Stellplatz neben eigenem Gartentor

22. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
ruud
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Stellplatz neben eigenem Gartentor

Hallo zusammen,

folgende Situation: wir haben in einem Haus mit sieben Mietwohnungen sieben Stellplätze hinter dem Haus. Diese sind entsprechend an verschiedene Parteien vermietet, im Mietvertrag steht das ohne Nennung eines bestimmten Platzes drin. Die Plätze sind auch nicht markiert oder ähnliches.

Nun ist ein Stellplatz direkt neben dem Gartentor einer Mieterin im EG, welches in einen zu ihrer Wohnung gehörigen Hof führt. Dieses Tor möchte die Dame gern nutzen, um z.B. Einkäufe von ihrem Auto direkt vor ihre Terrassentür tragen zu können oder mit ihrem Hund dort reinzugehen (hat ja auch Vorteile, dann muss er z.B. bei Regen nicht durchs Treppenhaus).

Allerdings steht ein Mieter aus dem 1. OG mit seinem doch recht großen Auto auf diesem Stellplatz vor dem Tor, wodurch dieses so gut wie nicht nutzbar ist. Wir haben ihn schon mehrfach angesprochen und gebeten, doch seinen Stellplatz zu tauschen. Ich habe ihm sogar meinen Platz angeboten, der deutlich breiter ist.

Unser Vermieter weiß von der Sache, sieht das grundsätzlich wohl auch wie wir und hat gesagt, der Mieter würde von ihm angesprochen. Leider tut sich aber nichts.

Kann man dem VM hier irgendwie Druck machen, evtl. durch Ankündigung einer Mietminderung?

Vielen Dank und schöne Grüße,
Rüdiger

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

"entsprechend an verschiedene Parteien" - wie muss ich mir das genau vorstellen? Hat jeder einen bestimmten Parkplatz zugewiesen, oder ist es so, dass jeder, der Mietzins zahlt, sich frei aussuchen kann, wo er parkt?

wirdwerden

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#2
 Von 
ruud
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Also man hat schon einen bestimmten Parkplatz, damit das halt irgendwie geregelt ist.

Nur ist es halt so, dass der eine Platz direkt neben dem Gartentor der Mieterin im EG ist und sie dieses nicht nutzen kann. Ein Mieter aus dem 1. OG hat den Parkplatz davor, er lehnt einen Tausch ab. Dazu kommt, dass der Herr immer bis in die hinterste Ecke einparkt, sodass man sich da nicht mal ohne Einkäufe o.ä. durchquetschen kann.

Prinzipiell ist nichts personalisiert oder beschriftet, der VM kann da meiner Meinung nach schlicht eine Neuaufteilung vornehmen. Im Mietvertrag steht nur "ein Stellplatz" drin.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Also kann jeder parken wo er will.



Zitat (von ruud):
der VM kann da meiner Meinung nach schlicht eine Neuaufteilung vornehmen.

Sofern der jeweilige Mieter dem zustimmt, kann er das.
Und dann hoffen das die Neuzuteilung kein neues Auto kauft ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Also, der Parkplatz neben dem Gartentor ist dem Mieter A zugewiesen. Mieterin B möchte ihn haben.

Ich sehe keine Anspruchsgrundlage für einen Tausch.

wirdwerden

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