Hallo,
ich besitze einen Stellplatz in einer von einer WEG genutzten Tiefgarage mit ca. 30 Plätzen. Die Plätze sind durch weiße Markierungen getrennt.
Auf meinem Platz ist mein stillgelgter Oldtimer korrekt abgestellt.
Die Hausverwaltung will nun eine Garagenordnung beschließen, nach der u.a. das Abstellen von abgemeldeten/stillgelegten KFZs nicht mehr möglich sein soll.
Wie kann ich mich dagegen wehren?
Gruß
Stillgelegtes Auto in WEG Tiefgarage
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Hallo,
ich kenne Eigentümer, die ihr Fahrrad auf dem Stellplatz abstellen. Ältere Menschen, die das Autofahren aufgegeben haben, wären ja deutlich benachteiligt. Vom Bauchgefühl würde ich mich dagegen wehren.
Grüße
Jerome
Hallo!
Klar ist, dass ein abgemeldetes Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden darf.
Die Tiefgarage ist aber sicher kein öffentlicher Raum.
Der Verwalter ist ja nur ausführendes Organ der Eigentümergemeinschaft. Also gibt es wohl Eigentümer, die Wert darauf legen, dass ein gültiger Stempel auf dem Nummernschild prangt - oder was haben die für Gründe??
Wenn nun ein solcher Beschluss gefasst wird, so hast Du 4 Wochen Zeit dagegen bei Gericht Widerspruch anzumelden.
Oder Du tust gar nichts, lässt den Wagen dort stehen und wartest mal ab, ob die WEG
die Durchsetzung des Beschlussen tatsächlich mit juristischen Mitteln umzusetzen versucht.
Das kostet die ET Geld! Ob da wirklich alle
bereit sind, das Risiko eines Rechtsstreites einzugehen?
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Danke für die Antworten.
Ich frage mich, inwieweit es sich bei der WEG Tiefgarage um einen öffentlichen Verkehrsraum handelt, zumal der Parkplatz in der Garage mein Eigentum ist. Es handelt sich schließlich nicht um die öffentliche Straße.
Kennt jemand ev. Urteile, die einen solchen oder ähnlichen Fall behandeln?
Was haben diese Leute denn gegen einen abgemeldeten Oldtimer? Solange er nicht die Garage vollölt oder irgendetwas anderes, kannst du den Wagen stehen lassen, insbesondere dann wenn der Parkplatz auch noch dir selbst gehört. Eine Tiefgarage ist definitiv kein öffentlicher Verkehrsraum, da ja sicher auch immer abgeschlossen ist.
Gruss,
Honk (selbst Oldtimerbesitzer und Fahrer)
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"In dubio pro reo..."
--- editiert vom Admin
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