Guten Tag,
ich habe gestern in Eile und unbedacht einen befristeten Untermietervertrag abgeschlossen. Nun habe ich aber im Nachhinein einige Probleme festgestellt, die gegen den Einzug sprechen.
Kann der Untermietvertrag einvernehmlich problemlos storniert werden? Reicht es dafür ein Schreiben anzufertigen im Sinne von "Hauptmieter und Untermieter vereinbaren einvernehmlich, den Vertrag vom xx.xx zu stornieren"? Oder ist es komplizierter?
-- Editiert von namenstester am 24.05.2020 05:09
Stornierung von Untermietvertrag
24. Mai 2020
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Frage vom 24. Mai 2020 | 05:07
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 1x hilfreich)
Stornierung von Untermietvertrag
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#1
Antwort vom 24. Mai 2020 | 08:17
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1445x hilfreich)
ZitatKann der Untermietvertrag einvernehmlich problemlos storniert werden? :
Nein. Ein Rücktritts-/Widerrufsrecht gibt es bei Mietverträgen nicht.
Ausnahme der Vertrag wurde, ohne vorherige Besichtigung, online abgeschlossen und der VM ist Unternehmer.
'Ansonsten können Mietverträge nur gekündigt werden. Was aber bei befristeten nicht geht.
ZitatReicht es dafür ein Schreiben anzufertigen im Sinne von "Hauptmieter und Untermieter vereinbaren einvernehmlich, den Vertrag vom xx.xx zu stornieren"? :
Wenn der Vermieter dem zustimmt und das unterschreibt, geht das.
#2
Antwort vom 24. Mai 2020 | 11:17
Von
Status: Lehrling (1204 Beiträge, 475x hilfreich)
Zitat:ZitatKann der Untermietvertrag einvernehmlich problemlos storniert werden? :
Nein. Ein Rücktritts-/Widerrufsrecht gibt es bei Mietverträgen nicht.
Zitat:
ZitatReicht es dafür ein Schreiben anzufertigen im Sinne von "Hauptmieter und Untermieter vereinbaren einvernehmlich, den Vertrag vom xx.xx zu stornieren"? :
Wenn der Vermieter dem zustimmt und das unterschreibt, geht das.
Was denn nun? Geht nicht oder geht doch?
Selbstverständlich kann jeder Vertrag einvernehmlich storniert werden. Wer um alles in der Welt sollte die Parteien denn davon abhalten wollen oder können?
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#3
Antwort vom 24. Mai 2020 | 12:14
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1445x hilfreich)
ZitatSelbstverständlich kann jeder Vertrag einvernehmlich storniert werden. :
Hast mich erwischt
Das einvernehmlich habe ich überlesen.
War noch sehr früh am Morgen.
#4
Antwort vom 24. Mai 2020 | 19:58
Von
Status: Unbeschreiblich (120260 Beiträge, 39861x hilfreich)
ZitatKann der Untermietvertrag einvernehmlich problemlos storniert werden? :
Grundsätzlich JA
ZitatReicht es dafür ein Schreiben anzufertigen im Sinne von "Hauptmieter und Untermieter vereinbaren einvernehmlich, den Vertrag vom xx.xx zu stornieren"? Oder ist es komplizierter? :
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