Störende Hausbeleuchtung auf eigener Rechnung

14. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
JoBoJo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Störende Hausbeleuchtung auf eigener Rechnung

Hallo allerseits,
vielleicht kann mir hier ja jemand sagen, wie man bei diesem Fall am effektivsten vorgehen kann.
Die Geschichte ging so los, dass hier in einer Reihenhaussiedlung (sehr eng bebaut) in einer relativ dunklen Seitengasse ein Mensch stürzte und so den Vermieter, die Stadt, auf Schadensersatz verklagte wegen des fehlenden Lichts. Nun kam die Hausverwaltung auf den Trichter an jedem Haus die Außenbeleuchtung über den Haustüren mit neuen stark hellen LED-Lampen zu versehen, statt die Seitenwege direkt mit einer Wegbeleuchtung auszustatten. Diese Lampen können die jeweiligen Hausmieter nicht manuell aus- und einschalten, sondern sind direkt ans Stromnetz des jeweiligen Mieters (ja genau) gekoppelt und schalten sich bei zunehmender Dunkelheit ein und erst am Morgen wieder aus. Diesen Betrag von ungefähr 20 Euro im Jahr bei zwei Lampen müssen die Mieter selbst an den jeweiligen Stromanbieter entrichten. Im Mietvertrag ist darüber rein gar nichts festgehalten. Im Ankündigungsschreiben stand nur, dass die Außenbeleuchtung erneuert wird (diese war wirklich schon alt und teilw. kaputt) und wir diesbezüglich die Handwerker hereinlassen sollen.
Das ist jedoch das kleinere Übel, welches nicht so stark ins Gewicht fällt, wie die extreme Lichtbelästigung. (o-ton Nachbar: "man kann uns nun aus dem Weltall leuchten sehen"). Fast jedes Haus hat in den Schlafzimmern Velux-Fenster gegenüber des Nachbarhauses. Diese Dachfenster, wohlgemerkt mit vorhandenem Verdunklungsrollo, kann man nun nicht mehr Nachts öffnen um zu belüften (was aber bei Zimmern unter dem Dach bei Temperaturen über 30 Grad aber äußerst notwendig ist), weil sonst das gesamte Schlafzimmer, wie im Midsommer, hell erleuchtet ist. Diese Lampen strahlen nämlich nicht nur auf die Wege und sonst überall hin, sondern auch nach oben. Dieses führte nun bei mir und meinem 4 Monate alten Sohn zu massiven Schlafproblemen, welche langsam an der Psyche nagen. Als hätte man mit einem Baby nicht schon genug Schlafmangel.
Auch auf der Terrasse zu sitzen, ist nun sehr unangenehm geworden, da es Abends einfach viel zu hell ist, um. z.b. eine Kerze anzuzünden, da die Lampe über einem thront. Reingucken sollte man ebenfalls nicht, da man dann fast erblindet. Die Insekten finden es jedenfalls als einzige prima, fast alle Nachbarn schimpfen darüber.

Naja, habe schon bei der Hausverwaltung angerufen, wie wohl einige andere auch, um diesen Sachverhalt zu klären, wurde jedoch darauf hingewiesen, dass die Zuständige nun erstmal 3 Wochen im Urlaub ist.

Wie gesagt, am meisten geht mir diese extreme Lichtverschmutzung im Schlafzimmer an die Nieren. Ich sehe es aber auch nicht ein für eine Sache, unter der ich wirklich mittlerweile leide, selbst aufzukommen. Das ist wirklich dreist.

Habt ihr Tipps, wie ich da am besten vorgehen kann, auch kommunikativ? Bzw. es nicht ausarten lasse?

Wäre sehr dankbar für Antworten.

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16903 Beiträge, 5884x hilfreich)

Nun, ich würde dem VM eine Mietminderung ankündigen für den Fall, dass das Schlafzimmer wegen starkem Lichteinfall bei Hitze bei geöffnetem Fenster, praktisch nicht mehr nutzbar sein wird. Ich würde so ca. 25% vermuten in den Monaten in denen das relevant ist.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119307 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von JoBoJo):
Diese Lampen können die jeweiligen Hausmieter nicht manuell aus- und einschalten, sondern sind direkt ans Stromnetz des jeweiligen Mieters (ja genau) gekoppelt

Da müsste es ja eine Sicherung geben, wenn das korrekt montiert wurde?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JoBoJo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von JoBoJo):
Diese Lampen können die jeweiligen Hausmieter nicht manuell aus- und einschalten, sondern sind direkt ans Stromnetz des jeweiligen Mieters (ja genau) gekoppelt

Da müsste es ja eine Sicherung geben, wenn das korrekt montiert wurde?


Ja gibt es, mein Mann als Elektriker hätte auch keine Probleme die Lampe ganz außer Gefecht zu legen. Jedoch wurde uns gesagt, dass wir dann dafür aufkommen müssten, wenn etwas vor der Wohnung passiert. Ebenfalls gibt es hier einen engagierten Rentner der sich von der Hausverwaltung oder der Stadt sein Taschengeld dazuverdient, indem er abends nun durch die Siedlung fährt und guckt, dass auch ja alle Lampen an sind.
Außerdem sind ja auch die Lampen des Nachbarn wirklich störend, denn diese leuchtet ins Schlafzimmer. Das heißt, die Nachbarn müssten die Lampe auch kurzschließen. Und immer so weiter. Gestaltet sich also etwas schwierig.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.443 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen