Streit mit Vermieter (Schönheitsreparaturen)

19. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.04.2019 22:35:54
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Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Streit mit Vermieter (Schönheitsreparaturen)

Hallo, ich bin gerade ziemlich verunsichert, was ich leisten muss und was nicht, was Schönheitsreparaturen angeht. Ich habe jetzt 1 Jahr in der Wohnung gewohnt. Der Vermieter will, dass ich diverse Räume neu streiche, darunter küche, Stube, Bad, kammer, Schlafzimmer ect. Und ich noch diverse andere Mängel ausbessern soll. Ich habe im Mietvertrag eine Klausel in der steht, dass ich Schönheitsreparaturen selbst leisten muss, zudem habe ich aber ein Übergabe Protokoll von Vormieter zu Mieter (mich) in der die Schönheitsreparaturen vom vormieter auf mich abgewälzt wurden und auch Mängel offen gelegt wurden, das Übergabe Protokoll mit der Vermietung widerspricht sich aber, zum einen steht drauf das zum Zeitpunkt der Übernahme keine Mängel waren und ich die Wohnung saniert übernommen habe, zum anderen steht aber drauf das die Mängel vom Vormieter an mich übergehen, es steht aber nicht offengelegt welche Mängel, Widerspricht sich alles sehr.

Wäre sehr dankbar für eure Hilfe!

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17 Antworten
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#1
 Von 
NotKluk
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von go513539-28):
Ich habe im Mietvertrag eine Klausel in der steht, dass ich Schönheitsreparaturen selbst leisten muss


Wortwörtlich? "Der Mieter muss die Schönheitsreparaturen selbst leisten"? Dann müsstest du gar nichts machen.

Zitat (von go513539-28):
zudem habe ich aber ein Übergabe Protokoll von Vormieter zu Mieter (mich) in der die Schönheitsreparaturen vom vormieter auf mich abgewälzt wurden


Da du mit dem Vormieter vermutlich kein Vertragsverhältnis hast/hattest, könnte ein solches Protokoll höchstens als Beweis dienen, wie der Zustand der Wohnung zum Einzug war (nämlich unrenoviert).

Zitat (von go513539-28):
zum einen steht drauf das zum Zeitpunkt der Übernahme keine Mängel waren und ich die Wohnung saniert übernommen habe


Das wäre doof, da du dann in der Tat in der Pflicht stehen könntest die Schönheitsreparaturen auszuführen, außer du kannst beweisen, dass die Wohnung nicht saniert war (btw. was genau bedeutet "saniert", meinte der Vermieter vielleicht renoviert?) bzw. dass diese Aussage falsch ist und begründen, wieso du sie trotzdem unterschrieben hast.

Zitat (von go513539-28):
zum anderen steht aber drauf das die Mängel vom Vormieter an mich übergehen


Was jetzt? Mangelfrei oder Mangel vorhanden vom Vormieter. Übergang von Mängeln ist natürlich quatsch. Entweder du hast einen Schaden verursacht oder nicht.

Zitat (von go513539-28):
Widerspricht sich alles sehr.


Da stimme ich dir voll und ganz zu. Meine subjektive Meinung ohne die Unterlagen gesehen zu haben: Deine Verträge sind vom Vermieter selbst verfasst worden und würden vermutlich von jedem AG dieses Landes kassiert werden. In diesem Fall müsstest du nichts tun. Nächste Frage: Wie kommst du an die Kaution?

Hier wirst du vermutlich leider feststellen, dass zwischen Recht haben und Recht bekommen Welten liegen. Gerade wenn Vermieter die Überheblichkeit haben Verträge selbst zu schreiben und dreiste Forderungen zu stellen, wird es ohne Anwalt schwierig Recht und die Kaution zu bekommen.

-- Editiert von NotKluk am 19.04.2019 22:57

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#2
 Von 
guest-12320.04.2019 22:35:54
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe gerade nochmal geguckt dort stehen 3 Sachen unter Punkt "Schönheitsreparaturen"

1. Der Vermieter übernimmt keinerlei Schönheitsreparaturen.
2. Die Schönheitsreparaturen werden vom Mieter auf seine Kosten getragen.
3. Der Mieter übernimmt die Wohnung in renovierten Zustand.


Im Übergabe Protokoll steht "keine Mängel festgestellt" und wortwörtlich steht darunter "Er übernimmt zu Mietbeginn die Verpflichtung zur Durchführung der Schönheitsreparaturen vom Vormieter" und außerdem "der Mieter übernimmt die Wohnung wie am ****** gesehen"

Da unter steht dann halt noch, dass sie das Schlafzimmer renoviert haben nachdem ich eingezogen bin, weil wortwörtlich "die Schäden vom Vormieter zu gravierend waren"

Das Problem ist, das der neue Mieter zum 01. 05 reinkommt, bis dahin also alles erledigt sein soll, habe aber weder ein mängelprotokoll bekommen was gemacht werden soll zum Auszug, noch will mir der Vermieter auch nach mehrmaligen nachfragen kein Protokoll aushändigen.

Um noch größere Probleme zu verhindern sollte ich mich da einfach beugen und versuchen möglichst alle Mängel bis Ende des Monats zu beseitigen, auch um meine Kaution wiederzubekommen?

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
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Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Welches Entgegenkommen hat Ihnen der VM aufgrund dieser Vereinbarung gezeigt?

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#4
 Von 
guest-12320.04.2019 22:35:54
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Welches Entgegenkommen hat Ihnen der VM aufgrund dieser Vereinbarung gezeigt?


Es gab kein entgegenkommen, ich habe Möbel übernommen und dem Vormieter auch noch ne ganze Stange Geld gezahlt dafür

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von go513539-28):
Es gab kein entgegenkommen, ich habe Möbel übernommen und dem Vormieter auch noch ne ganze Stange Geld gezahlt dafür


Der VM muss IHNEN einen angemessenen Ausgleich (meist monetärer Art wie Mietnachlass etc.) geben ob solch einer Vereinbarung, macht er dies nicht, ist die Klausel unwirksam.

BGH VIII ZR 185/14

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#6
 Von 
guest-12320.04.2019 22:35:54
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Sprich da ich die Mängel übernommen habe, aber keinerlei Ausgleich stattgefunden hat, ich dem Vormieter jedoch sogar noch draufgezahlt habe, müsste ich jetzt eigentlich garnichts machen??

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#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von go513539-28):
Sprich da ich die Mängel übernommen habe, aber keinerlei Ausgleich stattgefunden hat, ich dem Vormieter jedoch sogar noch draufgezahlt habe, müsste ich jetzt eigentlich garnichts machen??


Nein, die Wohnung muss besenrein übergeben werden. Durch Sie verursachte Mängel müssen SIe auch selber beseitigen. Knallerfarben muss der VM nicht dulden, sollten Sie also eine Wand apfelgrün, dunkelrot etc. gestrichen haben, muss dies in einer gedeckten Farbe überstrichen werden.

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#8
 Von 
guest-12320.04.2019 22:35:54
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von go513539-28):

Nein, die Wohnung muss besenrein übergeben werden. Durch Sie verursachte Mängel müssen SIe auch selber beseitigen. Knallerfarben muss der VM nicht dulden, sollten Sie also eine Wand apfelgrün, dunkelrot etc. gestrichen haben, muss dies in einer gedeckten Farbe überstrichen werden.


Ja das ist mir klar, meine Schäden habe ich bereits beseitigt, das reicht dem Vermieter aber nicht aus, ich soll die Schäden vom Vormieter ebenfalls beseitigen, sonst wird die Wohnung nicht abgenommen, das Problem ist das keiner der Vermieter noch weiß welche Schäden vom Vormieter waren, da auf dem Protokoll rein garnichts festgehalten wurde.

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#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Eine Abnahme ist nicht verpflichtend ... für keine Seite.

Fotografieren Sie JEDEN ! Raum, nehmen Sie Zeugen mit. Sorgen Sie dafür, dass der VM die Schlüssel pünktlich erhält, wenn nötig persönliche Übergabe oder durch Boten.

Welche Mängel sind vom VM gewesen?

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#10
 Von 
NotKluk
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von go513539-28):
Um noch größere Probleme zu verhindern sollte ich mich da einfach beugen und versuchen möglichst alle Mängel bis Ende des Monats zu beseitigen, auch um meine Kaution wiederzubekommen?


Im Worst Case wird der Vermieter bei Erfüllung seiner Forderungen weitermachen mit neuen Forderungen kommen (bei dem kann ichs ja machen) bis die komplette Kaution aufgebraucht ist und dann aus Freundlichkeit erklären, dass er gegen eine Zahlung eines dreistelligen Betrages alle weiteren Mangel als gedeckt ansieht.

Das geschilderte Problem wird sich in meinen Augen nicht durch eine Diskussion auf gleicher Ebene lösen lassen. Heißt ohne rechtliche Unterstützung wird man auf eine vernünftige Einigung bzgl. der Schönheitsreparaturen und Mangelbeseitigung und der Auszahlung der entsprechenden Kaution lange warten dürfen.

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#11
 Von 
guest-12320.04.2019 22:35:54
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Also es ist jetzt so das ich alles streichen werde, da ich aber vom Vermieter kein mängelprotokoll bekommen werde ist es denn möglich mein eigenes Mängelprotokoll aufzusetzen mit allen Schönheitsreparaturen die ich geleistet habe ( bis jetzt 2 vollgeschriebene Seiten an arbeiten), und den Vermieter das unterschreiben lasse, auch um mich im Endeffekt abzusichern im Zweifelsfall?
Wäre sowas möglich?

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#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von go513539-28):
Also es ist jetzt so das ich alles streichen werde


Sie sind Fachmann (Maler)? ... wenn nicht, lassen SIe die Finger davon ein fleckiger Anstrich und schwupss sind Sie schadensersatzpflichtig ... oder haben Sie die Wände knallergemalt?

Der Vermieter wird nichts unterschreiben (da wäre er auch ziemlich blöde) und an Ihrer Stelle würde ich auch nichts unterschreiben ... warum wollen Sie jetzt auf einmal alles streichen?

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#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31937 Beiträge, 5625x hilfreich)
Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#14
 Von 
guest-12320.04.2019 22:35:54
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Weil laut Vermieter ich die Mängel vom Vormieter übernommen habe und ich in damit auch laut Vermieter "in der Pflicht stehe die Schönheitsreparaturen vom Vormieter durchzuführen".
Bei Nichterfüllung droht mir sonst die einbehaltung der Kaution bzw ich darf noch draufzahlen.

Zitat (von AltesHaus):
Sie sind Fachmann (Maler)? ... wenn nicht, lassen SIe die Finger davon ein fleckiger Anstrich und schwupss sind Sie schadensersatzpflichtig ... oder haben Sie die Wände knallergemalt?


Nein hab aber Erfahrung was malern betrifft, hatte zum ersten Übergabetermin 5 Wände die bunt waren wieder weiß gestrichen und die wurden ohne murren und ohne Mängel abgenommen.

Zitat (von AltesHaus):
Der Vermieter wird nichts unterschreiben (da wäre er auch ziemlich blöde) und an Ihrer Stelle würde ich auch nichts unterschreiben ... warum wollen Sie jetzt auf einmal alles streichen?


Was wäre aber wenn ich die Mängel die er beanstandet hat alle beseitige, er mir aber danach mit immer wieder neuen angeblich vorhandenen Mängeln kommt? Gerade auch aus dem Grund weil kein Protokoll geschrieben wurde.

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#15
 Von 
guest-12320.04.2019 22:35:54
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Mal ganz abgesehen davon, wie viel dürfen Schönheitsreparaturen dem Mieter insgesamt überhaupt kosten, habe mal was von 100 Euro pro Maßnahme gelesen.

Grob gerechnet soll ich jetzt also 313 qm Wand+Decke streichen, 3,40m deckenhöhe, 63qm Wohnung, denke die Kosten für Farbe, malerzubehör, spachtelmasse für Löcher ect in keinem verhältnis mehr stehen, da ich laut Vermieter auch "nicht das billigste Zeug" nehmen soll.

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#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31937 Beiträge, 5625x hilfreich)

Damit sind Kleinstreparaturen gemeint. Kaputter Wasserhahn, Türklinke etc. 100,- pro Jahr!
Schönheitsreparaturen sind Malerarbeiten, Löcher zuspachteln usw. ohne Kostengrenze---darf auch golden sein ;)

Bitte lass die Finger davon. Jetzt ist alles weiß, seit 1 Jahr. GENUG gemalert.

Zitat (von go513539-28):
Bei Nichterfüllung droht mir sonst die einbehaltung der Kaution bzw ich darf noch draufzahlen.
Das steht im Mietvertrag???
Zitat (von go513539-28):
er mir aber danach mit immer wieder neuen angeblich vorhandenen Mängeln kommt?
Na eben. Weil er dir die Kaution nie zurückzahlen will.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Sie lesen nicht was man so schreibt? Ehrlich verstehe ich nicht, warum Sie sich überhaupt in einem Forum anmelden und dann wider allem einfach nen Pinsel in die Hand nehmen und es (vermutlich) verschlimmbösern ... ich bins langsam einfach leid.

Viel Spaß.

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