Streit mit Eigentümer wegen Mietspiegel

8. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
paragraphenschwimmer
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Streit mit Eigentümer wegen Mietspiegel

Hallo,

wir haben aufgrund einer Mietspiegelanpassung einer Mieterhöhung in voller Höhe von 20% erhalten und dem zugestimmt. Gleichzeitig haben wir allerdings wegen diverser Mängel an der Mietsache eine Mietminderung beantragt mit dem Ziel, dass der Vermieter die Mängel beseitigt. Dieser weigert sich, behauptet, es gehe uns lediglich darum, die Mieterhöhung zu zahlen und will vor Gericht gehen.
Was sollen wir tun?
Welche Kosten können im schlimmsten Fall auf uns zukommen?
Vielen Dank.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Wie kann man so fragen ??
Antwort kann doch nur sein:
Wenn es so ist, ist es so und
wenn es anders ist, ist es anders ?
Wer schreibt denn hier eine Abhandlung über alle Möglichkeiten, KEINER ? Oder ?

Hilft das ? Also mehr Sachverhalt !!

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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

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#2
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
Gleichzeitig haben wir allerdings wegen diverser Mängel an der Mietsache eine Mietminderung beantragt mit dem Ziel, dass der Vermieter die Mängel beseitigt.


Eine MiMi beantragt man nicht, sondern nimmt sie vor. Habt ihr die Mängel in der Vergangenheit bekannt gegeben und deren Beseitigung angemahnt? Was sind das für Mängel und rechtfertigen sie eine MiMi von 20 % ? Hat sonst noch wer keine Kristallkugel? Ich find das sch... Ding nicht... Gibts da ne App für?

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#3
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
Ich find das sch... Ding nicht... Gibts da ne App für?


Meine Kugel ist zurzeit zum Update auf Windows 8 damit ich die Vorteile der Metro-Oberfläche nutzen kann.

quote:
Welche Kosten können im schlimmsten Fall auf uns zukommen?


Sollte das Gericht zu einem Vergleich raten, dann zahlt jede Seite ihre eigenen Kosten. Ist deine MiMi aber überzogen gewesen, dann wird es teuer für dich, denn dann bezahlst du die Gerichtskosten und den Anwalt des Vermieters und natürlich auch deinen. Da kommen dann schnell mehr als 2.500,- Euro zusammen.



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#4
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Meine Kugel ist zurzeit zum ze/BGB/536.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 536 BGB: Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln">BGB § 536</a> ff[/URL] eine Mietminderung bedingt?
auf Normaldeutsch: welche Mängel wurden in der Mängelanzeige vorgebracht?


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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

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#5
 Von 
paragraphenschwimmer
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

folgende Mietmängel wurden unter anderem als Grund angebracht:

lose Fensterbretter
undichte Fenster und Türen
verzogene Türen, die nicht richtig schließen
rostende Heizung
an einigen Stellen schlecht isolierte Außenwände
und einige mehr.

Für mich ist die Frage, ob, wenn es zu einem Rechtsstreit vor Gericht kommt, es um die Mietminderung oder die Mietspiegelanpassung geht? Ist das Thema mit der Mietspiegelanpassung mit der Anerkennung vom Tisch?
Und Entschuldigung an alle, dass ich kein Jurist bin und nicht genau abschätzen kann, welche Informationen zur Einschätzung des Sachverhalts relevant sind.
Einfach mal bei der windows 8 Kugel konkret nachfragen...

Liebe Grüße,


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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Meine Frage, ob die Mängel in der Vergangenheit bereits gemeldet wurden, wurde nicht beantwortet.

Wie lange wohnt ihr dort?

Wie alt ist das Haus?

Wie genau macht sich die Undichtigkeit von Fenstern und Türen bemerkbar?

Was genau ist gemeint mit schlecht isolierten Außenwänden?

Was ist "und einiges mehr"?

Was steht zu Schönheitsreparaturen im Mietvertrag?

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Für mich ist die Frage, ob, wenn es zu einem Rechtsstreit vor Gericht kommt, es um die Mietminderung oder die Mietspiegelanpassung geht? Ist das Thema mit der Mietspiegelanpassung mit der Anerkennung vom Tisch?



Ja, die Mietrhöhung ist anerkannt, vom Tisch.


Was die Minderung angeht, ist die Miete spätestens ab Anzeige der Mängel gemindert.

Das Problem ist, daß du die Beweislast dafür hast, in welcher Höhe.

Denkbar: Dein Abzug ist zu hoch, Vemieter verklagt dich, Richter gibt ihm Recht, nur 3, 5, 10% (?), du bleibt auf deinen Kosten sitzen und musst Miete nachzahlen.

Das kann man vermeiden, indem man die Miete unter Vorbehalt weiter zahlt und dann selber den Vermieter auf Feststellung verklagt, daß Mängel vorhanden sind und in welchem Maß die den Wohnwert beeinträchtigen.

Die überzahlte Miete könnte man dann, wenn man Recht bekommt, auch für die Vergangenheit zurückfordern oder mit der Miete verrechnen.

Ein halbwegs begnadeter Anwalt sollte das für euch "kostenlos" hin bekommen.

Aber das Ziel sollte ja eigentlich sein, daß die Mängel abgestellt, nicht dass sie konserviert werden.

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#8
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Wenn die Mieterhöhung vom Tisch ist ( nur da hätte ich wegen der Mängel Ansatzpunkte gesehen) und es die Mängel
so wie es sich liest:

quote:<hr size=1 noshade>lose Fensterbretter
undichte Fenster und Türen
verzogene Türen, die nicht richtig schließen
rostende Heizung
an einigen Stellen schlecht isolierte Außenwände
<hr size=1 noshade>

schon beim Einzug gab, verhindert

quote:<hr size=1 noshade>"§ 536b BGB Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme"

Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536a nicht zu. Ist ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so stehen ihm diese Rechte nur zu, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat. Nimmt der Mieter eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so kann er die Rechte aus den §§ 536 und 536a nur geltend machen, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme vorbehält. <hr size=1 noshade>


eine Mietminderung.

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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
paragraphenschwimmer
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für die ganzen Antworten. Das war sehr viel auf einmal. Ich habe jetzt aber eine grobe Idee und werde mich nun mit meinem Anwalt konkret beraten.

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