Stellplatz...

25. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12313.08.2010 10:36:32
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Stellplatz...

Wir haben vor 2 Monaten unsere neue Wohnung bezogen; zur Miete kommt ein Betrag von 50 Euro für zwei Stellplätze im Hof hinterm Haus. Die meiste Zeit sind die mitgemieteten Stellplätze jedoch von Nachbarn vom Haus nebenan, deren Besuchern oder Anderen belegt, wir müssen an der Straße parken, was kein Problem darstellt; ich fragte den VM ob wir die 50 Euro denn weiter zahlen müssen, wenn wir nur noch an der Straße parken, da die Plätze eh nie frei sind. Er sagte ja, denn wenn wir wollten könnten wir sie ja nutzen. Wir sehen es jedoch nicht ein, für etwas zu zahlen was wir nicht nutzen können, wobei es jedoch im Vertrag festgehalten ist.
Es sei eben "Pech" wenn die Plätze belegt wären, wir sollen dies mit den Nachbarn klären....

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44 Antworten
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#1
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

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#2
 Von 
guest-12313.08.2010 10:36:32
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich glaube kaum, dass sich da jemand von abhalten lässt dort zu parken; natürlich haben wir über sowas schon nachgedacht. Angenommen, die Schilder wären dran, und die würden trotzdem dort parken, was könnte man dann machen???

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#3
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
guest-12313.08.2010 10:36:32
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Na also dann frag ich mal nach wie mit den Schildern so aussieht, ich ruf doch gleich mal an. Heute müsste er ja zu Hause sein.

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#5
 Von 
guest-12313.08.2010 10:36:32
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Also er hällt die Sache mit den Schildern für völlig übertrieben, und erlaubt auch nicht, dass wir selbst welche anfertigen und aufstellen, bis jetzt hätten sich die Mieter noch nie beschwert sondern dann geparkt wenn Platz war, oder eben an der Straße.
Ich sagte ihm wir werden in Zukunft immer an der Straße parken, jedoch die 50 Euro nicht mehr zahlen, er könne sie ja von den parkenden Nachbarn einnehmen.
Können wir so vorgehen?

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#6
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

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#7
 Von 
guest-12313.08.2010 10:36:32
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Er ist scheinbar an einem friedlichen Miteinander nicht interresiert. Schade. Ich will, bzw. wir wollen deswegen ja auch keinen Streit. Aber bei 50 Euro denke ich man sollte zu einer Einigung kommen oder nicht?
Was ich mittlerweile erfahren habe ist, dass es sich bei den Nachbarn wohl um Verwandschaft von ihm handelt. Zumindest glaube ich dass im Gespräch mit ihm so verstanden zu haben.

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#8
 Von 
guest-12327.07.2010 13:23:15
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 11x hilfreich)

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#9
 Von 
guest-12313.08.2010 10:36:32
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
20 Mietparteien, 10 Stellplätze, alle bezahlen für Stellplatz, die schnellsten 10 können parken.
Was verstehst Du daran nicht ?


Also, wir sind 4 Parteien, 8 Stellplätze, teilen uns den Hof mit dem Nachbarhaus, mit, ich schätze 6 Bewohnern insgesamt. Wohne noch nicht lange genug hier um alle gesehen oder kennengelernt zu haben, ich weiß nur, dass unsere Stellplätze ständig belegt sind, ob wir zu langsam sind sei dahin gestellt, immerhin zahle ich dafür, also sollte er mir zur Verfügung stehen.

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#10
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Wenn der VM nichts unternimmt und Ihnen verbietet, selbst etwas zu unternehmen. dann kündigen Sie den Mietvertrag für den Stellplatz.

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#11
 Von 
guest-12327.07.2010 13:23:15
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 11x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
guest-12313.08.2010 10:36:32
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich denke das könnte schwierig werden, die Stellplatz ist in der Miete mit einbegriffen:

Die Kaltmiete zuzügl. Kosten für Stellplatz beträgt: 450 Euro
+ 50 Euro (Stellplatz)
500 Euro gesm.

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#13
 Von 
Greg0r
Status:
Schüler
(459 Beiträge, 244x hilfreich)

Warum nicht ?
20 Mietparteien, 10 Stellplätze, alle bezahlen für Stellplatz, die schnellsten 10 können parken.
Was verstehst Du daran nicht ?

Darf ich dann auch meine 3 Mietwohnung an 6 Vermieter vermieten und die ersten 3 die von der Arbeit kommen haben dann einen Schlafplatz?
Wenn mir der VM nicht die Stellplätze zusichern kann, bekommt er auch kein Geld.
Dann kann er ja jedem x-beliebigen die Stellplätze noch vermieten, vielleicht hat er es auch...

PS: Irgendwie kann ich nicht zitieren...

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"- es ist nur meine Meinung, kein Anspruch auf Richtigkeit-"

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#14
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

Geht das denn ?



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#15
 Von 
guest-12313.08.2010 10:36:32
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Es werde Licht.

Also erstmal verstand Mrs. Pepper den VM nicht. Nein es hat nicht jeder drei Autos, und trotzdem wie gesagt, bzw. warum sollte ich den anderen den Stellplatz finanzieren?

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#16
 Von 
guest-12327.07.2010 13:23:15
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 11x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#17
 Von 
guest-12313.08.2010 10:36:32
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Schlecht gefrühstückt oder was???

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#18
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Wenn du diese Parkplätze in Pacht bzw. Miete hast, mach dir doch keinen Stress! Abhilfe findest du auf Parkplatzdieb.de Geholfen?

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"Das war -wie immer- meine unmaßgebliche persönliche Meinung!"

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#19
 Von 
guest-12313.08.2010 10:36:32
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist ja alles schön und gut, abeeeerrr ich will mich auch mit meinen Nachbarn verstehen, und nicht gleich nach 2 Monaten in deren Missgunst fallen.

Das Parken an der Straße ist kein Problem, die wie von mir angenommene Verwandschaft kann weiterhin aufm Hof parken und gut is.

Er müsste nur auf seine "Parkgebühr" verzichten, damit wäre allen geholfen.

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#20
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Wenn du für den Parkplatz Miete zahlst, muß der VM den auch eindeutg definieren.
Und wenn das dann gemacht ist, pappst du den Missusern einen Hinweis an die Scheibe: hier bitte nicht mehr, ich zahl für diesen Platz! Wenn es nicht fruchtet, gehst du zu "Parkplatzdieb.de" Wenn du meinst, du darfst denen nicht weh tuen, ja dann ist dir wohl kaum zu helfen! :???:

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"Das war -wie immer- meine unmaßgebliche persönliche Meinung!"

-- Editiert am 25.07.2010 20:59

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#21
 Von 
guest-12313.08.2010 10:36:32
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Wenn du meinst, du darfst denen nicht weh tuen, ja dann ist dir wohl kaum zu helfen!


Scheinbar ist es so, ich habe mich gerade mit einem anderen Mieter unterhalten, dass die Vormieter nie etwas gesagt haben, wenn deren Stellplätze "beparkt" waren, von daher ist den Anderen noch nicht mal ein Vorwurf zu machen, es war ja wohl immer so. Deshalb kann der VM mein Anliegen wohl auch nicht nachvollziehen.
Und wie mir dann auch noch berichtet wurde handelt es sich um die Cousine des VM; also denke ich haben wir schlechte Karten, was das Einklagen der Plätze angeht; rein diplomatisch gesehen; also werde ich es so machen ihm ein Schriftstück zukommen lassen, indem ich die Kürzung der Miete um 50 Euro mitteile und einfach weiter an der Straße parken.

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#22
 Von 
guest-12326.07.2010 01:12:05
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 55x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#23
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Hallo Waldfee (C ?),

es ist nicht Aufgabe des Vermieters den von Dir angemieteten Stellplatz frei zu halten.

Sorgen, dass Du ihn auch nutzen kannst, sprich Fremdparker entfernen musst Du selber.

Auch hast Du kein Rückbehaltungsrecht bezüglich der dafür anfallenden Miete.

Dies könntest Du teuer bezahlen.



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"Liebe Grüße"

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

oh. oh, oh! Das wird ihn aber schrecken! Sag dann mal Bescheid, wenn du die Kündigung wegen rückständiger Miete bekommen hast! - Ende - ! :crazy:

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"Das war -wie immer- meine unmaßgebliche persönliche Meinung!"

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#26
 Von 
guest-12313.08.2010 10:36:32
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Also echt Leute, wer von euch hat jetzt hier Ahnung und wer nicht?? Natürlich ist es Sache des VM Plätze frei zu halten, für die ich zahle, und nicht meine. Es ist sein Grundstück, für das er Geld, also die Miete für die 2 Stellplätze einfordert; Hallo???
Und warum hebt es einen ganzen Vertrag auf, wenn ich einen aufgeführten Posten streiche???

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0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12313.08.2010 10:36:32
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
rückständiger Miete


Warum???

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0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Liebe Waldfee,

Du irrst.

Pactu sunt servanda!

Verträge sind einzuhalten.

Du hast einen Vertrag unterschrieben, dass Du die Stellplätze mietest.

Der Vermieter stellt sie Dir zur Verfügung.

Das heißt aber nicht, dass er darauf aufpassen muss, ob sie fremdgenutzt werden, auch nicht durch seine Cousine.

Er könnte Dich kündigen, wenn Du den Vertrag nicht oder nur teilweise erfüllst oder auch beim Arbeitgeber pfänden.

Das möchtest Du sicherlich nicht.

Sprich die Fremdparker an.

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"Liebe Grüße"

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Hallo,

@Mrs. Pepper

Nein der Vermieter stellt die Stellplätze zur Verfügung laut Vertrag.

Sprich er ist dafür verantwortlich, dass z.B: die Beschaffenheit gegeben ist.

Er ist nicht als Bodyguard für die Fremdparker zuständig.

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"Liebe Grüße"

-- Editiert am 25.07.2010 21:31

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