Stinkendes Zimmer

17. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
kaifir
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 21x hilfreich)
Stinkendes Zimmer

Hi, ich wurde wegen obdachlosigkeit in ein haus "eingewiesen", dass dem lebensstil eines studentenheimes entspricht. Das Zimmer in dem ich alleine wohne, stinkt dermaßen, dass man sich nicht an den geruch gewöhnen kann und auf kleidung etc übergeht. Ich habe so probleme meine ausbildung zu besuchen weil meine klamotten so stinken, dass ....ja...es unzumutbar ist. Kann auch kaum schlafen etc. Also ich würde sagen das Zimmer ist unbewohnbar. Bin zum Rathaus und habe denen die Situation geschildert. Deren Antwort ist der Grund weshalb ich mich bei euch melde...was kann ich da tun?

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36 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von kaifir):
was kann ich da tun?

Ein wenig Reinigungsmittel kaufen und putzen.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von kaifir):
Das Zimmer in dem ich alleine wohne, stinkt dermaßen, dass man sich nicht an den geruch gewöhnen kann und auf kleidung etc übergeht.


Die Ursache für den "Gestank" finden und beseitigen. Da sich der Geruch auch in den Möbeln festgesetzt haben dürfte....

Zitat (von 0815Frager):
Ein wenig Reinigungsmittel kaufen und putzen


Kann ich nur unterstreichen.

Sonst könnte man noch Natron und Raumdüfte aufstellen. Freebreze benutzen. Doch putzen wäre auch hier Voraussetzung, damit die Ursache weg ist.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4247 Beiträge, 2421x hilfreich)

wenn du dich wegen "deren Antwort" gemeldet hast: was genau besagte die Antwort denn und was willst du dazu noch wissen?

Wenn das der Hinweis war, dass du dort nicht wohnen musst und jederzeit ausziehen kannst, dann ist das richtig und du kannst dir jederzeit selbst etwas geeigneteres anmieten. Ansonsten: worum geht es?

Zum Zimmer selbst ist den Vorrednern zuzustimmen. Putzen (und Lüften!) hilft im Allgemeinen enorm, solange nicht bauliche Mängel Ursache sind - dann wäre das Zimmer allerdings nicht bewohnbar.

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#4
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Wir wissen ja nun nicht, warum und aus welchem Grund genau hier eine Notunterkunft in Anspruch genommen wird. Aber eine von öffentlicher Seite gebotene Notunterkunft ist grundsätzlich nicht mit einer selbstgesuchten und selbstbezahlten Wohnung vergleichbar sondern nur eine vorübergehende Hilfeleistung für einen besonderen Notfall

Annzunehmen wäre, dass die Gemeinde in diesem Sinne geantwortet hat - z.B. hier
Da diese Unterbringung nur als vorübergehende Maßnahme gedacht ist, muss die Gemeinde nicht auf die Vorschriften des Wohnungsaufsichtsgesetzes, sondern nur darauf abstellen, ob diese Notunterkunft den Mindestanforderungen einer menschenwürdigen Unterbringung entspricht. Gemäß einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH) vom 14.08.1990 muss bei einer Unterbringung im Rahmen der Obdachlosenfürsorge, bei denen es sich lediglich um eine Notlösung handelt, weder ein Warmwasseranschluss, noch ein Bad oder eine Dusche vorhanden sein. Insbesondere muss sie nicht völlig frei von Mängeln sein. Beachtlich sind allenfalls Mängel, die die Bewohnbarkeit erheblich beeinträchtigen, insbesondere solche, die die Gesundheit gefährden. Weitergehende Lebensbedürfnisse braucht sie nicht abzudecken, vielmehr bleibt es der Eigeninitiative des Betroffenen überlassen, sich selbst eine bessere Wohnung zu beschaffen.
http://www.waltenhofen.de/obdachlosigkeit.html




Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Würden Sie die Umsiedlung in ein Mehrbettzimmer vorziehen? DAS ist nämlich der Standard in der Obdachlosenunterbringung, nicht das Einzelzimmer...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
kaifir
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 21x hilfreich)

Ja, ich hätte gerne ein Einzelzimmer mit Meerblick.

Also ich zahle für das Zimmer 200 Euro im Monat, dann werde ich doch sicher irgendwelche Rechte haben. Das Zimmer ist echt unbewohnbar seit gestern brennt meine Haut sporadisch.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von kaifir):
dann werde ich doch sicher irgendwelche Rechte haben.

Du hast das Recht, dir eine andere Unterkunft zu suchen und umzuziehen. Alles andere ist dir mehrfach in diesem Thread erkärt worden, also was willst du jetzt noch wissen?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9915 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von kaifir):
Also ich zahle für das Zimmer 200 Euro im Monat, dann werde ich doch sicher irgendwelche Rechte haben.

Du hast das Recht auszuziehen und mindestens nach einer gewissen Frist keine 200 Euro im Monat mehr zu bezahlen. Hilft dir das weiter? Ansonsten kommt es darauf an, was man im Rathaus gesagt hat. Möglicherweise hast du oder die Gemeinde noch weitere Rechte, aber das ist hier kaum zu beurteilen. Zumindest was deine Rechte angeht müsstest du einen Anwalt (meiner Meinung nach für Sozialrecht) aufsuchen und dies mit ihm besprechen. Der will aber Geld ...

Ernsthafter Rat: Das ist eine Notunterkunft. Such dir schnellstens eine normale Mietwohnung oder ein normales WG-Zimmer. Möglichst diesmal eines nicht nur für den vorrübergehenden Gebrauch. Wobei auch das vermutlich besser als eine Notunterkunft wäre.

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#9
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von kaifir):
Also ich zahle für das Zimmer 200 Euro im Monat, dann werde ich doch sicher irgendwelche Rechte haben.


Es gibt nicht nur Rechte, sondern auch noch Pflichten. Und zu den Pflichten gehört Lüften und Putzen.

Welche Rechte sollten das sein? Welche Rechte hättest Du denn gerne?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120360 Beiträge, 39879x hilfreich)

@all
Nur weil man obdachlos ist, bedeutet es nicht das man alle Rechte verliert/abgibt.
Man hat sicherlich Anrecht auf eine Notunterkunft welche die Gesundheit nicht gefährdet und bewohnbar ist.



Zitat (von kaifir):
Deren Antwort ist der Grund weshalb ich mich bei euch melde...was kann ich da tun?

Keine Ahnung, da wir die Antwort vom Rathaus nicht kennen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nur weil man obdachlos ist, bedeutet es nicht das man alle Rechte verliert/abgibt.


Gestank ist relativ. Und ich habe nirgendwo gelesen, was der TE gegen den Gestank unternimmt.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
kaifir
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 21x hilfreich)

Also ich schreibe hier in einer Art Anwaltsforum, was meiner Meinung nach automatisch impliziert, dass ich gegen diesen Geruch versucht habe was zu unternehmen aber in Anbetracht des Ausmaßes gescheitert bin. Was ich bis jetzt versucht habe ist die Wände mit Essig zu behandeln, da ich gelesen habe, dass dieser die Ursache einer Raucherstinkenden Wohnung bindet/neutralisiert....und lüften..Ich habe jede Sekunde Fenster auf auch bei Frost und das nicht auf kipp. Da die Wände geld/braun sind, gehe ich von einem extremen Raucherzimmer aus und diese Dämpfe sind garantiert gefährlich, wie auf vielen Internetseiten und ich am eigenem Leibe erfahre.

Außerdem glaube ich nicht, dass es sich um eine Notunterkunft handelt, auch wenn das ein Haus für Obdachlose ist. Eine Notunterkunft ist umsonst und da bleibt man nicht länger als 2-3 Tage.

Und btw an alle die meinen dass ich glücklich darüber sein soll dass es nicht reinregnet, das Zimmer nicht mit Schimmel befallen ist während Ratten sich auf dem Tisch um Essensreste streiten: Eure noble (in wirklichkeit menschenverachtende) Einstellung habt ihr von euren wohlhabenden Eltern die euch mal einfach so alles ausgeben und euch damit eine unbezahlbare Seelenruhe verschaffen auf der ihr expandieren könnt während bei anderen diese Ruhe mit Existenzängsten/Sorge um Familie gefüllt ist und ihr auf alle die keine wohlhabenden Eltern haben runtergucken: IHR habt mit dem Wohlstand eurer ELTERN NICHTS zu tun. Also legt mal ein bisschen mehr Demut an den Tag.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von kaifir):
IHR habt mit dem Wohlstand eurer ELTERN NICHTS zu tun.


Das stimmt, ich verdiene mein eigenes Geld und ich bin dankbar dafür.



Zitat (von kaifir):
Ursache einer Raucherstinkenden Wohnung bindet/neutralisiert


Da hilft nur Ozon oder eine spezielle Farbe "Nikotinspeerschicht". Das meinte ich in meinem Post "Ursache entfernen".

Zitat (von kaifir):
und lüften..Ich habe jede Sekunde Fenster auf auch bei Frost und das nicht auf kipp.


Das ist kein Lüften, so kühlt die Bude nur aus und Schimmel wird gezüchtet. Das Fenster sollte nur so lange geöffnet werden, bis die Luft 1x ausgetauscht ist. Und im Winter geht das ganz schnell, innerhalb von wenigen Minuten.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von kaifir):
Also ich schreibe hier in einer Art Anwaltsforum,


Nö hier schreiben SIe in einem Meinungsforum und jeder schreibt Ihnen seine ureigenste Meinung zu Ihrem Vortrag, Anwälte sind eine Tür weiter, die Kosten auch Geld, unsere Meinung hier gibt es kostenfrei.

Zitat:
was meiner Meinung nach automatisch impliziert, dass ich gegen diesen Geruch versucht habe was zu unternehmen aber in Anbetracht des Ausmaßes gescheitert bin. Was ich bis jetzt versucht habe ist die Wände mit Essig zu behandeln, da ich gelesen habe, dass dieser die Ursache einer Raucherstinkenden Wohnung bindet/neutralisiert....und lüften..Ich habe jede Sekunde Fenster auf auch bei Frost und das nicht auf kipp. Da die Wände geld/braun sind, gehe ich von einem extremen Raucherzimmer aus und diese Dämpfe sind garantiert gefährlich, wie auf vielen Internetseiten und ich am eigenem Leibe erfahre.


Putz abschlagen, neu verputzen, tapeziren, fertig.

Zitat:
Außerdem glaube ich nicht, dass es sich um eine Notunterkunft handelt, auch wenn das ein Haus für Obdachlose ist. Eine Notunterkunft ist umsonst und da bleibt man nicht länger als 2-3 Tage.


Wo haben SIe denn solchen Unsinn her? Eine Notunterkunft ist eine Unterkunft in der Not, nämlich, wenn man keine Unterkunft hat, wie Sie eben jetzt in dem Moment. Eine Notunterkkunft ist nicht umsonst, allerdings sind Sie gehalten sich schnellstmöglich eine neue Wohnung zu suchen, idR stehen diese Unterkünfte den Wohnungssuchenden 3-6 Monate zur Verfügung. Was Sie meinen sind die Stellen für Notübernachtungen, aber glauben SIe mir, da wollen SIe nicht hin.

Zitat:
Und btw an alle die meinen dass ich glücklich darüber sein soll dass es nicht reinregnet, das Zimmer nicht mit Schimmel befallen ist während Ratten sich auf dem Tisch um Essensreste streiten: Eure noble (in wirklichkeit menschenverachtende) Einstellung habt ihr von euren wohlhabenden Eltern die euch mal einfach so alles ausgeben und euch damit eine unbezahlbare Seelenruhe verschaffen auf der ihr expandieren könnt während bei anderen diese Ruhe mit Existenzängsten/Sorge um Familie gefüllt ist und ihr auf alle die keine wohlhabenden Eltern haben runtergucken: IHR habt mit dem Wohlstand eurer ELTERN NICHTS zu tun. Also legt mal ein bisschen mehr Demut an den Tag.


Es gibt ein Sprichwort in Deutschland: Jeder ist seines Glückes Schmied. Man kann auch ohne wohlhabende Eltern sein Leben gestalten und was draus machen. Wir wissen nicht, wie SIe in die Obdachlosigkeit geraten sind, aber eines ist sicher, das haben Sie alleine zu verantworten, hier ist keiner für Ihre Lebensumstände verantwortlich, sondern dafür tragen ausschließlich Sie die Verantwortung.

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Wir wissen nicht, wie SIe in die Obdachlosigkeit geraten sind, aber eines ist sicher, das haben Sie alleine zu verantworten, hier ist keiner für Ihre Lebensumstände verantwortlich, sondern dafür tragen ausschließlich Sie die Verantwortung.


Oh doch, das wissen wir. Siehe hier....

http://www.123recht.net/WG-Zimmer-__f509973.html

Der TE hat versäumt, sich im September eine neue Unterkunft zu suchen.

Zitat:
sondern eine Einweisungsverfügung unterschrieben, da ich nicht rechtzeitig eine Wohnung gefunden habe.

Stammt aus http://www.123recht.net/Obdachlosenheim-__f511095.html

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
kaifir
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 21x hilfreich)

Nagut wenn ich wirklich keine Rechte diesbezüglich habe können wir beim offtopic bleiben.

1. Mit eine "Art" Anwaltsforum liege ich schon ganz richtig.

2. Es gibt auch eine Statistik in Deutschland unzwar die, dass 23% aller Kinder von Nicht-Akademikern und 73% aller Akademikerkinder erfolgreich studieren. Normalerweise sollte man keiner Statistik Glauben schenken, die man nicht selbst gefälscht hat doch habe ich mal in einem Studentenwohnheim gewohnt: Demnach sind die 73% definitiv untertrieben...
Wenn man in Deutschland aufwächst und die Eltern deutsch sind, fängt man nicht plötzlich an chinesisch zu sprechen. Wir sind alle Produkte unserer Umgebung ). Natürlich nicht bedingungslos aber zu einem großen Teil.

-- Editiert von kaifir am 22.11.2016 19:58

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Jeder ist seines Glückes Schmied. Man kann auch ohne wohlhabende Eltern sein Leben gestalten und was draus machen.


z.B. die stinke Bude mit einer Nikotinsperre streichen. Es gibt bestimmt ein paar Kumpels, die streichen können, wenn man selbst zwei linke Hände hat. Das Material (die Farbe) würde ich der Hausverwaltung oder dem Vermieter aus den Rippen leiern.

Mit Zurücklegen und Abwarten wird das nichts.

Zitat (von kaifir):
wenn ich wirklich keine Rechte diesbezüglich habe


Doch, natürlich hat man Rechte. Bloß welche? Ein Einzelzimmer mit Meerblick gehört nicht dazu. Man hat sicher das Recht, seine Situation zu verbessern. Und nein, die Eltern sind nicht immer schuld. In der Situation hilft kein Akademiker-Vater, da ist ein Malermeister mit eigner Firma ein klarer Vorteil.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120360 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von kaifir):
Also ich schreibe hier in einer Art Anwaltsforum,

Nö, nicht man mal im Ansatz.



Zitat (von kaifir):
gehe ich von einem extremen Raucherzimmer aus

Nun, wenn der "Rauchergeruch" tatsächlich alles ist, ... dann wäre das ohne substantiereten Vortrag (z.B. warum man die Ausbildung nicht mehr besuchen kann, Gesundheitsgefährdung) tatsächlich nicht mehr als "Pech gehabt".



Zitat (von kaifir):
Außerdem glaube ich nicht, dass es sich um eine Notunterkunft handelt, auch wenn das ein Haus für Obdachlose ist.

Und was genau soll es dann sein?

Aber wo ist dann das Problem? Wenn es ein normaler Mietvertrag ist, dann runter mit den Tapeten etc., denn dann darf man ja ganz normal renovieren.
Und wenn man Gesundheitsgefährung, Ausbildungsprobleme substantiert belegen kann, dann man schreibt an den Vermieter mit Zustellnachweis und Fristsetzung nach Datum, welcehn Mangel es genau gibt und er diesen bitte beseitigen möge und man bis dahin die Miete kürzen würde.



Zitat (von kaifir):
Eine Notunterkunft ist umsonst und

Nö.



Zitat (von kaifir):
da bleibt man nicht länger als 2-3 Tage.

Nö, das wären Notschalfstellen/Notschalfplätze.
Ich kenne Obdachlose die überwintern wochenweise dort und sobald es draußen wieder besser ist, sind die wieder weg.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120360 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von kaifir):
Nagut wenn ich wirklich keine Rechte diesbezüglich habe

Wenn man Rückfragen nicht beantwortet, darf man sich nicht beschweren wenn es keine zielführenden Antworten gibt ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8414 Beiträge, 3774x hilfreich)

Zitat:
2. Es gibt auch eine Statistik in Deutschland unzwar die, dass 23% aller Kinder von Nicht-Akademikern und 73% aller Akademikerkinder erfolgreich studieren. Normalerweise sollte man keiner Statistik Glauben schenken, die man nicht selbst gefälscht hat doch habe ich mal in einem Studentenwohnheim gewohnt: Demnach sind die 73% definitiv untertrieben...
Wenn man in Deutschland aufwächst und die Eltern deutsch sind, fängt man nicht plötzlich an chinesisch zu sprechen. Wir sind alle Produkte unserer Umgebung ). Natürlich nicht bedingungslos aber zu einem großen Teil.


Du musst dringend von diesem selbstmitleidigen Tripp runter, auf dem du dir immer weiter einimpfst, du wärst per Geburt vom Leben benachteiligt. Das ist ja schon zur selbsterfüllenden Prophezeiung geworden!

Du kümmerst dich um nichts - wenn man so die Vorgeschichte liest - und wunderst dich dann, wenns "knalt"? Die Hand, die dich jetzt aus dem Dreck zieht, hängt an deinem Arm!

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von kaifir):
Demnach sind die 73% definitiv untertrieben...
Wenn man in Deutschland aufwächst und die Eltern deutsch sind, fängt man nicht plötzlich an chinesisch zu sprechen. Wir sind alle Produkte unserer Umgebung ). Natürlich nicht bedingungslos aber zu einem großen Teil.]

Das hat doch rein gar nichts mit dem Thema zu tun, jeder hat es selbst in der Hand, wie sein Leben verläuft.
Liegt es nicht selbst daran, das man keine Wohnung hat?
Neue suchen und gut.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Sie haben ja vermutlich inzwischen einen Dringlichkeitsschein, damit auf zu den Wohnungsgenossenschaften und Anbietern von Sozialwohnungen! Das wäre ein hilfreicher Weg.
Mit der Frage der Rechte in einer Notunterkunft kommen Sie nicht weiter, die sind einfach minimal.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zielführend wäre es tatsächlich folgende Nachfragen zu beantworten:

Zitat (von quiddje):
wenn du dich wegen "deren Antwort" gemeldet hast: was genau besagte die Antwort denn und was willst du dazu noch wissen?

Zitat (von Harry van Sell):
Keine Ahnung, da wir die Antwort vom Rathaus nicht kennen.


Also noch ein mal ....
Zitat (von kaifir):
Deren Antwort ist der Grund weshalb ich mich bei euch melde


WAS STEHT IN DER ANTWORT DES RATHAUSES???

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
kaifir
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 21x hilfreich)

nein haben die natürlich gesagt sonst wär mein wunsch doch erfüllt. die haben einfach ihren üblichen bürokratenstyle durchgezogen "lass ihn ausreden und dann sag nein" obwohl da andere zimmer frei sind. die schicken nichtmal jemanden hin um die lage zu beurteilen das ist so krank.

-- Editiert von kaifir am 23.11.2016 19:13

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Bist Du denn inzwischen, wie @ Altona empfohlen hat, mit dem Dringlichkeitsschein zu den Wohnungsbaugesellschaften gedackelt, hast Dich da eintragen lassen? Wieso ist es nicht möglich, auf die wichtigste Frage zu antworten?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von kaifir):
die schicken nichtmal jemanden hin um die lage zu beurteilen das ist so krank.


Wer hat denn das Zimmer übergeben? Gibt es keinen Hausmeister, dem man das mal vorführen kann.

Überhaupt ist Rauchen in den Zimmern erlaubt?

Was mich zudem noch stark überrascht, das es einen jungen Menschen gibt, der tatsächlich Nichtraucher ist.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

die Zimmer werden zugewiesen. Er hat nicht wie in einem Hotel ein Wahlrecht. Er soll sehen, dass er da raus kommt, und gut ist.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
kaifir
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 21x hilfreich)

Es ist rausgekommen, dass der geistig impotente hausmeister ohne kenntnisse das zimmer "renoviert" hat bevor ich eingezogen bin und den boden mit kleber verklebt hat der dann munter am ausdünsten war und ist...kann ich die stadt verklagen? Ich will echt schmerzensgeld dafür sehen.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von kaifir):
Es ist rausgekommen, dass der geistig impotente hausmeister ohne kenntnisse das zimmer "renoviert" hat bevor ich eingezogen bin und den boden mit kleber verklebt hat der dann munter am ausdünsten war und ist...kann ich die stadt verklagen? Ich will echt schmerzensgeld dafür sehen.


Nein

Wurde Ihnen ein anderes Zimmer zugewiesen? Haben SIe mal die Ratschläge befolgt und sind zB mit dem Schein zum Wohnungsamt, oder warten Sie, bis die VM Ihnen die Türe einrennen und Ihnen angebote von Wohnungen unterbreiten?

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
kaifir
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 21x hilfreich)

Mir wird ein anderes Zimmer zugewiesen da ein Zimmer frei wird aber wohnungssuche ist nicht das thema. Den moralischen Ansatz hab ich begriffen aber ich habe jetzt 1,5 Monate unfreiwillig klebstoff geschnüffelt, in einem Maße dass man sich nicht vorstellen kann. Während praktisch nonstop durchzug-lüften ist der Geruch immernoch krass wahrnehmbar und wenn man paar stunden das fenstwr und die tür zu macht, dampft das so weiter aus, dass man das im umkreis von zwei meter meiner tür vom flur aus riechen kann. Welche Art von Anwalt wäre für so einen Fall zu konsultieren? Ein Gespräch werde ich mir auf jeden fall leisten.

0x Hilfreiche Antwort

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