Hallo liebes Forum:
Folgender Fall: Im Mehrfamilienhaus leben 8 Parteien. Im Hof gibt es Stellplätze die bisher kostenfrei und zwanglos von allen genutzt wurden und auch sauber gehalten wurden. So nun möchte der Vermieter eben für die Stellplätze Geld haben. Wer nicht will, muss zukünftig woanders parken. Genauso drohte er, dass die Stellplätze ausgeschrieben werden sollten zur externen Vermietung. Das Wohnhaus liegt etwas erhöht und an einer viel befahrenen Straße mit bereits kostenpflichtiger Parkplätze der Stadt.
Für die Mieter bedeutet es, das nun fremde Fahrzeuge oben am Haus parken werden und Kinder nicht mehr raus können.
Darf das der Vermieter so machen?
Stellplätze im Hof- nun will der Vermieter Geld haben?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
ZitatDarf das der Vermieter so machen? :
Wenn nicht die Stellplatznutzung im MV vereinbart, ja warum nicht?
Warum können die Kinder nicht mehr raus?
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Ja, der Vermieter kann das jetzt verlangen. Man kann sich doch das Angebot mal anhören.ZitatSo nun möchte der Vermieter eben für die Stellplätze Geld haben. :
Ist die Stellplatzmiete vergleichsweise teuer und man will trotzdem einen sicheren nahen Stellplatz, kann man versuchen zu verhandeln.
Er drohte? Er hat wohl eher seine Mieter darüber informiert, dass er ggfls. auch fremdvermieten wird. Er will einfach Geld damit verdienen. Das ist nicht verboten.ZitatGenauso drohte er, dass die Stellplätze ausgeschrieben werden sollten zur externen Vermietung. :
Das weiss man noch nicht, ob Fremde dort einen Stellplatz mieten.ZitatFür die Mieter bedeutet es, das nun fremde Fahrzeuge oben am Haus parken werden und Kinder nicht mehr raus können. :
Warum können Kinder nicht mehr raus? Sind die Kinder gezwungen, auf dem Hof zu spielen, wo bisher auch Autos geparkt waren? Gibts keine anderen Spielplätze?
Mir erschließt sich nicht so ganz, wieso hauseigene Fahrzeuge die Kids nicht stören sollen, fremde aber schon.
wirdwerden
ZitatWarum können die Kinder nicht mehr raus? :
Naja, weil eben fremde Autos dort parken würden. Wir in der Hausgemeinschaft kennen eben unsere Kinder gegenseitig und klären eben Probleme bzgl. Autos selber...
ZitatMir erschließt sich nicht so ganz, wieso hauseigene Fahrzeuge die Kids nicht stören sollen, fremde aber schon. :
wirdwerden
Haftungsproblem?
ZitatHaftungsproblem? :
Ist das gleiche wie bei Parkern aus dem Mietshaus
Nein Spielplätze haben wir keine....auch nicht in unmittelbarer Nachbarschaft. Der Hof hat auch einen Garten, wo wir die Kinder rauslassen konnten. Wenn unsere eigenen Kinder unsere Autos beschädigen ist es etwas völlig anderes wie ein fremdes Auto.
Zitat:ZitatHaftungsproblem? :
Ist das gleiche wie bei Parkern aus dem Mietshaus
sicherlich, aber da weiß an von vornherein, das es ist. Ich bin in diese Wohnugn gezogen, gerade weil es so war das nur hauseigene da waren. Nun aber nicht mehr
ZitatWarum können die Kinder nicht mehr raus? :
Wer soll den die Haftung und Auffischtspflicht übernehmen, wenn fremdes Eigentum vor der Nase steht? Der Garten ist genau am "Parkplatz". Bei eigenen Autos ist das etwas anderes, bzw man verständigt sich mit den Nachbarn und es läuft.
So ist halt das Leben manchmal, hart aber ungerecht!
Ich sehe da ehr ein anderes mögliches Problem, dass aber sich je nach BL unterscheiden kann.
Grundsätzlich ist der VM zwar frei, an wen er da vermieten will, aber die jeweilige Landesbauordnung könnte Ihn einschränken, wenn nämlich die Stellplätze baurechtlich für die Bewohner vorgeschrieben waren. Dann kann man sicherlich mal einen Parkplatz fremd vermieten, wenn keiner aus dem Haus Interesse hat, aber nicht alle.
Das würde allerdings m.E. im Ergebnis auch nicht dazu führen, dass der VM sie euch kostenlos anbieten muss.
ZitatWer soll den die Haftung und Auffischtspflicht übernehmen, wenn fremdes Eigentum vor der Nase steht? :
Das machen in der Regel die Eltern, überall in Deutschland.
Wenn sich jetzt was ändert und man nicht in der Lage, oder gewillt dazu ist auf seine Kinder aufzupassen, ist es vielleicht mal an der Zeit eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die auch Schäden von deliktunfähigen Kindern mit abdeckt.
Ansonsten zahlt man halt für eigene Versäumnisse.
Zitat:
Das machen in der Regel die Eltern, überall in Deutschland.
Da frage ich mich jetzt, wo die Aufsichtspflicht verletzt wurde, wenn ich meine Kinder (ab einem gewissen Alter) alleine in den benutzbaren Garten schicke.
ZitatDa frage ich mich jetzt, wo die Aufsichtspflicht verletzt wurde, wenn ich meine Kinder (ab einem gewissen Alter) alleine in den benutzbaren Garten schicke. :
Interessante Frage, und zwar genau so interessant wie die Frage was Äpfel mit Birnen zu tun haben.
Entweder der Aufsichtpflicht wird genügt (auch im benutzbaren Garten) oder eben nicht.
Und bei eben nicht wäre es dann eine Verletzung der Pflicht, egal wo die Pflichtverletzung stattfindet.
Berry
ZitatIch sehe da ehr ein anderes mögliches Problem, dass aber sich je nach BL unterscheiden kann. :
Grundsätzlich ist der VM zwar frei, an wen er da vermieten will, aber die jeweilige Landesbauordnung könnte Ihn einschränken, wenn nämlich die Stellplätze baurechtlich für die Bewohner vorgeschrieben waren. Dann kann man sicherlich mal einen Parkplatz fremd vermieten, wenn keiner aus dem Haus Interesse hat, aber nicht alle.
Das würde allerdings m.E. im Ergebnis auch nicht dazu führen, dass der VM sie euch kostenlos anbieten muss.
ja, irgendwo hatte ich das auch gelesen...ich bin aus Baden-Würrtemberg
ZitatHaftungsproblem? :
Nö, Erziehungsproblem. Und für den Rest gibt es Haftpflichtversicherungen.
ZitatIm Hof gibt es Stellplätze die bisher kostenfrei und zwanglos von allen genutzt wurden :
Also nur eine Duldung oder Leihe. Die Leihe kann jederzeit und recht kurzfristig gekündigt werden.
Zitataber die jeweilige Landesbauordnung könnte Ihn einschränken, :
Nicht nur die. Auch die Gemeinden können Stellplätze vorschreiben.
Bewahrt zwar nicht davor diese bezahlen zu müssen, aber es könnte das Fremdvermieten verhindern.
Oder man macht es wie bisher, ist solidarisch und mietet die gemeinsam. Dann bleibt man auch unter sich.
wenn ich etwas wegen eines wichtigen Umstandes anmieten würde, dann würde ich mir diesen wichtigen Umstand im Vertrag auch zusichern lassen.Zitat:
sicherlich, aber da weiß an von vornherein, das es ist. Ich bin in diese Wohnugn gezogen, gerade weil es so war das nur hauseigene da waren. Nun aber nicht mehr
Bist du dir sicher, dass du dich da nicht in etwas hineinsteigerst, was dir bei der Anmietung kaum aufgefallen ist?
Übrigens: dass
sind, dürfte vergleichsweise selten sein. Von der Flächennutzung her ist nur entscheidend, dass ein paar Fahrzeuge weniger auf der Straße parken müssen, aber es ist nicht notwendig dass jedes dieser Fahrzeuge genau dort parkt wo sein Besitzer wohnt. Und da ist Einschränkung auf Bewohner eher nachteilig: es gibt auch Leute die kein Auto haben.Zitat:Stellplätze baurechtlich für die Bewohner vorgeschrieben
Kurz und knapp: jaZitatDarf das der Vermieter so machen? :
Er darf mit seinem Eigentum machen was er möchte.
ZitatÜbrigens: dass :
Zitat:
Stellplätze baurechtlich für die Bewohner vorgeschrieben
sind, dürfte vergleichsweise selten sein.
na dann werfen wir doch einen Blick in § 37 LBO BaWü
Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder, Garagen
(1) Bei der Errichtung von Gebäuden mit Wohnungen ist für jede Wohnung ein geeigneter Stellplatz für Kraftfahrzeuge herzustellen (notwendiger Kfz-Stellplatz).
Im weiteren Verlauf werden dann noch Ausnahmen definiert, aber im Grunde ist das in abgewandelter Form in allen BLs zu finden.
Aber auch BaWü schützt den Mieter nicht, wenn der VM ihn den Stellplatz kostenpflichtig anbietet und er ablehnt.
Hier gibt's allerdings einzelne Gerichte, die der Meinung sind, dass eine jahrelang geduldete kostenlose Parkplatznutzung nicht in eine entgeltliche umgewandelt werden darf. Das ist aber umstritten.
Helfen dürfte da wohl nur eine inoffizielle Anfrage beim örtlichen Haus und Grundverein, bei der das Mietersein dezent weglässt und mal höflich fragt, ob bekannt ist, wie das örtlich zuständige Amtsgericht da so sieht.
Einen Anwalt und den Mieterverein würde ich nicht fragen, die Gefahr, dass die umstrittene Meinung bestätigen ist zu hoch.
ZitatHelfen dürfte da wohl nur eine inoffizielle Anfrage beim örtlichen Haus und Grundverein, bei der das Mietersein dezent weglässt und mal höflich fragt, ob bekannt ist, wie das örtlich zuständige Amtsgericht da so sieht. :
Die werden nach der Frage nach der Mitgliedsnummer dann offiziell darauf hinweisen, dass solche Informationen ausschließlich Ihren Mitgliedern gegeben wird.
Klar doch, das bestreite ich nicht. Aber das heisst noch lange nicht, dass der Stellplatz für die Bewohner hergestellt werden muss. Es heisst nur, dass pro Wohnung ein Stellplatz herzustellen ist. Was man dann mit dem macht, ist nicht mehr Regelungsbereich der Bauordnung.Zitat:ZitatÜbrigens: dass :
Zitat:
Stellplätze baurechtlich für die Bewohner vorgeschrieben
sind, dürfte vergleichsweise selten sein.
na dann werfen wir doch einen Blick in § 37 LBO BaWü
Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder, Garagen
(1) Bei der Errichtung von Gebäuden mit Wohnungen ist für jede Wohnung ein geeigneter Stellplatz für Kraftfahrzeuge herzustellen (notwendiger Kfz-Stellplatz).
Im weiteren Verlauf werden dann noch Ausnahmen definiert, aber im Grunde ist das in abgewandelter Form in allen BLs zu finden.
Klar doch, das bestreite ich nicht. Aber das heisst noch lange nicht, dass der Stellplatz für die Bewohner hergestellt werden muss. Es heisst nur, dass pro Wohnung ein Stellplatz herzustellen ist. Was man dann mit dem macht, ist nicht mehr Regelungsbereich der Bauordnung.Zitat:
Im weiteren Verlauf werden dann noch Ausnahmen definiert, aber im Grunde ist das in abgewandelter Form in allen BLs zu finden.
Das kommt dann wieder auf das BL an. Hessen z.B. regelt das ganz deutlich:
§ 44 HBO
(3) 1Notwendige Stellplätze, Garagen und Abstellplätze dürfen nicht zweckentfremdet werden. 2 Sie dürfen Dritten zum Abstellen von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern überlassen werden, solange sie zum Abstellen der vorhandenen Kraftfahrzeuge und Fahrräder der Personen, die die Anlage ständig benutzen und sie besuchen, nicht benötigt werden.
Hier dürfte der VM nicht fremdvermieten, wenn er vorher nicht die Bewohner gefragt hätte
ZitatDie werden nach der Frage nach der Mitgliedsnummer dann offiziell darauf hinweisen, dass solche Informationen ausschließlich Ihren Mitgliedern gegeben wird. :
Wer höflich fragt, kriegt meist auch so eine Antwort, solange die Frage nicht zu kompliziert ist.
Ich bin selber HuG Mitglied in X Stadt, frage aber immer mal wieder unseren örtlichen Verband in Wohnstadt Y.
Im Grunde ist das unkompliziert, aber natürlich goodwill.
Ui, das kannte ich tatsächlich noch nicht. Wieder etwas dazugelernt.Zitat[Das kommt dann wieder auf das BL an. Hessen z.B. regelt das ganz deutlich: :
....
Hier dürfte der VM nicht fremdvermieten, wenn er vorher nicht die Bewohner gefragt hätte
Ist für den betrachteten Fall natürlich unbeachtlich, denn der Vermieter fragt ja gerade seine Mieter, ob sie die Stellplätze mieten wollen.
Ob es ums BL geht?
Ich denke nicht, denn der TE hat einen Stellplatz.
Es geht ihm inzwischen um vollkommen andere Interessen.
Mein Kind könnte fremde Autos beschädigen.
Mein Kind könnte nicht mehr im Garten spirlen ( vorher wars ein Hof)
Ist doch völlig nebensächlich, denn der Vermieter möchte für den Stellplatz eine Miete haben.
Also hat er die Mieter informiert.
Die Mieter können sich entscheiden.
Das ist doch gar kein mietrechtliches Problem.
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