Hallo,
in meinem Mietvertrag findet sich folgendes Klausel:
quote:
Es gelten die üblichen Renovierungsintervalle. Während des Mietverhältnisses hat der Mieter daher Renovierungen in den von der Rechtsprechung anerkannten Zeitfolgen durchzuführen:
Nassräume: Küche, Bad/WC und Dusche alle 3 Jahre
Wohnräume: Ess-, Wohnzimmer und Diele alle 5 Jahre
Nebenräume: Abstellraum und Fenster alle 7 Jahre
Die angegebenen Zeiten sind zwar starr ("alle x Jahre") aber eingangs wird von "üblichen Intervallen" gesprochen. Ist diese Klausel nun also gültig oder nicht?
Vielen Dank,
Lagerbär