Störung durch nächtlichen Besuch

21. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
go401274-47
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)
Störung durch nächtlichen Besuch

Sehr geehrte Damen und Herren,

ein Mieter A hat sich bei mir über häufige Störung der Nachtruhe beschwert. Mieter B und C haben das mit unterschrieben.

Die Störung geht wohl von dem Freund der Tochter von Mieter D aus. Laut Lärmprotokoll kommt dieser Freund häufig zu Besuch. Oft lange nach Mitternacht. Mit einem "getunten" Opel, der dadurch viel lauter ist als ein normales Auto. Angeblich ist der Mann auch noch zu doof zum Einparken, und braucht dafür 5 Minuten oder mehr, auch wenn die Parklücke riesengroß ist. Damit weckt er die Menschen auf, und das kann ich vertehen, wenn die das doof finden.

Muss ich etwas tun? Ist doch nicht meine Schuld? Was kann ich tun?

Mit freundlichen Grüßen,
Der genervte Vermieter!



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-- Editiert go401274-47 am 21.01.2015 17:02

-- Editiert go401274-47 am 21.01.2015 17:04

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Vielleicht erst mal mit der Familie D reden ??



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#2
 Von 
go401274-47
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Sehr geehrte(r) Herr/Frau TF1970,

angeblich haben die Mieter A+B+C das schon längst versucht. Die Familie D findet, daß es sie nichts angeht, was ihre Gäste so tun. Und der junge Mann ist uneinsichtig und stolz auf sein lautes Auto. Der sagt das ist ein Spezialauspuff und das muss so.

Oder meinten Sie, dass ich selbst ich die Familie D ansprechen muss? Kann ich sie abmahnen? Und soll ich?

Mit freundlichen Grüßen,
Der genervte Vermieter!



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-- Editiert go401274-47 am 21.01.2015 17:25

-- Editiert go401274-47 am 21.01.2015 17:28

-- Editiert go401274-47 am 21.01.2015 17:37

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go401274-47
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Sehr geehrte Damen und Herren,

mir ist noch etwas eingefallen und ich kann den Beitrag von eben nicht mehr ändern. Ich hatte dem Mieter A geraten, er soll den Freund bei der Polizei verpetzen, weil der Auspuff nicht dem Gesetz entspricht. Wenn die Polizei für einen normalen Aupuff sorgt oder das Auto wegnimmt ist das Problem gelöst.

Mieter A sagt, ich muss dafür sorgen dass Mieter A nachts schlafen kann, und wenn ich dafür eine Anzeige bei der Polizei für richtig halte, dann soll ich das tun, er macht es nicht.

Kann der Mieter sich so aus der EigenVerantwortung stehelne? Hätte das überhaupt Aussicht auf Erfolg, wenn ich den Störer in Gottes Namen selbst bei der Polizei anzeige wegen eines verbotenen Autos?

Mit freundlichen Grüßen,
Der Genervte Vermieter!



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-- Editiert go401274-47 am 21.01.2015 17:50

-- Editiert go401274-47 am 21.01.2015 17:52

-- Editiert go401274-47 am 21.01.2015 17:53

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Im Prinzip musst Du schon für Ruhe sorgen, aber das gilt eher im Haus selber.
Ob Du dafür verantwortlich gemacht werden kannst, was auf der Strasse passiert ?? Aber es gab schon Urteile, wo eine Mietminderung als rechtens angesehen wurde wegen einer Baustelle neben dem Haus und der entspr. Lärmbelästigung.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go401274-47
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Sehr geehrte(r) Herr/Frau TF1970,

genau das macht mich nervös! Das da noch eine Mietminderung kommen könnte, wenn ich nichts mache!

Mit freundlichen Grüßen,
Der genervte Vermieter!

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120268 Beiträge, 39861x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Das da noch eine Mietminderung kommen könnte, wenn ich nichts mache! <hr size=1 noshade>

Die kann sogar kommen wenn man "etwas macht".
Das einzige was interessiert ist ob der Mangel noch besteht oder nicht.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16541 Beiträge, 9307x hilfreich)


Das Problem ist halt, dass Mieter A, B und C eine Wohnung zum "Leben und Schlafen" gemietet haben und dafür die volle Miete zahlen.
Wenn sie nun in der Wohnung nicht mehr in Ruhe schlafen können, bekommen sie weniger Gegenleistung - dafür müssen sie dann auch weniger bezahlen.
D.h. bei einer Mietminderung kommt es nicht darauf an, wer "Schuld" ist, sondern ob die Wohnung noch voll nutzbar ist, oder ob es Nutzungseinschränkungen gibt.
"Man kann nicht mehr in Ruhe schlafen" ist grundsätzlich schon so eine Nutzungseinschränkung, die man als Mieter nicht hinnehmen muss.

Du müsstest also schon versuchen, die volle Nutzbarkeit der Wohnung wiederherzustellen (= ordentliche Nachtruhe), wenn du die volle Miete haben willst.

Möglicherweise ist bei D etwas zu erreichen, wenn man als Vermieter damit droht, den finanziellen Schaden durch die Mietminderung von A+B+C bei D einzutreiben oder von der Kaution abzuziehen. Wenn es an den Geldbeutel geht, werden erstaunlich viele Leute doch vernünftig.



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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#8
 Von 
Hallenseu
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 13x hilfreich)

Steigt in einer Wohnstraße der Verkehrslärm, ist das noch kein Grund für eine Mietminderung, hat der Bundesgerichtshof entschieden (VIII ZR 152/12 ). Die Richter stellten strenge Voraussetzungen für Mietminderungen wegen Lärm auf: Solange sich die Belastung im Fall einer Stadtwohnung in den Grenzen halte, die allgemein für Innenstadtlagen üblich seien, liege kein Mangel vor, der zur Minderung berechtige. Das gelte auch dann, wenn die Wohnung noch ruhig gelegen war, als der Vertrag abgeschlossen wurde.
Ob der "getunte Opel" die gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte einhält, ist natürlich ein anderes Thema.


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