unüblicher Intervall vorliegt.


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#16
 Von 
guest-12307.10.2009 10:52:51
Status:
Lehrling
(1004 Beiträge, 104x hilfreich)

quote:
gehören Sie zu derjenigen Hälfte der Vermieter


Mausi,

jetzt hast Du aber etwas

quote:
völlig falsch verstanden




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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3726 Beiträge, 1171x hilfreich)

Danke lieber USEN,

richtig sollte es natürlich heißen:

"Solange Ihnen nicht unterstellt wird, dass Sie gelogen oder alles völlig falsch verstanden haben, gehören Sie zu derjenigen Hälfte der Mieter, mit denen man wohlwollend umgegangen ist."

Aus dem Umstand, dass im Übrigen von Ihnen mal kein Widerspruch erfolgt, kann der Fragesteller die Richtigkeit meiner Feststellung erkennen.



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#18
 Von 
guest-12307.10.2009 10:52:51
Status:
Lehrling
(1004 Beiträge, 104x hilfreich)

Gewagte Theorie.



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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12328.09.2009 08:43:36
Status:
Beginner
(147 Beiträge, 10x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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