Hallo,
habe folgendes Anliegen. Und zwar würde ich meine Wohnung gerne zum 1.8.09 kündigen.
Im Mietvertrag steht aber folgendes:
"Das Mietverhältnis wird befristet abgeschlossen.
Es beginnt am 1.10.2007 und endet am 1.10.2008. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um 1 weiteres Jahr, wenn nicht eine der beiden Parteien fristgerecht kündigt. ( 3 Monate vorher)"
Meine Frage ist nun, ob diese im Mietvertrag unterzeichnete stillschweigende Verlängerung überhaupt zulässig ist. Ich dachte nämlich gehört zu haben, dass solche Klauseln ungültig seien.
Über eine rasche Klärung wäre ich sehr froh.
mfg konne
Stillschweigende Verlängerung um 1 Jahr gültig?
26. April 2009
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Frage vom 26. April 2009 | 16:36
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 2x hilfreich)
Stillschweigende Verlängerung um 1 Jahr gültig?
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 26. April 2009 | 17:21
Von
Status: Bachelor (3432 Beiträge, 2536x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 26. April 2009 | 22:09
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 2x hilfreich)
Danke für die Antwort.
Ist kein Wohnheim, habe die Wohnung privat angemietet. Und es ist in Deutschland.
Du sagst also man hat immer 3 Monate Kündigungsfrist, egal wie lange die Laufzeit im Vertrag festgehalten ist?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 26. April 2009 | 22:36
Von
Status: Bachelor (3432 Beiträge, 2536x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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