Strafzahlung für nicht durchgeführte Hausreinigung?

17. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
Peter.Banz
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafzahlung für nicht durchgeführte Hausreinigung?

Hallo!

Die Fakten:
Ich wohne in einem 6-Parteienhaus zur Miete, alle anderen Wohnungen werden durch die Eigentümer bewohnt.

In meinem Mietvertrag ist geregelt, dass die Miete keine Reinigung der Gemeinschaftsflächen beinhaltet und diese durch mich bzw. die anderen Bewohner selbst zu erledigen ist.

In der Hausordnung (diese ist im Mietvertrag als Anlage und Referenz gelistet) steht, dass die Reinigung der Gemeinschaftsflächen durch einen Hausmeister erledigt wird und die Pflege und Reinigung von Grünanlagen durch ein Gartenbauunternehmen oder den Hausmeister erledigt wird.

Frage:
Was ist gültig? Nach meinen Verständnis ist der Mietvertrag einen Konkretisierung der Hausordnung oder?!

Jetzt bekomme ich meine Nebenkostenabrechnung, auf der eine Position auftaucht "nicht durchgeführte Hausreinigung" in Höhe von 240 Euro für das gesamte Jahr auftaucht. Dabei liegt ein Schreiben der Eigentümergemeinschaft, in dem steht, dass ich nie der Hausreinigung nachkomme und das deshalb beschlossen wurde, dass jede nicht durchgeführte Hausordnung eine Zahlung von 27,50 Euro fällig wird. Diese Kosten legt mein Vermieter jetzt auf mich um. Es gab von einem Nachbarn, einen dezenten, mündlichen Hinweis, dass ich zur Pflege der Außenanlage verpflicht bin, eine schriftlich Abmahnung meines Vermieter gab es nicht.

Frage dazu:
Es entspricht nicht Tatsachen, dass ich der Hausreinigung nicht nachkomme, wie meine bisherigen Recherchen ergeben, bin ich auch garnicht in der Beweispflicht. Die Gemeinschaftsflächen innerhalb des Hauses (Keller, Waschmaschinenraum, Kellertreppe) wurden regelmäßig (nicht immer, durch 3 Monate im Ausland war dies nicht möglich und für Ersatz hatte ich nicht gesorgt) durch mich gereinigt. Es ist richtig, dass ich der Pflege des Außenbereiches nicht nachgekommen bin (s.o.), einfach weil ich es nicht als meine Pflicht angesehen habe.

Bisher habe ich erstmal eine Liste der angeblich nicht durchgeführten Arbeiten angefordert und eine Aufstellung, wie sich diese 240 Euro zusammensetzen.
Wie verhalte ich mich richtig weiter, eine solche Liste wird es wahrscheinlich nicht geben?
Ist die Eigentümergemeinschaft überhaupt im Recht, wenn sie eine solche "Strafzahlung", ohne vorherige Abmahnung an den entsprechenden Eigentümer(meinen Vermieter) beschließt?

Danke und Grüße
Peter

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27 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
In meinem Mietvertrag ist geregelt, dass die Miete keine Reinigung der Gemeinschaftsflächen beinhaltet und diese durch mich bzw. die anderen Bewohner selbst zu erledigen ist.


Bitte zitieren Sie mal ganz genau die Stelle im Mietvertrag, insbesondere die Stelle, wo die Nebenkosten einzeln aufgeführt werden.

quote:
Nach meinen Verständnis ist der Mietvertrag einen Konkretisierung der Hausordnung oder?!


Nein, genau andersrum: Die Hausordnung konkretisiert den Mietvertrag.

Im vorliegenden Fall muß der Eigentümer (also Vermieter) sich der Eigentümergemeinschaft beugen, und seinen Anteil bezahlen. Ob der Vermieter diese Kosten auf Sie umlegen kann, hängt vom Mietvertrag ab. Daher bitte genau den Vertrag zitieren.

Gruß Justice

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#2
 Von 
Peter.Banz
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Auszug Mietvertrag:
§5
Neben der Miete werden alle Betriebskosten auf den Mieter umgelegt.

Bei Vertragsbeginn gelten für die Kostenumlage folgende Umlegeungs-Maßstäbe und Abrechnungszeiträume:
a) Versorgung mit Wärme für Raumheizung...
b) Breitbandkabelnutzungsgebühren sind ausgeschlossen (eigene Anmeldung)
c) Wasserversorgung und Entwässerung
d) Straßenreinigung und Müllabfuhr
e) Beleuchtung , Strom (Allgemeinnutzung)
f) Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung
g) Schornsteinreinigung
h) Sach- und Haftpflichtversicherung
i) sonstige Betriebskosten (Kosten des Betriebs und der Wartung von Feuerschutzeinrichtungen, Notstrom, Reinigung und Wartung von Heizanlagen und Warmwassergeräten, Sauberhaltung der Außenanlagen, Dachrinnen, etc.)
j) Grundsteuer

Für die Betriebskosten c-i außer d gilt als Umlegungs-/Abrechnungsmaßstab das Verhältnis de Wohnflächen, Abrechnungszeitraum vom 01.01 bis 31.12. des Jahres

§8
Weil die Miete folgende Leistungen nicht deckt, hat der Mieter außerdem nach Maßgabe der AVB und der Hausordnung auf seine Kosten
a) die Schönheitsreparaturen auszuführen
b) die zur gemeinsamen Nutzung bestimmten Räume und Einrichtungen, Wege und Anlagen nach näherer Bestimmung der Haus- und Reinigungsordnung zu reinigen.


Auszug Hausordnung:

§20 Reinigung und Pflege der Gemeinschaftsflächen
Für die Reinigung der Haustüren und des Treppenhauses sowie die Pflege der Außenanlagen ist entsprechend den geschlossenen Verträgen der Hausmeister bzw. ein Gartenbauunternehmen zuständig. Der übrige Bereich wird vom Hausmeister betreut. Sollte aus irgendeinem Grund die Reinigung durch die Reinigungsfirma oder den Hausmeister ausfallen, sind die Bewohner eines jeden Geschosses verpflichtet, den zu ihrer Wohnung führenden Treppenhausteil im wöchentlichen Wechsel wenigstens einmal gründlich zu reinigen und auch an den übrigen Tage sauber zu halten.

Nochmal ein Hinweis, offenbar hat niemand anders diese Hausreinigung und -pflege durchgeführt! Es scheint als wird hier eine Strafzahlung eingefordert.

Der Reinigung des Treppenhauses und der Gemeinschaftsräume im Haus bin nachgekommen, wie kann man sowas beweisen (immerhin geht um den Zeitraum Januar-Dezember 2006)?

Danke und Grüße
Peter

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#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Sie müssen gar nichts beweisen. Wenn der Vermieter Geld haben will, dann muß dieser beweisen, dass er einen Anspruch darauf hat.

m.E. ist dieser Mietvertrag etwas merkwürdig. Die pauschale Formulierung 'es werden ALLE Betriebskosten umgelegt' ist nicht zulässig. Die Nebenkosten müssen einzeln aufgeführt werden. Da aber in der Folge zumindest der Umlagemaßstab für einige Nebenkosten dargelegt werden, könnte man zumindest diese als wirksam ansehen.

Strafzahlungen sind aber trotzdem nicht zulässig. Vielmehr muß der Mieter zunächst abgemahnt werden, künftig die Reinigung durchzuführen.

Grundsätzlich gilt: Beschlüsse der Eigentümerversammlung gelten zunächst mal für die Eigentümer. Inwieweit diese Beschlüsse konkrete Auswirkungen auf den Mieter haben, ist eine ganz andere Frage.

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#4
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Warum soll das eigentlich eine 'Strafzahlung' sein ?

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#5
 Von 
Peter.Banz
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ersteinmal vielen, lieben Dank für die Einschätzung, Justice!

@Mortinghale

Naja
1. steht auf der Nebenkostenabrechnung "nicht durchgeführte Hausordnung" und nicht Hausreinigung oder ähnliches
2. werden die Kosten nicht verteilt, sondern ich soll die gesamten 240 Euro alleine tragen

Grüße
Peter

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#6
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Die anderen haben die Hausordnung ja auch durchgeführt.

Entweder Deine Hausordnung wurde durch Fremdkräfte durchgeführt (und das hat Kosten ausgelöst) oder die bei der Hausordnung nachfolgenden Parteien sahen sich einem erhöhten Aufwand gegenüber, der ihnen nun ausgeglichen werden soll.

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#7
 Von 
Peter.Banz
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Tatsache ist doch aber, das in dem Schreiben der Eigentümergemeinschaft auf "NIE durchgeführte Hausreinigung" verwiesen wird, obwohl ich diese durchgeführt habe. Und für die 2-3 Mal die ich sie tatsächlich nicht erledigt habe, kann man mir wohl ohne entsprechende Ankündigung/Abmahnung kaum 240 Euro anlasten oder?

Grüße
Peter

-- Editiert von Peter.Banz am 17.09.2007 15:43:53

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#8
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Richtig ! Sehe ich auch so.

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#9
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

...Dabei liegt ein Schreiben der Eigentümergemeinschaft, in dem steht, dass ich nie der Hausreinigung nachkomme und das deshalb beschlossen wurde, dass jede nicht durchgeführte Hausordnung eine Zahlung von 27,50 Euro fällig wird...

In Absurdistan könnte eine solche Regelung ggf. wirksam sein. :grins:

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#10
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

@Cuno

Und warum sollte eine solche Regelung innerhalb der Eigentümergemeinschaft nicht möglich sein ?

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#11
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Klar ist so eine Regelung möglich. Allerdings gilt diese Regelung dann für die Eigentümer. Ob diese Regelung dann vom Eigentümer auf die Mieter umgelegt werden kann, ist eine ganz andere Frage.

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#12
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

Die Eigentümer können das sicher untereinander regeln, das geht den TE jedoch nichts an. :)

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Peter.Banz
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Mir kann es ja egal sein, aber die Frage stellt sich natürlich auch für den Eigentümer: wieso kann man in seiner Abweisenheit(er war bei der Eigentümerversammlung nicht anwesend) über eine solche Belastung ohne vorherige Abmahnung oder Information entscheiden?!

Grüße
Peter

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#14
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Bei Gott, jetzt haben wir's.

Und wie kriegen wir den TE nun zum Zahlen, wo er doch schon nicht (immer) geputzt hat ?

Wäre doch sonst so etwas wie ungerechtfertigte Bereicherung, oder nicht ?



-- Editiert von Mortinghale am 17.09.2007 17:19:27

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#15
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

Die Frage ist doch zunächst, OB man dies überhaupt kann.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Peter.Banz
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Darf ich mal fragen, was ein TE ist?

Grüße
Peter

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

TE = Thread-Ersteller

Damit ist der Autor dieses Beitrags gemeint, in diesem Fall also Sie ! ;)



-- Editiert von justice005 am 17.09.2007 17:33:40

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#18
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#19
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

Hier verlangen die übrigen Eigentümer eine Art Strafgeld wegen vorgeblich durch den TE nicht erfolgter Arbeiten.

...Wäre doch sonst so etwas wie ungerechtfertigte Bereicherung, oder nicht?...

Sobald wieder Dreck dort liegt, kann der TE dann jedoch Entreicherung einwenden. :grins:

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#20
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Jetzt mal unabhängig davon, ob die Höhe gerechtfertigt ist, spekulieren wir doch mal weiter.
Es ist doch unstreitig, daß die Reinigung durch den TE mehrfach nicht vorgenommen wurde und damit für die anderen Perteien ein erhöhter Aufwand eingetreten ist.
Da es sich bei den anderen Parteien ausschließlich um Eigentümer handelt, würde eine Zahlung (in welcher Höhe auch immer) auf das Gemeinschaftskonto doch insofern einen Ausgleich schaffen.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

...Es ist doch unstreitig, daß die Reinigung durch den TE mehrfach nicht vorgenommen wurde und damit für die anderen Perteien ein erhöhter Aufwand eingetreten ist...

Wieso?

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

...In der Hausordnung steht, dass die Reinigung der Gemeinschaftsflächen durch einen Hausmeister erledigt wird und die Pflege und Reinigung von Grünanlagen durch ein Gartenbauunternehmen oder den Hausmeister erledigt wird...

...zweitens weil andere Mitbewohner seinen Part reinigen mußten...

Mussten die doch gar nicht. Diese reinigten doch nur ihren Part. Dass alle 6 Wochen mal nichts passierte, macht das Kraut doch nicht fett. :grins:

-- Editiert von cuno am 17.09.2007 18:17:37

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Dass alle 6 Wochen mal nichts passierte, macht das Kraut doch nicht fett

So einer bist Du also.

Womöglich auch noch Schwarzfahrer ?

:grins:

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Peter.Banz
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Moment, jetzt muss ich mich doch nochmal melden.

Die Tatsachen sind folgende:
1. die Zahlung bezieht sich auf die Tatsache, dass die Hausreinigung NIE durchgeführt wird, das ist schlicht weg falsch und gelogen
2. sollte sich tatsächlich in der Zeit meiner Abwesenheit jemand genötigt gefühlt haben, für mich zu putzen, bin ich gerne bereit demjenigen die 27,50 bzw. 50 Euro zu zahlen. Ich bin nicht bereit, der Allgemeinheit 240 Euro zur Verfügung zu stellen, für Aufgaben die ich pflichtgemäß regelmäßig erledige.
3. Wurde weder mir noch meinem Vermieter jemals irgendwas über nicht vertragsgemäß erledigte Tätigkeiten herangetragen

Somit steht für mich fest, dass einen solche Nebenkostenposition für mich als Mieter nicht zu zahlen ist!

Ungeklärt bleibt die Frage, ob die Eigentümergemeinschaft ohne verherige Ankündigung eine solche Entscheidung treffen kann/darf?

Grüße
Peter

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

War unter TOP 'Sonstiges' ?

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Peter.Banz
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

>War unter TOP 'Sonstiges' ?
Das weiß ich nicht, ich bekomme von der Eigentümerversammlung ja normalerweise nichts mit, also auch keine Tagesordnung.

Ist auch nicht so wichtig, meine Fragen sind ja fürs Erste geklärt, Danke vielmals für die Antworten.

Grüße
Peter

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