Stellplätze im Hof- nun will der Vermieter Geld haben?

9. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
pal427896-46
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Stellplätze im Hof- nun will der Vermieter Geld haben?

Hallo liebes Forum:

Folgender Fall: Im Mehrfamilienhaus leben 8 Parteien. Im Hof gibt es Stellplätze die bisher kostenfrei und zwanglos von allen genutzt wurden und auch sauber gehalten wurden. So nun möchte der Vermieter eben für die Stellplätze Geld haben. Wer nicht will, muss zukünftig woanders parken. Genauso drohte er, dass die Stellplätze ausgeschrieben werden sollten zur externen Vermietung. Das Wohnhaus liegt etwas erhöht und an einer viel befahrenen Straße mit bereits kostenpflichtiger Parkplätze der Stadt.
Für die Mieter bedeutet es, das nun fremde Fahrzeuge oben am Haus parken werden und Kinder nicht mehr raus können.

Darf das der Vermieter so machen?

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26 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von pal427896-46):
Darf das der Vermieter so machen?


Wenn nicht die Stellplatznutzung im MV vereinbart, ja warum nicht?

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

Warum können die Kinder nicht mehr raus?

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von pal427896-46):
So nun möchte der Vermieter eben für die Stellplätze Geld haben.
Ja, der Vermieter kann das jetzt verlangen. Man kann sich doch das Angebot mal anhören.
Ist die Stellplatzmiete vergleichsweise teuer und man will trotzdem einen sicheren nahen Stellplatz, kann man versuchen zu verhandeln.
Zitat (von pal427896-46):
Genauso drohte er, dass die Stellplätze ausgeschrieben werden sollten zur externen Vermietung.
Er drohte? Er hat wohl eher seine Mieter darüber informiert, dass er ggfls. auch fremdvermieten wird. Er will einfach Geld damit verdienen. Das ist nicht verboten.
Zitat (von pal427896-46):
Für die Mieter bedeutet es, das nun fremde Fahrzeuge oben am Haus parken werden und Kinder nicht mehr raus können.
Das weiss man noch nicht, ob Fremde dort einen Stellplatz mieten.
Warum können Kinder nicht mehr raus? Sind die Kinder gezwungen, auf dem Hof zu spielen, wo bisher auch Autos geparkt waren? Gibts keine anderen Spielplätze?

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Mir erschließt sich nicht so ganz, wieso hauseigene Fahrzeuge die Kids nicht stören sollen, fremde aber schon.

wirdwerden

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#5
 Von 
pal427896-46
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Warum können die Kinder nicht mehr raus?


Naja, weil eben fremde Autos dort parken würden. Wir in der Hausgemeinschaft kennen eben unsere Kinder gegenseitig und klären eben Probleme bzgl. Autos selber...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
pal427896-46
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Mir erschließt sich nicht so ganz, wieso hauseigene Fahrzeuge die Kids nicht stören sollen, fremde aber schon.

wirdwerden


Haftungsproblem?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von pal427896-46):
Haftungsproblem?


Ist das gleiche wie bei Parkern aus dem Mietshaus

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#8
 Von 
pal427896-46
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein Spielplätze haben wir keine....auch nicht in unmittelbarer Nachbarschaft. Der Hof hat auch einen Garten, wo wir die Kinder rauslassen konnten. Wenn unsere eigenen Kinder unsere Autos beschädigen ist es etwas völlig anderes wie ein fremdes Auto.

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#9
 Von 
pal427896-46
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von pal427896-46):
Haftungsproblem?


Ist das gleiche wie bei Parkern aus dem Mietshaus


sicherlich, aber da weiß an von vornherein, das es ist. Ich bin in diese Wohnugn gezogen, gerade weil es so war das nur hauseigene da waren. Nun aber nicht mehr

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#10
 Von 
pal427896-46
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Warum können die Kinder nicht mehr raus?


Wer soll den die Haftung und Auffischtspflicht übernehmen, wenn fremdes Eigentum vor der Nase steht? Der Garten ist genau am "Parkplatz". Bei eigenen Autos ist das etwas anderes, bzw man verständigt sich mit den Nachbarn und es läuft.

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#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

So ist halt das Leben manchmal, hart aber ungerecht!

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#12
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Ich sehe da ehr ein anderes mögliches Problem, dass aber sich je nach BL unterscheiden kann.

Grundsätzlich ist der VM zwar frei, an wen er da vermieten will, aber die jeweilige Landesbauordnung könnte Ihn einschränken, wenn nämlich die Stellplätze baurechtlich für die Bewohner vorgeschrieben waren. Dann kann man sicherlich mal einen Parkplatz fremd vermieten, wenn keiner aus dem Haus Interesse hat, aber nicht alle.

Das würde allerdings m.E. im Ergebnis auch nicht dazu führen, dass der VM sie euch kostenlos anbieten muss.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#13
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

Zitat (von pal427896-46):
Wer soll den die Haftung und Auffischtspflicht übernehmen, wenn fremdes Eigentum vor der Nase steht?


Das machen in der Regel die Eltern, überall in Deutschland.

Wenn sich jetzt was ändert und man nicht in der Lage, oder gewillt dazu ist auf seine Kinder aufzupassen, ist es vielleicht mal an der Zeit eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die auch Schäden von deliktunfähigen Kindern mit abdeckt.
Ansonsten zahlt man halt für eigene Versäumnisse.

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#14
 Von 
Daarin
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):

Das machen in der Regel die Eltern, überall in Deutschland.

Da frage ich mich jetzt, wo die Aufsichtspflicht verletzt wurde, wenn ich meine Kinder (ab einem gewissen Alter) alleine in den benutzbaren Garten schicke.

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#15
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Daarin):
Da frage ich mich jetzt, wo die Aufsichtspflicht verletzt wurde, wenn ich meine Kinder (ab einem gewissen Alter) alleine in den benutzbaren Garten schicke.


Interessante Frage, und zwar genau so interessant wie die Frage was Äpfel mit Birnen zu tun haben.

Entweder der Aufsichtpflicht wird genügt (auch im benutzbaren Garten) oder eben nicht.
Und bei eben nicht wäre es dann eine Verletzung der Pflicht, egal wo die Pflichtverletzung stattfindet.

Berry

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#16
 Von 
pal427896-46
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Ich sehe da ehr ein anderes mögliches Problem, dass aber sich je nach BL unterscheiden kann.

Grundsätzlich ist der VM zwar frei, an wen er da vermieten will, aber die jeweilige Landesbauordnung könnte Ihn einschränken, wenn nämlich die Stellplätze baurechtlich für die Bewohner vorgeschrieben waren. Dann kann man sicherlich mal einen Parkplatz fremd vermieten, wenn keiner aus dem Haus Interesse hat, aber nicht alle.

Das würde allerdings m.E. im Ergebnis auch nicht dazu führen, dass der VM sie euch kostenlos anbieten muss.


ja, irgendwo hatte ich das auch gelesen...ich bin aus Baden-Würrtemberg

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von pal427896-46):
Haftungsproblem?

Nö, Erziehungsproblem. Und für den Rest gibt es Haftpflichtversicherungen.



Zitat (von pal427896-46):
Im Hof gibt es Stellplätze die bisher kostenfrei und zwanglos von allen genutzt wurden

Also nur eine Duldung oder Leihe. Die Leihe kann jederzeit und recht kurzfristig gekündigt werden.



Zitat (von Akkarin):
aber die jeweilige Landesbauordnung könnte Ihn einschränken,

Nicht nur die. Auch die Gemeinden können Stellplätze vorschreiben.

Bewahrt zwar nicht davor diese bezahlen zu müssen, aber es könnte das Fremdvermieten verhindern.
Oder man macht es wie bisher, ist solidarisch und mietet die gemeinsam. Dann bleibt man auch unter sich.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#18
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Zitat (von pal427896-46):

sicherlich, aber da weiß an von vornherein, das es ist. Ich bin in diese Wohnugn gezogen, gerade weil es so war das nur hauseigene da waren. Nun aber nicht mehr
wenn ich etwas wegen eines wichtigen Umstandes anmieten würde, dann würde ich mir diesen wichtigen Umstand im Vertrag auch zusichern lassen.
Bist du dir sicher, dass du dich da nicht in etwas hineinsteigerst, was dir bei der Anmietung kaum aufgefallen ist?


Übrigens: dass
Zitat:
Stellplätze baurechtlich für die Bewohner vorgeschrieben
sind, dürfte vergleichsweise selten sein. Von der Flächennutzung her ist nur entscheidend, dass ein paar Fahrzeuge weniger auf der Straße parken müssen, aber es ist nicht notwendig dass jedes dieser Fahrzeuge genau dort parkt wo sein Besitzer wohnt. Und da ist Einschränkung auf Bewohner eher nachteilig: es gibt auch Leute die kein Auto haben.

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#19
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von pal427896-46):
Darf das der Vermieter so machen?
Kurz und knapp: ja
Er darf mit seinem Eigentum machen was er möchte.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Übrigens: dass

Zitat:
Stellplätze baurechtlich für die Bewohner vorgeschrieben
sind, dürfte vergleichsweise selten sein.


na dann werfen wir doch einen Blick in § 37 LBO BaWü

Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder, Garagen
(1) Bei der Errichtung von Gebäuden mit Wohnungen ist für jede Wohnung ein geeigneter Stellplatz für Kraftfahrzeuge herzustellen (notwendiger Kfz-Stellplatz).

Im weiteren Verlauf werden dann noch Ausnahmen definiert, aber im Grunde ist das in abgewandelter Form in allen BLs zu finden.

Aber auch BaWü schützt den Mieter nicht, wenn der VM ihn den Stellplatz kostenpflichtig anbietet und er ablehnt.

Hier gibt's allerdings einzelne Gerichte, die der Meinung sind, dass eine jahrelang geduldete kostenlose Parkplatznutzung nicht in eine entgeltliche umgewandelt werden darf. Das ist aber umstritten.

Helfen dürfte da wohl nur eine inoffizielle Anfrage beim örtlichen Haus und Grundverein, bei der das Mietersein dezent weglässt und mal höflich fragt, ob bekannt ist, wie das örtlich zuständige Amtsgericht da so sieht.

Einen Anwalt und den Mieterverein würde ich nicht fragen, die Gefahr, dass die umstrittene Meinung bestätigen ist zu hoch.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Helfen dürfte da wohl nur eine inoffizielle Anfrage beim örtlichen Haus und Grundverein, bei der das Mietersein dezent weglässt und mal höflich fragt, ob bekannt ist, wie das örtlich zuständige Amtsgericht da so sieht.


Die werden nach der Frage nach der Mitgliedsnummer dann offiziell darauf hinweisen, dass solche Informationen ausschließlich Ihren Mitgliedern gegeben wird. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Zitat (von quiddje):
Übrigens: dass

Zitat:
Stellplätze baurechtlich für die Bewohner vorgeschrieben
sind, dürfte vergleichsweise selten sein.


na dann werfen wir doch einen Blick in § 37 LBO BaWü

Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder, Garagen
(1) Bei der Errichtung von Gebäuden mit Wohnungen ist für jede Wohnung ein geeigneter Stellplatz für Kraftfahrzeuge herzustellen (notwendiger Kfz-Stellplatz).

Im weiteren Verlauf werden dann noch Ausnahmen definiert, aber im Grunde ist das in abgewandelter Form in allen BLs zu finden.
Klar doch, das bestreite ich nicht. Aber das heisst noch lange nicht, dass der Stellplatz für die Bewohner hergestellt werden muss. Es heisst nur, dass pro Wohnung ein Stellplatz herzustellen ist. Was man dann mit dem macht, ist nicht mehr Regelungsbereich der Bauordnung.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von quiddje):

Im weiteren Verlauf werden dann noch Ausnahmen definiert, aber im Grunde ist das in abgewandelter Form in allen BLs zu finden.
Klar doch, das bestreite ich nicht. Aber das heisst noch lange nicht, dass der Stellplatz für die Bewohner hergestellt werden muss. Es heisst nur, dass pro Wohnung ein Stellplatz herzustellen ist. Was man dann mit dem macht, ist nicht mehr Regelungsbereich der Bauordnung.

Das kommt dann wieder auf das BL an. Hessen z.B. regelt das ganz deutlich:
§ 44 HBO
(3) 1Notwendige Stellplätze, Garagen und Abstellplätze dürfen nicht zweckentfremdet werden. 2 Sie dürfen Dritten zum Abstellen von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern überlassen werden, solange sie zum Abstellen der vorhandenen Kraftfahrzeuge und Fahrräder der Personen, die die Anlage ständig benutzen und sie besuchen, nicht benötigt werden.

Hier dürfte der VM nicht fremdvermieten, wenn er vorher nicht die Bewohner gefragt hätte

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Die werden nach der Frage nach der Mitgliedsnummer dann offiziell darauf hinweisen, dass solche Informationen ausschließlich Ihren Mitgliedern gegeben wird.


Wer höflich fragt, kriegt meist auch so eine Antwort, solange die Frage nicht zu kompliziert ist.
Ich bin selber HuG Mitglied in X Stadt, frage aber immer mal wieder unseren örtlichen Verband in Wohnstadt Y.
Im Grunde ist das unkompliziert, aber natürlich goodwill.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
[Das kommt dann wieder auf das BL an. Hessen z.B. regelt das ganz deutlich:
....

Hier dürfte der VM nicht fremdvermieten, wenn er vorher nicht die Bewohner gefragt hätte
Ui, das kannte ich tatsächlich noch nicht. Wieder etwas dazugelernt.

Ist für den betrachteten Fall natürlich unbeachtlich, denn der Vermieter fragt ja gerade seine Mieter, ob sie die Stellplätze mieten wollen.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Ob es ums BL geht?
Ich denke nicht, denn der TE hat einen Stellplatz.
Es geht ihm inzwischen um vollkommen andere Interessen.
Mein Kind könnte fremde Autos beschädigen.
Mein Kind könnte nicht mehr im Garten spirlen ( vorher wars ein Hof)
Ist doch völlig nebensächlich, denn der Vermieter möchte für den Stellplatz eine Miete haben.
Also hat er die Mieter informiert.
Die Mieter können sich entscheiden.

Das ist doch gar kein mietrechtliches Problem.

0x Hilfreiche Antwort

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