Hallo,
heute wurden wir gefragt ob die Wohnung wo wir demnächst ausziehen gestichen wird.
Diese haben wir jedoch bei Einzug auch nur spärlich gestrichen übergeben bekommen.
Ist es rechtens das wir streichen müssen? Im Mietvertrag ist festgehalten das alle 5 Jahre gestrichen werden muss (wir haben 3 Jahre drin gewohnt) und alle Schönheitsreparaturen bis 125€ vom Mieter getätigt werden müssen.
Vielen Dank schon mal für eure Antworten.
Streichen bei Auszug (Mietwohnung)
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Was heißt "spärlich gestrichen"?
Wenn Ihr die Wohnung unrenoviert übernommen habt, dann müsst Ihr beim Auszug nicht streichen.
Wenn Ihr die Wohnung renoviert übernommen habt, dann kommt es auf den genauen Wortlaut der Klausel an.
Zitatund alle Schönheitsreparaturen bis 125€ vom Mieter getätigt werden müssen. :
Das ist sicherlich anders gemeint, das dürften wohl die üblichen Kleinreparaturen und keine Schönheitsraparaturen sein.
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ZitatWas heißt "spärlich gestrichen"? :
Wenn Ihr die Wohnung unrenoviert übernommen habt, dann müsst Ihr beim Auszug nicht streichen.
Wenn Ihr die Wohnung renoviert übernommen habt, dann kommt es auf den genauen Wortlaut der Klausel an.
Mit Spärlich gestrichen meine ich das nur einige Wände oder einzelne Stellen gestrichen wurden.
Der genaue Wortlaut ist im folgenden Foto zu sehen: https://share-your-photo.com/e0cdc1615d
-- Editiert von Inoc am 25.04.2018 20:07
Da da keine starren Fristen stehen bezüglich des Streichens dürfte die Klausel m.E. rechtens sein.
Die Frage ist ja:
#4
ZitatWas heißt "spärlich gestrichen"? :
Wenn Ihr die Wohnung unrenoviert übernommen habt, dann müsst Ihr beim Auszug nicht streichen.
Wenn Ihr die Wohnung renoviert übernommen habt, dann kommt es auf den genauen Wortlaut der Klausel an.
Absatz 3 ist unwirksam.
Absatz 2 ist nur bei Übergabe in renoviertem Zustand wirksam. Da die Mietzeit nur 3 Jahre betragen hat, seid Ihr aber auch bei wirksamer Klausel nicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet.
Die Wohnung kann daher unrenoviert in besenreinem Zustand zurückgegeben werden.
ZitatAbsatz 3 ist unwirksam. :
Absatz 2 ist nur bei Übergabe in renoviertem Zustand wirksam. Da die Mietzeit nur 3 Jahre betragen hat, seid Ihr aber auch bei wirksamer Klausel nicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet.
Die Wohnung kann daher unrenoviert in besenreinem Zustand zurückgegeben werden.
Gibt es hierzu irgendwelche Paragrafen oder Beschlüsse auf die ich mich beruhen kann? Und wieso ist Absatz 3 unwirksam?
ZitatGibt es hierzu irgendwelche Paragrafen oder Beschlüsse auf die ich mich beruhen kann? Und wieso ist Absatz 3 unwirksam? :
hh bezieht sich da vermutlich auf die Rechtsprechung des BGH, wobei ich die Vokabel "unwirksam" in dem Zusammenhang nicht verwenden würde.
Das Nichtstreichenmüssen gilt aber ausdrücklich nicht für zum B. dunkel gestrichene Wände oder irgendwelche Streifen und auch nicht für unübliche Flecken die über übliche Gebrausspuren hinausgehen.
Berry
zu Absatz 3: BGH, 18.03.2015 - VIII ZR 242/13
Ansonsten sehe ich bei normaler Abnutzung nach 3 Mietjahren keine Verpflichtung zum Streichen. Die ersten Räume wären ja erst nach 5 Jahren zu streichen.
Das BGH Urteil dazu wäre BGH, 06.11.2013 - VIII ZR 416/12 und wurde leider wieder mal nur verkürzt wiedergegeben. Die behauptete Aussage findet sich im Urteil nämlich absolut nicht. Und auch sonst wäre zu berücksichtigen, in welchem Zustand die Wohnung an den Mieter übegeben wurde. Gab es bei Übergabe an den Mieter eine dunkle Wand oder eine andere, eher unübliche Wandgestaltung, dann ist das BGH Urteil nicht anwendbar.ZitatDas Nichtstreichenmüssen gilt aber ausdrücklich nicht für zum B. dunkel gestrichene Wände oder irgendwelche Streifen und auch nicht für unübliche Flecken die über übliche Gebrausspuren hinausgehen. :
War die Wohnung Einzug nun renoviert oder nicht? Gibt es ein Übergabeprotokoll? Wenn ja, was steht dort? Gibt es Zeugen für die "Spärlichkeit" des damaligen Anstriches?
ZitatWar die Wohnung Einzug nun renoviert oder nicht? Gibt es ein Übergabeprotokoll? Wenn ja, was steht dort? Gibt es Zeugen für die "Spärlichkeit" des damaligen Anstriches? :
Laut übergabeprotokoll wurde die Wohnung gestrichen. Sind somit die Punkte 2 und 3 auserkraft gesetzt?
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