Hallo liebe Community,
ich habe folgendes Problem:
Meine Wohnung habe ich zum 31.12.2018 gekündigt. Nun möchte der Vermieter das ich die komplette Wohnung streichen lasse ( am liebsten von einem Maler seiner Wahl). Allerdings bin ich erst zum 01.03.2016 in die Wohnung eingezogen. Im Mietvertrag steht dazu folgendes: "6. Der Mieter ist verpflichtet die Schönheitsreparaturen zu tragen. Die Schönheitsreparaturen sind fachgerecht auszuführen. "
Die Wohnung wurde frisch gestrichen übergeben
Mein Verdacht ist nun das es sich eher so Verhält das ich nach nicht einmal 2 Jahren nicht die komplette Wohnung streichen muss, bzw. nur einen gewissen Anteil der Kosten für das neu streichen tragen muss.
Verändert habe ich ind er Wohnung weder die Farbe noch sonst etwas. Die Wände haben normale Gebrauchsspuren die ich soweit möglich schon ausgebessert habe.
Vielen lieben Dank für jede Hilfe.
LG Alan
Streichen Auszug / Schönheitsreparatur
27. November 2018
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Frage vom 27. November 2018 | 20:50
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Streichen Auszug / Schönheitsreparatur
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 27. November 2018 | 21:48
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3090x hilfreich)
Nach zwei Jahren dürfte eine komplette Renovierung der Wohnung eher nicht notwendig sein, sofern Sie die Wohnung im normalen Maße genutzt haben. Normale Abnutzung ist mit der Miete abgegolten.
Allerdings:
ZitatVerändert habe ich ind er Wohnung weder die Farbe noch sonst etwas. Die Wände haben normale Gebrauchsspuren die ich soweit möglich schon ausgebessert habe. :
Je nachdem wie das "Ausbessern" aussieht und welche Spuren das hinterlassen hat, könnten sie dann doch zur Beseitigung der Schäden verpflichtet sein. Also insofern wäre es interessant zu wissen, wie genau sie die Wände ausgebessert haben.....
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