Stellplatzmietvertrag kündigen per SMS möglich?

22. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
Eine_Frage123mitglied
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 1x hilfreich)
Stellplatzmietvertrag kündigen per SMS möglich?

Hallo zusammen,

kurze Frage zu folgendem Sachverhalt:
Mieter A teilt Bekanntem B die Handynummer seines Vermieters C mit, weil dieser noch einen Stellplatz zur Vermietung frei hat.
Bekannter B schreibt Vermieter C daraufhin eine SMS, da er den Stellplatz mieten möchte.
B und C telefonieren daraufhin und einigen sich auf eine monatliche Miete von xx,xx € ab dem nächsten Monatsbeginn.
B sendet dem Vermieter C auch per SMS seine Adresse zwecks Zusendung eines Mietvertrags.
Vermieter C teilt aber mit, dass er derzeit keine Zeit habe für die Zusendung eines Mietvertrags und dass Mieter B die Stellplatzmiete auf das Konto xyz überweisen solle.
Das macht B dann auch jeweils und nutzt den Stellplatz.
Nun findet B aber in der Nähe eine Garage und teilt dem Vermieter C, ebenfalls per SMS, mit, dass er den Stellplatz nicht mehr benötigt und zum nächsten Monatsbeginn dann den Vertrag kündigt.
Seitdem sind 5 Monate vergangen und nun meldet sich Vermieter C und fordert die Zahlung der 5 Mieten und begründet dies damit, dass die Kündigung hätte schriftlich erfolgen müssen.
Problem ist aber, dass Mieter B gar keine Anschrift des Vermieters C bekannt ist, weil Vermieter C diese nie mitgeteilt hat.

Hat der Vermieter C hier Anspruch auf die Zahlung der Miete?

Der Vermieter C droht mit Klage, betitelt aber den Mieter B auch als "dumm" etc., alles per SMS.

Wie würdet ihr euch an Stelle von Mieter B verhalten?

Danke!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 4486x hilfreich)

Der Vermieter irrt sich. Bei Mietverhältnissen über Wohnraum muss eine Kündigung in der Tat schriftlich erfolgen. So sieht es § 568 BGB. Das gilt jedoch nicht für eine Garage. Sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart wurde (was mangels schriftl. Mietvertrag wohl so ist), ist eine Kündigung der Garage nicht an eine bestimmte Form gebunden.

Der Mieter muss aber den Zugang der Kündigung beim Vermieter beweisen. Hat der Vermieter irgendwie den Erhalt der Kündigungs-SMS bestätigt?

Zitat (von Eine_Frage123mitglied):
Problem ist aber, dass Mieter B gar keine Anschrift des Vermieters C bekannt ist, weil Vermieter C diese nie mitgeteilt hat.
Die muss der Vermieter auf Aufforderung mitteilen. Allerdings kann der Mieter sich nicht ewig darauf berufen, dass der Vermieter keine Anschrift mitgeteilt hat. Der Mieter müsste aktiv versuchen, die Anschrift herauszufinden. Z.B. durch eine Abfrage beim Meldeamt.

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#2
 Von 
Eine_Frage123mitglied
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke erstmal für die Antwort.

Nein, der Vermieter hat nicht reagiert. Erst als jetzt bereits 5 Mieten nicht gezahlt wurden hat er sich gemeldet und mit der Klage gedroht.
Kann das als "stillschweigende Bestätigung" o.ä, gewertet werden (falls es sowas gibt?). Also dass er jetzt 5 Monate lang gewartet hat?

Und müsste der Vermieter nicht sogar beweisen, dass überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist? Oder gilt die regelmäßige Überweisung dann als "Beleg" dafür? Dann dürfte aber doch das Wegbleiben der Zahlung ebenfalls als solches gewertet werden? Oder ist das nicht der Fall?

Und woher soll ich bzw. das Amt wissen, welche Person genau jetzt derjenige ist? Alleine im öffentlichen Telefonbuch findet man in meiner Stadt 5 Leute mit dem Namen. Muss ich dann alle 5 (oder mehr) anschreiben? Ich weiß ja nicht mal, ob er überhaupt in der selben Stadt wohnt. Und die Bank oder der Mobilfunkanbieter wird wohl kaum die Adresse herausgeben ohne Grund.

Und wie soll eine Aufforderung auf Herausgabe der Adresse erfolgen, wenn man die Adresse gar nicht hat? Vor Gericht zählt ja dann die SMS nicht als Beweis, dass man ihn aufgefordert hat? Also könnte man den Vertrag quasi "nie" kündigen?


-- Editiert von User am 22. Dezember 2022 11:38

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#3
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Wir cauchy ausgeführt hat, gibt es keinen Formerfordernis.

Entsprechend ist interessant wie das hier wörtlich erfolgt ist:

Zitat (von Eine_Frage123mitglied):
fordert die Zahlung der 5 Mieten und begründet dies damit, dass die Kündigung hätte schriftlich erfolgen müssen.

Je nach Wortlaut ergibt sich daraus, das die Kündigung erhalten wurde.
Auch stellt sich die Frage, ob der Vermieter sich hier ein mögliches Empfangsproblem nicht auch zurechnen muss. Schließlich hat er diese Form der Kommunikation explizit gewünscht und auf eine Zusendung einer schriftlichen Vereinbarung verzichtet.

Was man nun tun kann ist m.e. eine Frage des persönlichen Geschmacks und der Risikofreudigkeit.

Ich persönlich würde, insbesondere vor dem Hintergrund hier:


PS: Mieter A kennt doch den Vermieter oder?
Zitat (von Eine_Frage123mitglied):
betitelt aber den Mieter B auch als "dumm" etc., alles per SMS.


Den Vermieter per SMS schreiben, dass man
a) die Forderung wegen erfolgter Kündigung bestreitet und
b) er seine ladungsfähige Anschrift unverzüglich mitteilen soll, damit man den gesamten Schriftverkehr einer juristischen Aufarbeitung zuführen kann, was neben einer Feststellungsklage über den Bestand der Forderung auch eine mögliche Strafbarkeit der Aussagen beinhaltet.
c) wenn er jedoch nochmal im sich gehen möchte, ist man bereit dir Sache in ganze auf sich beruhen zu lassen. Falls hier keine Antwort bis zum xx.xx kommt geht man davon aus, dass eine Beilegung nicht erwünscht ist und wird.die o. Klärungen herbeiführen (lassen).

Bei der Formulierung muss man ein bisschen aufpassen, das es keine Nötigung wird. Auch sollte man sich überlegen was man selber so zu Protokoll gebracht hat.

Eine andere Alternative ist jede Kommunikation einzustellen und warten was passiert.
Beleidigung verjährt auch erst in drei Jahren.

Komplett risikolos ist das aber alles nicht.

Übrigens: werden nur die alten fünf Monate gefordert? Was steht in dem SMS Verkehr zur Zukunft?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Eine_Frage123mitglied
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke auch dir für die Einschätzung.

Also ich denke, in Anbetracht des "Risikos" (5 Mieten für einen Stellplatz plus Gerichtskosten) werde ich es jetzt mal dabei belassen.
So wie man es von A hört, scheint es aber wohl gängige Praxis des Vermieters zu sein, per SMS solche Dinge anzudrohen, ohne dass dann Taten folgen. Auch gut zu wissen denke ich.

Ich habe immer deeskalierend geantwortet und niemals auch nur ansatzweise irgendwelche persönlichen Wertungen vorgenommen. Dies kam einzig und allein vom Vermieter. (Z.B. ich wäre "verlogen", ich "wisse gar nichts", und "Wie dumm muss man denn sein?" etc.)

In der Forderung ist übrigens nicht mal konkret eine Summe oder eine Anzahl an Monaten genannt, nur unspezifisch "das Geld von mehreren Monaten". Auf meine Antwort, dass die Kündigung nicht die Schriftform erfordert und ich ihm die SMS rechtzeitig geschrieben habe und er 5 Monate lang sich nicht gemeldet habe kommt dann die Behauptung, dass "ihm die Kontoauszüge vernichtet wurden" und man wäre ja so schlau und "dann warten Sie mal ab..." (zählt das als Drohung?).

In der letzten SMS schreibt er "Jetzt kündigen Sie. Ein Monat ist wohl üblich." - also bestätigt der ja auch die Kündigung dann?

Naja, ich danke euch jedenfalls und warte jetzt einfach mal ab. Aber die SMS die jetzt kommen (er hat noch 3 Stück gesendet, wirres Zeug etc.) sind schon amüsant. Also vermute ich dann dass es so ist wie A sagt: alles heiße Luft.

Frohes Fest euch allen!




0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16971 Beiträge, 5888x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Der Mieter muss aber den Zugang der Kündigung beim Vermieter beweisen. Hat der Vermieter irgendwie den Erhalt der Kündigungs-SMS bestätigt?
Da der Vermieter die Wirksamkeit der SMS-Kündigung bestreitet hat er damit automatisch auch den Zugang dieser SMS bestätigt ;)

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#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von Eine_Frage123mitglied):
Und woher soll ich bzw. das Amt wissen, welche Person genau jetzt derjenige ist?
Bei Mietverträgen wäre für sowas erstmal der Weg zum Grundbuchamt sinnvoll. Als Mieter oder Ex-Mieter gibt es dazu ein berechtigtes Interesse. Dort erfährt man dann den Namen des Eigentümers der Garage. Vielleicht gibt es sogar auch eine aktuelle Adresse dazu.

Wenn das bereits der Name ist, der einem als Vermieter bekannt ist, kann man es bei dieser Adresse mit einer Zustellung der Kündigung probieren. Alternativ geht man mit den bekannten Daten zum Meldeamt und versucht so, eine aktuelle Adresse herauszubekommen. Auch da gibt es wieder ein berechtigtes Interesse.

Sollte der Eigentümer nicht der Vermieter sein, so muss man halt erst den Eigentümer anschreiben und diesen bitten, die Adresse des Nutzungsberechtigten für diese Garage mitzuteilen. Sollte der Eigentümer sich weigern und sollte es auch über Bekannte oder Internet-Recherche nicht möglich sein, eine Adresse herauszufinden, wäre ganz am Ende sogar eine öffentliche Zustellung möglich. Kann ich mir aber nicht vorstellen, dass es soweit geht. Ich vermute, mit dem Eigentümer hat man schon seinen Vermieter.

Aber aktuell gibt es ja SMS Kommunikation sowie einen gemeinsamen Bekannten. Irgendwie wird man da doch wohl eine Adresse bekommen können.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Eine_Frage123mitglied
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 1x hilfreich)

Ah OK, das macht Sinn. An das Grundbuchamt hatte ich gar nicht gedacht, danke für den Hinweis. Ich denke auch, dass er unweit der Anschrift wohnt, oder sogar direkt in dem Objekt. Aber sicher weiß ich es natürlich nicht.

Ich gehe jetzt aber mal davon aus, dass das eh nur heiße Luft ist. Da die möglichen Folgekosten mich nicht umbringen würden, warte ich jetzt mal ab. Hab ja schon einige gute Argumente hier erhalten, danke dafür!

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