Wir wohnen in einem 44-Partein-Mietshaus in Frankfurt am Main.
Infolge eines Rechtsstreits (wer da geklagt hat, weiß ich nicht) hat die Stadt Frankfurt unserem Vermieter seit 2005 keine Straßenreinigungskosten mehr belastet. Die Stadt Frankfurt muss den Prozess inzwischen gewonnen haben und hat nun rückwirkend die Straßenreinigungskosten für 2005 - 2008 unserem Vermieter in Rechnung gestellt. Diese Kosten hat er nun in einer seperaten Aufstellung bei der Nebenkostenabrechnung für 2008 geltend gemacht.
Die Kosten der Straßenreinigung für 2008 habe ich akzeptiert, aber für die anderen Jahre (2005-2007) nicht und ihm geschrieben, dass diese verjährt. Die Nebenkostenabrechnung der vergangenen Jahre sind auch nicht als vorläufig erstellt worden.
Trotzdem sagt nun unser Vermieter, dass im Mietvertrag die umlagefähigen Kosten aufgelistet sind (stimmt - hier sind auch Straßenreinigungskosten aufgelistet) und die Nachzahlung rechtens ist und wir die Kosten bezahlen sollen.
Stimmt das? Wer hat so einen ähnlichen Fall schon mal gehabt und hier Erfahrung sammeln können? Gibt es in so einem Fall auch Gerichtsurteile?
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Straßenreinigungskosten
7. Juni 2009
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Frage vom 7. Juni 2009 | 15:40
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Straßenreinigungskosten
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#1
Antwort vom 7. Juni 2009 | 16:33
Von
Status: Praktikant (501 Beiträge, 134x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>§§ 556 ff. BGB legen den Vermieter bei der Abrechnung von Betriebskosten nicht auf eine Abrechnung nach dem so genannten Leistungsprinzip fest; auch eine Abrechnung nach dem Abflussprinzip ist grundsätzlich zulässig.
BGH, Urteil vom 20. Februar 2008 - VIII ZR 49/07 <hr size=1 noshade>
D.h. die Betriebskosten sind für das Jahr umlegungsfähig, in dem die Zahlung tatsächlich geflossen ist. Zur Abgrenzung ist der Vermieter nicht verpflichtet.
M.E. liegt hier ein klassischer Fall dafür vor, dass der Vermieter "die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten" hat, vgl. § 556 Abs. 3 BGB
-- Editiert am 07.06.2009 16:44
#2
Antwort vom 7. Juni 2009 | 16:55
Von
Status: Schüler (284 Beiträge, 177x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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#3
Antwort vom 7. Juni 2009 | 17:28
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die Info. Sieht ja dann schlecht für mich aus, da ich wohl zahlen muss...
#4
Antwort vom 11. Juni 2009 | 17:31
Von
Status: Beginner (136 Beiträge, 29x hilfreich)
hallo
quote:<hr size=1 noshade>Infolge eines Rechtsstreits (wer da geklagt hat, weiß ich nicht) hat die Stadt Frankfurt unserem Vermieter seit 2005 keine Straßenreinigungskosten mehr belastet. Die Stadt Frankfurt muss den Prozess inzwischen gewonnen haben <hr size=1 noshade>
Nur meine Meinung :
Falls der Vermieter einen Prozess verursachte, hat der Vermieter m.E. schon die verspätete Geltendmachung zu vertreten. Denn er hätte wissen müssen, dass eine Kommune solche Kosten immer den Grundstückseigentümern auferlegen "darf" und dass ein Richter eine für eine Kommune entsprechende Entscheidung treffen wird (obwohl m.E. solche Kosten § 315 BGB unterliegen).
#5
Antwort vom 11. Juni 2009 | 19:42
Von
Status: Bachelor (3432 Beiträge, 2533x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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