Stockflecken/Schimmel nach Auszug

20. Januar 2026 Thema abonnieren
 Von 
Vedad
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 115x hilfreich)
Stockflecken/Schimmel nach Auszug

Guten Tag,

es geht um folgenden Sachverhalt.

Mieter X kündigt eine Mietwohnung.
Zum Mietende erfolgt die Übergabe der leerstehenden Wohnung an den zuständigen Makler. Der Makler protokolliert eine einwandfreie Wohnung ohne Mängel. Das Protokoll wird von beiden Parteien signiert.
Es gibt keine Klausel im Übergabeprotokoll hinsichtlich später festgestellten Mängel.
Nach Abgabe der Wohnung erfolgt umgehend die Rückerstattung der Mietkaution.

Einen Tag nach Übergabe meldet sich Vermieter Y bei Mieter X, um durch den Nachmieter festgestellte Stockflecken/Schimmel im Schlafzimmer zu informieren.
Diese Nachricht wird von Mieter X zur Kenntnis genommen und ignoriert.

Wenige Wochen darauf kommt ein Einschreiben von Vermieter Y an Mieter X, mit der Aufforderung die Kosten der Beseitigung der Stockflecken/Schimmel voll zu übernehmen (~500€).

Im angehängten Schreiben sind folgende Gründe genannt.

- die Wand mit den Flecken wäre zuvor mit einem Schrank verdeckt gewesen

-> unzutreffend, an der Wand stand während der Mietdauer kein Schrank, bei Übergabe war die Wohnung leer

- unzureichendes Lüften wäre laut Fachunternehmen vermutlich die Ursache

-> das Zimmer wurde von Mieter X regelmäßig und ordnungsgemäß gelüftet

- die Schäden seien während der Mietdauer entstanden und bei sorgfältiger Nutzung vermeidbar gewesen

-> die Schäden waren bei Auszug und Übergabe nicht vorhanden bzw. nicht sichtbar und wurden auch nicht protokolliert


Es wird eine Frist von 14 Tagen gesetzt, die Rechnung zu begleichen.


Wie geht Mieter X nun am besten vor? Ein formelles Schreiben, dass die Schäden bei Auszug nicht vorhanden waren (siehe Protokoll) und die Wohnung ordnungsgemäß gelüftet wurde?
Oder das Einschreiben/die Rechnung komplett ignorieren?

Viele Grüße,
Vedad

-- Editiert von User am 20. Januar 2026 16:49

-- Editiert von User am 20. Januar 2026 16:55




15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39843 Beiträge, 6505x hilfreich)

Zitat (von Vedad):
um durch den Nachmieter festgestellte Stockflecken/Schimmel im Schlafzimmer zu informieren.
Eine Information kann man gern zur Kenntnis nehmen.
Zitat (von Vedad):
die Wand mit den Flecken wäre zuvor mit einem Schrank verdeckt gewesen
Bei der Übergabe mit Makler war die Wohnung leerstehend. Liegt dem Mieter x das Übergabeprotokoll in Kopie vor?
Zitat (von Vedad):
unzureichendes Lüften wäre laut Fachunternehmen vermutlich die Ursache
Die Vermutung darf der Vermieter und auch ein Unternehmen gern äußern.
Zitat (von Vedad):
die Schäden seien während der Mietdauer entstanden und bei sorgfältiger Nutzung vermeidbar gewesen
Diese Behauptung darf der Vermieter gern aufstellen.
Zitat (von Vedad):
Wie geht Mieter X nun am besten vor?
Gar nicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Vedad
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 115x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Bei der Übergabe mit Makler war die Wohnung leerstehend. Liegt dem Mieter x das Übergabeprotokoll in Kopie vor?


Das Übergabeprotokoll liegt Mieter X unterschrieben im Original (doppelte Ausführung) vor.

Zitat (von Anami):
Gar nicht.


Bedeutet, Mieter X soll auf das Schreiben samt Rechnung nicht reagieren, die Frist verstreichen lassen und auf weitere Schritte seitens Vermieter Y warten?

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#3
 Von 
beppi
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 39x hilfreich)

Gernau: Abheften und abwarten!
Erst bei einem Mahnbescheid (nicht Mahnung!) muss man widersprechen - falls der Vermieter einen erstellen lässt.
Dass er den Betrag dann einklagt, ist ziemlich unwahrscheinlich: Sein Anwalt würde ihm abraten (mangels Erfolgschancen).

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#4
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3377 Beiträge, 1313x hilfreich)

Zitat (von Vedad):
Bedeutet, Mieter X soll auf das Schreiben samt Rechnung nicht reagieren, die Frist verstreichen lassen und auf weitere Schritte seitens Vermieter Y warten?


So würde ich das machen, ja.
Oder kurz erwähnen (um auf der sicheren Seite zu sein), dass das Protokoll ohne festgestellte Mängel verbindlich ist, die Kaution bereits zurückgegeben wurde, ersichtlich keine Ansprüche bestehen und man niht weiter kommunizieren wird.

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39843 Beiträge, 6505x hilfreich)

Zitat (von Vedad):
Bedeutet,
Gar nicht irgendwie vorgehen ...
Mieter x braucht keinen Schriftverkehr mit Erklärungen/Begründungen etc mit dem Vermieter beginnen.
Mieter x hat den Nachweis für eine mängelfrei übergebene Wohnung--> Das Protokoll und die (vollständige?) Mietkaution.

btw. Wer als Vermieter

1. einen Makler beauftragt/bevollmächtigt,
2. sofort die Mietkaution auszahlt,
3. sich von einem Nachmieter auf *Schimmel* hinweisen lässt,
4. bereits ein Fachunternehmen beauftragt
5. keinen Nachweis irgendwelcher doch noch entdeckter Schimmel-/Stockflecken beibringt

... wird sich nicht beim Mieter x schadlos halten können.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
Vedad
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 115x hilfreich)

Zitat (von Anami):
keinen Nachweis irgendwelcher doch noch entdeckter Schimmel-/Stockflecken beibringt


Im Einschreiben samt Rechnung hängen drei Bilder an, an denen tatsächlich Stockflecken/Schimmelbildung zu erkennen sind. Mieter X geht grundsätzlich davon aus, dass diese Bilder am Tag nach der Wohnungsübergabe entstanden sind.

Ergänzend möchte ich hinzufügen, dass im Protokoll nicht direkt eine mängelfreie Wohnung attestiert wird. Dies habe ich im Ursprungspost unglücklich/fehlerhaft formuliert.
Es steht folgendes: "Bestehende Gebrauchsspuren/Schäden[....]werden im Rahmen der Wohnungsübergabe fotografisch dokumentiert." Dies ist im Rahmen der Übergabe in Anwesenheit von Mieter X nicht erfolgt.

Dennoch gehe ich davon aus, dass Mängel im Beisein des Mieter X protokolliert werden müssen, in welcher Form auch immer. Eine rückgezahlte Mietkaution sollte zudem den einwandfreien Zustand bestätigen.

-- Editiert von User am 21. Januar 2026 16:10

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39843 Beiträge, 6505x hilfreich)

Dann eben nochmal ...hoffentlich jetzt vollständig?

Nun noch 3 Fotos dabei. Aber Mieter x und Makler haben zum Zeitpunkt der Übergabe keinerlei Stockflecken/Schimmel an der leeren Wand entdecken können ? deshalb nichts fotografiert und deshalb nichts zu Schimmel ins Protokoll aufgenommen?

Zitat (von Vedad):
Ergänzend möchte ich hinzufügen, dass im Protokoll nicht direkt eine mängelfreie Wohnung attestiert wird
Sondern was genau steht nun drin?
Die Fotos kamen erst wie viele Wochen später ?

Nachfrage: Wie sollte die Wohnung übergeben werden?
- besenrein?
- renoviert?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
Vedad
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 115x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Mieter x und Makler haben zum Zeitpunkt der Übergabe keinerlei Stockflecken/Schimmel an der leeren Wand entdecken können ? deshalb nichts fotografiert und deshalb nichts zu Schimmel ins Protokoll aufgenommen?

Richtig.

- Makler und Mieter X sind bei Übergabe die Wohnung zügig abgelaufen, haben dabei nichts entdeckt und dementsprechend auch nichts dokumentiert. Protokoll unterschrieben -> Kaution noch am selben Tag zurückerstattet

- Einen Tag später die Information des Vermieters Y, dass die Nachmieterin Stockflecken festgestellt hat

- Zwei Monate später nun das Schreiben samt Rechnung und drei Beweisfotos, mit der Aufforderung zu zahlen


Zitat (von Anami):
Sondern was genau steht nun drin?

Zum Zustand der Wohnung steht ausschließlich folgender vorgedruckter Satz:

"Bestehende Gebrauchsspuren/Schäden[....]werden im Rahmen der Wohnungsübergabe fotografisch dokumentiert."


Zitat (von Anami):

Nachfrage: Wie sollte die Wohnung übergeben werden?
- besenrein?
- renoviert?

Die Wohnung wurde unrenoviert übernommen und sollte auch unrenoviert, lediglich besenrein, wieder abgegeben werden. Dies ist im Protokoll ebenfalls mit folgendem Satz vermerkt:

"Die Wohnung wurde unrenoviert übernommen. Eine Renovierungs- oder Streichpflicht bei Auszug besteht nicht. Bei Rückgabe dürfen jedoch ausschließlich helle Farben an den Wänden vorhanden sein. Dies wurde am heutigen Tag bestätigt."

-- Editiert von User am 21. Januar 2026 17:29

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39843 Beiträge, 6505x hilfreich)

Na dann: Ich würde jetzt gar nicht reagieren.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3377 Beiträge, 1313x hilfreich)

Zitat (von Vedad):
Dennoch gehe ich davon aus, dass Mängel im Beisein des Mieter X protokolliert werden müssen,

Müssen sie nicht, es muss gar keine Übergabe stattfinden und gar kein Protokoll erstellt werden.

Zitat (von Vedad):
Ergänzend möchte ich hinzufügen, dass im Protokoll nicht direkt eine mängelfreie Wohnung attestiert wird. Dies habe ich im Ursprungspost unglücklich/fehlerhaft formuliert.

Irgendwie habe ich jetzt ein eher ungutes Gefühl, nachdem die Fakten quasi um 90° (keine 180° Kehrtwende, aber immerhin einfach mal senkrecht davonmarschiert...) Wende hingelegt wurde...

Das Risiko hat sich jetzt jedenfalls deutlich erhöht. Wenn die Fotos im Zuge der Übergabe gemacht wurden (nur eben bei einer anschließenden genaueren Begehung ohne den Mieter), kann es sein (wenn auch unwahrscheinlich), dass der Mieter dennoch Probleme bekommt.

Es stellt sich jetzt zwar noch die Frage der korrekten Bevollmächtigung des Maklers, aber davon gehe ich einfach einmal aus.

Wenn du nicht zahlen willst, dann würde ich dem Vermieter (jetzt mit deutlich höherem Risiko) nur ganz kurz einmalig Folgendes mitteilen:
Zitat:
Das Protokoll ist ohne festgestellte Mängel verbindlich, die Kaution wurde bereits zurückgegeben, daher bestehen ersichtlich keine Ansprüche mehr und man wird nicht weiter kommunizieren. Sollten jetzt Mängel zum Vorschein kommen, die man zur Übergabe hätte sehen müssen, soll der Vermieter sich an den Makler halten, der die Übergabe gemacht und das Protokoll in seinem Auftrag unterschrieben hat.



Allerdings frage ich mich rein praktisch, wie diese Flecken innerhalb eines Tages entstehen können. Das klingt dann schon fast nach Arglist, was die Situation (sofern nachweisbar) natürlich komplett gegen den Mieter kippen lässt.

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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#11
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10794 Beiträge, 4737x hilfreich)

Zitat (von Vedad):
Im Einschreiben samt Rechnung hängen drei Bilder an, an denen tatsächlich Stockflecken/Schimmelbildung zu erkennen sind. Mieter X geht grundsätzlich davon aus, dass diese Bilder am Tag nach der Wohnungsübergabe entstanden sind.
Der Mieter geht davon aus, dass am Tag der Übergabe Stockflecken und Schimmelbildung beweisbar vorlag. Der Mieter weiß aber doch, wie er die Wohnung übergeben hat.

Jetzt mal ehrlich: Waren die Schäden bei Übergabe nun da oder nicht? Hat der Mieter unmittelbar vor Übergabe irgendwelche Verschönerungsarbeiten an der Stelle gemacht? Also z.B. frisch gestrichen?

Mir ist klar, das es zwei Herangehensweisen gibt. Die eine wäre die, sich auf das mängelfreie Übergabeprotokoll zu berufen und damit auch eigentlich berechtigte Forderungen abzuwürgen. Das kann klappen, aber ich bezweifle es. Das ganze schaut schon nach versteckten Mängeln aus, die auch bei mangelfreiem Übergabeprotokoll geltend gemacht werden können. Wenn der Mieter nun sagt "Ne, die waren nicht verdeckt. Ich kann beweisen, dass die bei Übergabe zu sehen waren", dann kommt das bei einem eventuellen Gerichtsverfahren auch nicht besonders gut. Dann kann man nämlich diskutieren, ob der Mieter den Makler nicht hätte darauf aufmerksam machen müssen.

Die zweite Ansatz wäre, sich mit dem Problem selber zu beschäftigen. Muss der Mieter überhaupt dafür haften, wie hoch sieht sein Anteil an der Schadensbeseitigung aus? Ich weiß nicht, wie groß die Wohnung ist. Aber 500 Euro sind nun nicht so wahnsinnig viel. Ohne Kaution kann der Mieter natürlich auch einfach pokern, dass der Vermieter deswegen schon nicht klagen wird.

Zitat (von Vedad):
Nach Abgabe der Wohnung erfolgt umgehend die Rückerstattung der Mietkaution.
Nur zur Sicherheit: Eine vorbehaltlose Rückzahlung der Kaution kann auch als Bestätigung gewertet werden, dass der Vermieter keine Ansprüche mehr gegen den Mieter geltend machen wird. Ob das hier, innerhalb eines Tages nach der Übergabe, auch der Fall ist, weiß ich nicht. Der Vermieter hat schon das Recht, auf versteckte Mängel zu prüfen. Eine solche Prüfung kann nicht unmittelbar nach Übergabe schon beendet sein. Es fällt mir schwer zu argumentieren, dass ein normaler Mieter davon ausgehen darf, dass der Vermieter durch eine solch schnelle Prüfung auf sein Recht auf Geltendmachung versteckter Mängel verzichtet.

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#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13147 Beiträge, 4705x hilfreich)

Waren es denn jetzt Stockflecken und Schimmel, oder eventuell doch nur Stockflecken?

Zitat (von 3,141592653):
Allerdings frage ich mich rein praktisch, wie diese Flecken innerhalb eines Tages entstehen können.

Bei Stockflecken wäre es eventuell noch mit "zu feuchter" Entfernung von Tapeten zu erklären, Schimmel hingegen....

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39843 Beiträge, 6505x hilfreich)

Zitat (von Vedad):
Es wird eine Frist von 14 Tagen gesetzt, die Rechnung zu begleichen.
WANN endet die Frist ?
Wenn der Mieter x bis zum Fristablauf nicht reagiert, kann der Vermieter sich doch gern nochmals melden...zB. mit 1. Mahnung.
oder
enthält das VM-Schreiben noch etwas hier unbekanntes?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#14
 Von 
Vedad
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 115x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Allerdings frage ich mich rein praktisch, wie diese Flecken innerhalb eines Tages entstehen können. Das klingt dann schon fast nach Arglist, was die Situation (sofern nachweisbar) natürlich komplett gegen den Mieter kippen lässt.


Zitat (von cauchy):
Jetzt mal ehrlich: Waren die Schäden bei Übergabe nun da oder nicht? Hat der Mieter unmittelbar vor Übergabe irgendwelche Verschönerungsarbeiten an der Stelle gemacht? Also z.B. frisch gestrichen?


Zitat (von spatenklopper):
Waren es denn jetzt Stockflecken und Schimmel, oder eventuell doch nur Stockflecken?


Ich füge die Zitate mal zusammen. Es handelt sich um Stockflecken auf der Rausfasertapete oberhalb (circa 5-7cm) der Fußbodenleiste.

Diese sind weder Mieter X, noch dem Makler, noch den Umzugshelfern während der gesamtes Prozesses aufgefallen. Vermutlich auch aufgrund der Lage auf Bodenhöhe.
Es bestand keine Absicht von Mieter X, irgendwelche Mängel zu vertuschen. Auch wurde die befallene Wand nicht bearbeitet, oder kaschiert. Die Flecken wurden schlichtweg nicht wahrgenommen.

Dass die Flecken über Nacht entstanden sind, ist natürlich mehr als unwahrscheinlich. Mutmaßlich waren sie schon bei Übergabe vorhanden.

Dennoch stellen sich mir folgende Fragen:
1) Ist die Übergabe nicht dafür da, eben solche Mängel festzuhalten?
2) Wann kann sich der Mieter sicher sein, dass der Vermieter keinerlei Ansprüche mehr erhebt? Ist Protokoll samt Kaution nicht ausreichend?
3) Muss der Vermieter nicht beweisen, dass der Mieter (und nicht etwa bauliche Mängel) für die Flecken verantwortlich ist?
4) Wieso wird der Mieter dafür verantwortlich gemacht und soll die gesamten Kosten tragen?

Wären die Flecken Mieter X aufgefallen, hätte er sie umgehend gemeldet und wäre der Sorgfaltspflicht nachgekommen.

Ich weiß nicht ob es etwas zur Sache tut, aber die Wohnung ist in keinem guten Zustand und ziemlich abgewohnt. Es wurde seit längerem nicht investiert.
Die Dämmung ist schlecht, Fenster und Türen zum Teil undicht, Fenster haben regelmäßig "geschwitzt".
Mieter X wundert sich trotz korrektem regelmäßigen Lüften und Heizen nicht über die Entstehung von Stockflecken, sondern ärgert sich eher über die Schuldzuweisung trotz offensichtlicher baulicher Mängel/fehlenden Investitionen.

Ergänzend muss ich hinzufügen, dass es seitens Mieter X nie eine Kontaktaufnahme bezüglich der Undichtigkeiten und Mängel gab, da diese schon bei Einzug vorhanden waren und die Wohnung generell "runtergerockt" ist.


Zitat (von cauchy):
Muss der Mieter überhaupt dafür haften, wie hoch sieht sein Anteil an der Schadensbeseitigung aus?


Mieter X wurde aufgefordert, die gesamten Kosten der Beseitigung zu tragen, obwohl im Schreiben von "Kostenbeteiligung" die Rede ist.

Zitat (von Anami):
WANN endet die Frist ?


Die Frist endet 14 Tage nach Eingang des Schreibens. Etwas bisher unerwähntes enthält das Schreiben nicht. Lediglich die Mutmaßungen, die nicht stimmen.
"Wand war durch Schrank verdeckt"
"unzureichendes Lüften"
"Schäden waren bei sorgfältiger Nutzung vermeidbar gewesen"


-- Editiert von User am 22. Januar 2026 16:02

-- Editiert von User am 22. Januar 2026 16:03

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39843 Beiträge, 6505x hilfreich)

Zitat (von Vedad):
Die Frist endet 14 Tage nach Eingang des Schreibens.
Aha. Und ich weiß, wann das Schreiben einging???...soweit geht meine Hellseherkraft nicht... :wink:

Ich bleibe dabei: ICH würde zunächst gar nicht reagieren.

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