Hallo Ihr Lieben,
mein Sohn bezieht Hartz4 und hat jetzt eine Wohnung gefunden, nachdem ich dem Vermieter eine Bürgschaft geschickt habe. Das Amt hat auch zugestimmt und eigentlich steht dem Einzug nichts mehr im Wege. Nun rief mich aber der Vermieter an und meinte, er würde mich statt der Bürgschaft als zweiten Hauptmieter mit in den Mietvertrag nehmen. Das stößt mir aber bisschen auf, denn bin ich dann nicht für komplette Mietrückstände zu belangen? In der Bürgschaft hab ich mich ja gleich auf max. 3 Monatsmieten eingeschränkt.
Ich habe Angst, dass mein Sohn die Wohnung nicht bekommt, wenn ich da nicht mit unterschreibe. Ich find das sogar bissel als Erpressung :-( Klar will der VM Sicherheiten, doch eine Bürgscaft und eine Abtretungserklärung, dass das Amt die Miete direkt überweist, sollte doch ausreichend sein, oder?
LG Lilex
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Statt Bürgschaft in den Mietvertrag?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Das stößt mir aber bisschen auf, denn bin ich dann nicht für komplette Mietrückstände zu belangen?
Na sicher.
Ich find das sogar bissel als Erpressung :-( Klar will der VM Sicherheiten, doch eine Bürgscaft und eine Abtretungserklärung, dass das Amt die Miete direkt überweist, sollte doch ausreichend sein, oder?
Das sieht der Vermieter offenbar anders. Und Kosten können auch anders entstehen - etwa durch Schäden in der Wohnung.
Ich habe Angst, dass mein Sohn die Wohnung nicht bekommt, wenn ich da nicht mit unterschreibe.
Das kann durchaus passieren.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Das verstehe ich aber nicht. Es ist eine vom Amt genehmigte Wohnung und das Amt zahlt direkt an den VM. Für Schäden ist doch dann eigentlich die Kaution gedacht, oder?
Wenn der VM also sagt "ohne mich als 2. Hauptmieter gibts keinen Mietvertrag", dann können wir echts nichts machen? Dann ist mein Sohn obdachlos :-(
LG Lilex
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Wenn Du als Mieter mit im Vertrag steht, hast Du noch ein ganz anderes Problem: das Amt wird die Miete nicht gesamt bezahlen, denn dann gilt das wohl als Bedarfsgemeinschaft, oder?
Als zweiter Mieter im MV haftest Du für alle Kosten gesamtschuldnerisch, d.h. für die gesamte Miete (nicht die Hälfte) die Nebenkostenvorauszahlungen sowie Nachzahlungen und Schäden. Der Vermieter hält sich immer an den Mieter, der zahlungsfähig ist.
Also mach das, was eine Mutter ausmacht: sollte Dein Sohn die Wohnung nicht bekommen, nimmst Du ihn halt erst mal bei Dir auf.
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"MfG
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"
Danke Susanne, das würde ich dann natürlich machen. Als Bedarfsgemeinschaft sollten wir aber wohl nicht zählen, da ich seit über 6 Jahren ca. 90 km vom Wohnort meines Sohnes entfernt wohne (und auch arbeite). Das mit dem gesamtschuldnerisch hab ich schon durch, als mein Ex damals nicht ausziehen wollte, ich aber schon eine neue Wohnung hatte. Musste ALLES zahlen. Genau deswegen bin ich jetzt so hellhörig geworden.
Ich will mal hoffen, dass sich der VM das nochmal überlegt. Er wollte da auch nochmal mit dem Amt sprechen.
LG Lilex
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quote:<hr size=1 noshade>Wenn Du als Mieter mit im Vertrag steht, hast Du noch ein ganz anderes Problem: das Amt wird die Miete nicht gesamt bezahlen, denn dann gilt das wohl als Bedarfsgemeinschaft, oder? <hr size=1 noshade>
Wenn man nur zur Absicherung als Mitmieter dort drinsteht, solltedas dem Amt mitgeteilt werden.
Zur Sicherheit würde ich aber da noch mal hier im Forum sozialrecht nachfragen.
quote:<hr size=1 noshade>Für Schäden ist doch dann eigentlich die Kaution gedacht, oder? <hr size=1 noshade>
Das sind ja nur 3 Monatsmieten, also häufig nur ein Tropfen auf den heißen Stein.
quote:<hr size=1 noshade>Wenn der VM also sagt "ohne mich als 2. Hauptmieter gibts keinen Mietvertrag", dann können wir echts nichts machen? <hr size=1 noshade>
Der Vermieter kann sich aussuchen mit wem er einen Vertrag schließt, Vertragfreiheit, Privatautonomie. Zwingen kann man ihn da zu nichts.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
quote:
Es ist eine vom Amt genehmigte Wohnung und das Amt zahlt direkt an den VM.
Das Amt hört aber auch gerne mal ganz schnell auf zu zahlen, z.B. wenn der Mieter nicht regelmäßig seinen Antrag auf Mietzahlung erneuert etc.
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z.B. wenn der Mieter nicht regelmäßig seinen Antrag auf Mietzahlung erneuert etc.
Das liegt aber an der Erziehung.
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quote:Dass bedeutet aber nur dass Du Deinem Goldstückchen von Sohn genausowenig traust wie die Du damal Deinem Ex hättest trauen sollen.
Genau deswegen bin ich jetzt so hellhörig geworden.
Die Probleme die ein Hartz4 Mieter sind bereits genannt worden.
Wenn Dein Sohn mal beschließt, dass er der Geld für die Miete anderweitig besser nutzen kann und die Direktzahlung der Arge umleitet oder seinen Mitwirkungspflichten nichht nachkommt,kann der VM nix machen.
Die Arge wird sich immer auf den Standpunkt stellen, dass ausschließlich der Sohn Vertragspartner ist.
Warum soll der VM Deinem Sohn mehr trauen als DU.
Ich kann den Vermieter sehr gut verstehen.: Ich hatte auch mal einen HarzIV-Empfänger als Untermieter. Ich hatte vom Amt die Bestätigung das die Miete übernommen u. direkt an mich überwiesen wird.
Leider hat der "Gute" keinerlei Termine wahrgenommen u. dann auch keinerlei Anträge mehr ausgefüllt/abgegeben... Mir wurde von ihm erzählt das es am Amt liegt u. er sich darum kümmert. //Edit// In einer Nacht u. Nebel-Aktion ist er dann zu seiner Perle gezogen, hat mir Kistenweise "Müll" hinterlassen!
Ich hatte das Glück das ich wusste wo sie wohnt, das er "einsichtig" war u. so kam es das ich mit ihm auch noch den Umzug (Kisten/Müllsäcke packen u. zu ihm/ihr fahren) zu seiner Perle gemacht habe - Nur um seinen "Müll" los zu werden u. die Kosten für mich so gering wie irgend möglich zu halten! //Editend//
Wenn man bedenkt wie lange eine Räumungsklage dauert u. wieviel Geld es einen letztenendes kostet, dann ist die Bürgschaft von 3 Monaten ein Witz...
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-- Editiert pOtH am 09.06.2014 16:23
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