Stiftung "übernimmt" Mietshaus!

25. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
EPA
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 1x hilfreich)
Stiftung "übernimmt" Mietshaus!

Seit gestern ist unser 7-Familienhaus in den Besitz einer Dr. Sissy K......-Siftung übergangen. Horst K...... ist seit 17 Jahren auch unser Vermieter.

Während einer Renovierung hat er uns im Juli gekündigt, mit fadenscheinigen Gründen (Ich habe dies hier berichtet).

Nun zu dieser "Feindlichen" Übernahme:

1 - Ist soetwas normal?
2 - Plant der Vermieter als "Vermieter" abzutauchen?
3 - Könnte es steuerrechtliche Gründe jaben
4 - Ist er totzdem noch der Vermieter?

Weil wir ja wegen der Kündigung evtl. vor Gericht gehen werden...

Danke für alle Tips...

Einen schönen weihnachtlichen Gruß aus Freiburg
Manfred

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Der Erwerber (ob entgeltlich oder unentgeltlich) übernimmt die Mieter mit allen ihren Rechten und Pflichten.
Mit dieser Stiftung kann sich der Ex-Vermieter also nicht von einem Kündigungsschutzverfahren loskaufen, nur dass sich jetzt der eine Vertragspartner geändert hat - Sissy K-Stiftung statt Hr. K.

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#2
 Von 
EPA
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke, das hörts sich für uns schon wieder etwas besser an.

Warum macht jemand denn soetwas wie eine "Stiftung" bezgl. Mietshäuser?

Welche Gründe kann das haben?

Gruß
Manfred

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#3
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo Manfred,

wie Sie schon vermutet haben, dürften für die Übertragung des Hauses auf die Stiftung steuerliche Gründe ausschlaggebend gewesen sein. Bei Ihrem Mietverhältnis ändert sich im Grunde - bis auf den neuen Ansprechpartner - nichts.

MfG Gruwo

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#4
 Von 
EPA
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die positive Antwort!

Also, wenn er uns recht fadenscheinig im Juli 2004 - mit 9monatiger Frist - gekündigt hat und er aber nach dem alten und neuem Recht für alte Mietverträge eine 12monatige Frist hätte einhalten sollen, was wäre dann - trotz dieser "Stiftung" - das absolut Richtige:

- ihn sofort noch in 2004 informieren, dass er eine falsche Kündigungsfrist angegeben hat

- oder bist 2 Monate vor dem ersten Kündigungsende, also im Februar 2005
unseren Widerspruch schicken

- oder erst im Februar 2005 auf die korrekten 12 Monate verweisen (da wir 17 Jahre Mieter sind)

- oder erst 2 Monate vor dem korrekten Fristende, also Mai 2005 die Katze aus dem Sack lassen?

Mein Gott, wenn Lösung 4 zutrifft, werden aber einige Leute sehr enttäuscht sein, dass man eine Familie nicht so einfach "abservieren" kann!

Danke auch für alle Infos dazu!

Einen schönen Gruß an Alle hier in diesem tollen Forum!!

P.S. Da ich an Karma und Wiedergeburt glaube und in ASIEN wohl 40-80000 Menschen getötet wurden, drängt es mich zu sagen:

- trotz KARMA kann man für alle Menschen dort Liebe und Mitgefühl haben
- sollten wir nicht zu traurig sein, denn alles was geschieht im Leben von uns allen, hat einen Sinn!

Manfred

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#5
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Hi,

eine falsch genannte Kündigungsfrist im Kündigungsschreiben wird zu einer fristgerechten Kündigung umgedeutet, die Kündigung selbst wird nicht alleine deshalb unwirksam.

Ein Widerspruch ist nur nötig, wenn die Kündigung für Sie eine besondere Härte bedeutet ("Sozialklausel" gem. § 574 BGB ). Diese Härte könnte z.B. bei hohem Alter, fehlendem angemessenen Ersatzwohnraum, bevorstehenden Examen bzw. Niederkunft etc. vorliegen. Wurden Sie schon in der Kündigung des Vermieters auf dieses Widerspruchsrecht hingewiesen, müssen Sie 2 Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist schriftlich widersprechen; § 574 b Abs. 2 BGB . Fehlt der Hinweis, können Sie auch noch im ersten Termin der Räumungsklage widersprechen.

Ob die Kündigung überhaupt zulässig ist, kann ich nicht sagen, weil ich den Grund nicht kenne. Wäre sie unzulässig, müssen Sie überhaupt nicht widersprechen. Die Unwirksamkeit wird dann spätestens während der Räumungsklage festgestellt.

MfG Gruwo

PS: Neben Liebe und Mitgefühl sollte man für die Opfer des Tsunamis m.E. zusätzlich auch eine Spende übrig haben. ;)

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#6
 Von 
EPA
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 1x hilfreich)

Wir haben uns entschlossen weniger Feuerwerk zu machen (wegen Sohn einfach nicht ganz wegzureduzieren) und trotzdem auch zu spenden.

Ich werden den Kündigungstext mal heraussuchen, weil man einfach "am Objekt" besser diskutueren kann.

Danke.

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