Stornierung von Untermietvertrag

24. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
namenstester
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Stornierung von Untermietvertrag

Guten Tag,

ich habe gestern in Eile und unbedacht einen befristeten Untermietervertrag abgeschlossen. Nun habe ich aber im Nachhinein einige Probleme festgestellt, die gegen den Einzug sprechen.
Kann der Untermietvertrag einvernehmlich problemlos storniert werden? Reicht es dafür ein Schreiben anzufertigen im Sinne von "Hauptmieter und Untermieter vereinbaren einvernehmlich, den Vertrag vom xx.xx zu stornieren"? Oder ist es komplizierter?

-- Editiert von namenstester am 24.05.2020 05:09

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von namenstester):
Kann der Untermietvertrag einvernehmlich problemlos storniert werden?


Nein. Ein Rücktritts-/Widerrufsrecht gibt es bei Mietverträgen nicht.

Ausnahme der Vertrag wurde, ohne vorherige Besichtigung, online abgeschlossen und der VM ist Unternehmer.

'Ansonsten können Mietverträge nur gekündigt werden. Was aber bei befristeten nicht geht.

Zitat (von namenstester):
Reicht es dafür ein Schreiben anzufertigen im Sinne von "Hauptmieter und Untermieter vereinbaren einvernehmlich, den Vertrag vom xx.xx zu stornieren"?


Wenn der Vermieter dem zustimmt und das unterschreibt, geht das.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#2
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Zitat (von namenstester):
Kann der Untermietvertrag einvernehmlich problemlos storniert werden?


Nein. Ein Rücktritts-/Widerrufsrecht gibt es bei Mietverträgen nicht.


Zitat (von Anitari):

Zitat (von namenstester):
Reicht es dafür ein Schreiben anzufertigen im Sinne von "Hauptmieter und Untermieter vereinbaren einvernehmlich, den Vertrag vom xx.xx zu stornieren"?


Wenn der Vermieter dem zustimmt und das unterschreibt, geht das.


Was denn nun? Geht nicht oder geht doch?

Selbstverständlich kann jeder Vertrag einvernehmlich storniert werden. Wer um alles in der Welt sollte die Parteien denn davon abhalten wollen oder können?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von RMHV):
Selbstverständlich kann jeder Vertrag einvernehmlich storniert werden.


Hast mich erwischt :devil:

Das einvernehmlich habe ich überlesen.

War noch sehr früh am Morgen.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120260 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von namenstester):
Kann der Untermietvertrag einvernehmlich problemlos storniert werden?

Grundsätzlich JA



Zitat (von namenstester):
Reicht es dafür ein Schreiben anzufertigen im Sinne von "Hauptmieter und Untermieter vereinbaren einvernehmlich, den Vertrag vom xx.xx zu stornieren"? Oder ist es komplizierter?

Das Hellseher-Forum ist eine Tür weiter.
Eventuell reicht dem Vermieter auch ein Anruf, ein Handschlag, ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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