Stillgelegtes Auto in WEG Tiefgarage

3. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
GanzNett
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 10x hilfreich)
Stillgelegtes Auto in WEG Tiefgarage

Hallo,

ich besitze einen Stellplatz in einer von einer WEG genutzten Tiefgarage mit ca. 30 Plätzen. Die Plätze sind durch weiße Markierungen getrennt.

Auf meinem Platz ist mein stillgelgter Oldtimer korrekt abgestellt.

Die Hausverwaltung will nun eine Garagenordnung beschließen, nach der u.a. das Abstellen von abgemeldeten/stillgelegten KFZs nicht mehr möglich sein soll.

Wie kann ich mich dagegen wehren?

Gruß

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jerome
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 91x hilfreich)

Hallo,
ich kenne Eigentümer, die ihr Fahrrad auf dem Stellplatz abstellen. Ältere Menschen, die das Autofahren aufgegeben haben, wären ja deutlich benachteiligt. Vom Bauchgefühl würde ich mich dagegen wehren.

Grüße
Jerome

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo!
Klar ist, dass ein abgemeldetes Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden darf.

Die Tiefgarage ist aber sicher kein öffentlicher Raum.

Der Verwalter ist ja nur ausführendes Organ der Eigentümergemeinschaft. Also gibt es wohl Eigentümer, die Wert darauf legen, dass ein gültiger Stempel auf dem Nummernschild prangt - oder was haben die für Gründe??

Wenn nun ein solcher Beschluss gefasst wird, so hast Du 4 Wochen Zeit dagegen bei Gericht Widerspruch anzumelden.
Oder Du tust gar nichts, lässt den Wagen dort stehen und wartest mal ab, ob die WEG
die Durchsetzung des Beschlussen tatsächlich mit juristischen Mitteln umzusetzen versucht.
Das kostet die ET Geld! Ob da wirklich alle
bereit sind, das Risiko eines Rechtsstreites einzugehen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
GanzNett
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 10x hilfreich)

Danke für die Antworten.

Ich frage mich, inwieweit es sich bei der WEG Tiefgarage um einen öffentlichen Verkehrsraum handelt, zumal der Parkplatz in der Garage mein Eigentum ist. Es handelt sich schließlich nicht um die öffentliche Straße.

Kennt jemand ev. Urteile, die einen solchen oder ähnlichen Fall behandeln?

10x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
The Honk
Status:
Schüler
(296 Beiträge, 76x hilfreich)

Was haben diese Leute denn gegen einen abgemeldeten Oldtimer? Solange er nicht die Garage vollölt oder irgendetwas anderes, kannst du den Wagen stehen lassen, insbesondere dann wenn der Parkplatz auch noch dir selbst gehört. Eine Tiefgarage ist definitiv kein öffentlicher Verkehrsraum, da ja sicher auch immer abgeschlossen ist.

Gruss,
Honk (selbst Oldtimerbesitzer und Fahrer)

-----------------
"In dubio pro reo..."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.873 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen